Privates Surfen am Arbeitsplatz: Erlaubt oder verboten?
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Privates Surfen am Arbeitsplatz: Erlaubt oder verboten?

Im Büro mal eben ein paar Mails checken, den Flug nach Mallorca buchen, bei Facebook reinschauen oder die aktuellen Fußballergebnisse abrufen – darf man das als Arbeitnehmer? Grundsätzlich erst einmal nicht, da arbeitsvertraglich geregelt ist, dass ein Arbeitnehmer seine Arbeitszeit für den Arbeitgeber einsetzen muss und nicht für private Zwecke nutzen darf. Zudem gehören die Rechner dem Arbeitgeber und sind Materialien, die ausschließlich für Arbeitszwecke zur Verfügung stehen.

Der Arbeitsablauf darf nicht gestört werden

Soweit man allerdings seinen Job pflichtgemäß erfüllt, haben die meisten Chefs nichts dagegen, wenn der Mitarbeiter ein paar Minuten pro Tag privat im Internet unterwegs ist. Anders sieht es aus, wenn der Computer exzessiv privat genutzt wird und die Arbeitsleistung erheblich darunter leidet. Zu Problemen kommt es meist auch, wenn das Herunterladen großer Datenmengen den betrieblichen Ablauf stört oder das private Surfen zu einem Virenbefall führt.

Eine Abmahnung und schlimmstenfalls eine außerordentliche Kündigung können die Folge sein. Ob der Chef zum Beweis dafür allerdings die Browserdaten verwerten und damit das Fernmeldegeheimnis umgehen darf, wird von Gericht zu Gericht noch unterschiedlich geurteilt.

Auch ein Verbot führt nicht unbedingt zu einer Kündigung

Um Unstimmigkeiten über das private Surfen im Büro zu vermeiden, verbieten es manche Arbeitgeber von vornherein – sei es in einer Betriebsvereinbarung oder im Arbeitsvertrag. In diesen Fällen darf der Boss die Verbindungsdaten des betroffenen Arbeitnehmers nach Ankündigung stichprobenartig kontrollieren. Wer gegen das Verbot verstößt, muss mit einer Abmahnung oder sogar Kündigung rechnen. Ob eine sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses aber in jedem Fall gerechtfertigt ist, entscheidet letztendlich ein Arbeitsrichter.

Ein Argument für freies Internet

Dass eine großzügige Handhabung des privaten Surfens im Büro die Motivation der Mitarbeiter steigern kann, ergab übrigens eine Studie der Universität Maryland. Sie kam zu dem Ergebnis, dass Angestellte mit Internetfreigabe durchschnittlich 5,9 Überstunden pro Woche ohne Bezahlung leisten.

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