Erhaltenen Arbeitsvertrag doch noch ablehnen: Geht das?
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Erhaltenen Arbeitsvertrag doch noch ablehnen: Geht das?

Verträge müssen erfüllt, können aber auch gekündigt werden. Es kommt daher auf die näheren Umstände an, wie die Ablehnung erfolgen kann. Die folgenden Fälle sind dabei denkbar.

Arbeitsvertrag absagen: Ohne Zusage kein Problem

Ein Arbeitsvertrag kommt immer dann zustande, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer ihre Zusage gegeben haben, egal ob mündlich oder schriftlich. Die Schriftform ist allerdings üblich und rechtlich weit besser durchzusetzen.

Das bedeutet zugleich: Wenn Sie einen Arbeitsvertrag im Briefkasten haben, aber keine mündliche Vereinbarung oder unterzeichnete Vereinbarung besteht, ist eine Ablehnung problemlos möglich. Ohne Ihre Unterschrift gibt es keinen Vertrag. Sie können also höflich den Arbeitsvertrag absagen und/oder die Blätter dem Papierkorb überantworten.

Arbeitsvertrag absagen bei mündlichem Arbeitsvertrag

Besteht beiderseits eine mündliche Zusage, ist diese bindend. Wollen Sie den Arbeitsvertrag absagen, liegt die Beweispflicht allerdings bei der Gegenseite. Kaum ein Arbeitgeber wird diesen Beweis für einen unmotivierten Angestellter führen wollen. Meist dürfte es daher genügen, wenn Sie auf geänderte Pläne verweisen, ohne einen eventuell bestehenden Vertrag einzuräumen.

Arbeitsvertrag absagen bei schriftlichem Vertrag

Anders sieht es aus, wenn Sie den Arbeitsvertrag absagen wollen, aber bereits schriftlich zugesagt haben. Der Vertrag gilt, Sie müssen die vertraglich vereinbarte Leistung daher erbringen – zumindest im Rahmen der geltenden Kündigungsfristen. Möchten Sie den Arbeitsvertrag absagen, müssen Sie also dabei die Kündigungsfristen im Rahmen der vertraglich vereinbarten Probezeit beachten.

Arbeitsvertrag absagen: Kündigung vor Antritt des Jobs

Viele Arbeitsverträge enthalten die Klausel, dass eine Kündigung vor Arbeitsantritt ausgeschlossen ist. Das Arbeitsvertrag absagen funktioniert hier nicht, jedoch können Sie Ihre Kündigung frühestens am ersten Arbeitstag einreichen. Unabhängig vom Vertrag macht es jedoch Sinn, das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen und ihm die Lage zu erklären, wenn Sie den Arbeitsvertrag absagen möchten. Am Ende kann im Idealfall ein verbessertes Angebot oder ein Aufhebungsvertrag stehen.

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