Rechte und Pflichten Auszubildender: Die Grundlagen
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Rechte und Pflichten Auszubildender: Die Grundlagen

Auszubildende haben es nicht einfach: Fast jeder Vierte bricht seine Ausbildung ab. Manchmal sind es kleine Probleme, die das "Faß zum Überlaufen bringen". Dabei gibt es für kleine und große Probleme durchaus Lösungen.

Alltägliche Szenarien in der Ausbildung

In einer Ausbildung läuft nicht immer alles nach Plan. Obwohl sie durchaus Spaß machen kann, zehren schlecht gelaunte Arbeitskollegen, Berufsschullehrer und Chefs an den Nerven. Es gibt nachweislich immer wieder Fälle, in denen Auszubildende keinen oder zu wenig Lohn ausgezahlt bekommen. Ausbildungsfremde Tätigkeiten, Mobbing und Überstunden sind weitere Szenarien, die Auszubildenden zusetzen. Auszubildende unterliegen zwar einem Machtgefälle, sie müssen sich deshalb aber noch längst nicht alles bieten lassen. Es ist wichtig, dass sie ihre Rechte und Pflichten kennen. Diese sind in der Ausbildungsordnung, dem Ausbildungsvertrag und dem Berufsbildungsgesetz festgelegt.

Rechte konsequent einfordern

Auszubildende, die keine Gegenwehr leisten, haben einen schweren Stand. Es gibt sicherlich Situationen, in denen es sich lohnt, den Ärger hinunterzuschlucken. Gegen Konflikte, die geltendes Recht verletzen, sollten Auszubildende jedoch vehement vorgehen. Sie sollten sich zunächst an eine Vermittlungsperson wenden, die über Erfahrung verfügt und Konflikte schlichten kann. Dies ist in erster Linie der Ausbildungsberater der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder der Handwerkskammern. In größeren Unternehmen sind die Jugend- und Auszubildendenvertretung oder der Betriebsrat die ersten Ansprechpartner. Sie prüfen, ob eine Rechtsverletzung vorliegt und kontaktieren bei einem Verstoß den Arbeitgeber des Auszubildenden. Ausstehende Löhne sind über eine Mahnung geltend zu machen. Sollten sich Probleme nicht lösen lassen, ist ein Entzug der Ausbildungsberechtigung möglich.

Schlechte Note: Gratis Nachhilfe

Auszubildende mit schlechten Noten erhalten kostenlos Nachhilfe. Sie dürfen mit dem Einverständnis ihres Ausbildungsbetriebs bei der Agentur für Arbeit Hilfe anfordern. Diese hat die Möglichkeit, über „ausbildungsbegleitende Hilfen“ einen kostenlosen Nachhilfeunterricht zu genehmigen. Das Bildungsministerium des Bundes hat mit VerA (Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen) ein Programm ins Leben gerufen, das Auszubildenden auf Antrag erfahrene Mentoren zur Seite stellt.

Die Rechte und Pflichten im Überblick

Auszubildende unterliegen zahlreichen Rechten und Pflichten. Diese ergeben sich aus verschiedenen Gesetzen, beispielsweise aus dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung, dem Jugendarbeitsschutzgesetz und der Ausbilder-Eignungsverordnung. Die Rechte und Pflichten von Auszubildenden im Überblick:

Rechte:

  •  Keine Übernahme ausbildungsfremder Aufgaben
  • Achtung des Gleichbehandlungsgesetzes
  • Bereitstellen von Arbeitsmaterialien durch den Arbeitgeber
  • Recht auf eine ordentliche Ausbildung
  • Freistellung für die Berufsschule
  • Auszahlung einer Vergütung
  • Bildung einer Jugend- und Auszubildendenvertretung
  • Recht auf Zeugnisse

Pflichten:

  • Absolvieren der ärztlichen Erst- und Nachuntersuchung
  • Einreichen von Ausbildungsnachweisen
  • Beachtung der betrieblichen Ordnung
  • Pflicht zur Krankmeldung
  • Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen
  • Lernpflicht
  • Anmeldung der Sorgfaltspflicht
  • Befolgen von Weisungen
  • Teilnahme an Prüfungen
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Matthias Wurm
Autor/-in
Neben dem Studium der Rechtswissenschaft an der Philipps-Universität Marburg schloss Matthias Wurm LL.M ein weiteres Studium in Corporate Governance and Financial Law an der Glashow University in Schottland ab. Seit 2018 promoviert er zum Dr. iur. an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. In den Themengebieten Recht und als SEO-Spezialist ist er als Fachredakteur tätig. Er ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer in Köln.
Matthias Wurm
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