Streik: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
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Streik: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Das Recht auf Streik ist im Grundgesetz verankert. Arbeitnehmer erhalten damit ein starkes Druckmittel, um „auf Augenhöhe“ mit den Arbeitgebern zu verhandeln. Auch wenn es kein spezielles Streikgesetz gibt, ist doch jeder Streik an Auflagen gebunden.

Obwohl Arbeitnehmer in der Zeit des Streiks ihre vertraglich geschuldete Leistung nicht erbringen, müssen sie sich nicht vor arbeitsrechtlichen Maßnahmen fürchten. Der Ausstand ist vom Gesetz gedeckt, sobald alle erforderlichen Bedingungen erfüllt sind. Persönliche Nachteile dürfen den Beschäftigten aus der Wahrnehmung ihres Streikrechts nicht entstehen.

Die wichtigsten Voraussetzungen für einen legalen Streik

  • Einen Streik dürfen nur Parteien ausrufen, die auch zum Abschluss von Tarifverträgen berechtigt sind. Betriebsräte haben somit kein Recht auf Streik-Verkündung. Das obliegt den Gewerkschaften.
  • Die Ziele für einen Streik müssen von tarifvertraglicher Relevanz sein. Es darf also nicht für Rechte gestreikt werden, die nicht Teil des Tarifvertrages sind.
  • Ein Streik muss verhältnismäßig sein. Das ist zwar Auslegungssache, hat aber Grenzen, zum Beispiel wenn der Nahverkehr über längere Zeit komplett zum Erliegen käme.  
  • Der Streik gilt als letztes Mittel zur Durchsetzung der Ziele. Ihm müssen Gespräche der Tarifparteien vorausgehen, die kein Ergebnis erbracht haben.
  • Während der Friedenspflicht ist Streiken untersagt. Diese gilt, solange der laufende Tarifvertrag in Kraft ist.

Beamte dürfen in Deutschland nicht streiken. Ihre Arbeitsverträge mit dem Staat werden auch nicht tariflich verhandelt. Das Beamtenrecht beruft sich beim Streikverbot zudem auf das besondere Dienst- und Treueverhältnis, wobei im Gegenzug zahlreiche Vergünstigungen für Beamte bestehen. Ob Beamte ohne hoheitliche Aufgaben (zum Beispiel Lehrer) ein Streikrecht erhalten sollten, wird viel diskutiert. Das Bundesverfassungsrecht könnte hier für eine Neuregelung sorgen.    

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