Arbeiten an Weihnachten: Muss ich das?
Arbeiten an Weihnachten: Durch das Arbeitszeitgesetz geregelt
Wenn es um das Arbeiten an Weihnachten geht, ist es zunächst wichtig, Heiligabend und Weihnachten voneinander zu trennen. Tatsächlich gilt nämlich der Heiligabend ebenso wie Silvester als Werktag, deshalb müssen viele Menschen auch an diesem Tag arbeiten gehen. Allerdings haben viele Arbeitgeber in den Arbeitsverträgen (vor allem in Tarifverträgen) den Heiligabend als einen "halben Urlaubstag" deklariert. Oft ist es dann so, dass die Arbeitnehmer am 24. Dezember bereits vor oder kurz nach der Mittagspause nach Hause gehen dürfen, ohne dass Sie dabei einen halben Urlaubstag verlieren.
Doch aufgepasst: Die Regelung, dass der Heiligabend als halber Tag angesehen wird, ist keine gesetzliche Regelung und somit nicht vom Arbeitszeitgesetz (ARBZG) gedeckt. Gibt der Arbeitgeber den Arbeitnehmern einen halben Tag frei, geschieht das in der Regel freiwillig. Ist im Arbeitsvertrag zwischen Arbeitgeber und den Mitarbeitern kein solcher Tag festgelegt, gilt der Tag des Heiligabend als ganz normaler Arbeitstag. In einem solchen Fall müssen Arbeitnehmer möglicherweise den ganzen Tag wie gewohnt arbeiten.
Arbeiten an Weihnachten: Feiertage für viele frei
Bei der Rechtslage zum Arbeiten an Weihnachten ist es wichtig, dass Sie den Heiligabend von den Weihnachtsfeiertagen unterscheiden. Denn im Gegensatz zum 24. Dezember, der gemeinhin in Deutschland als Werktag gilt, sind die Weihnachtsfeiertage gesetzliche Feiertage. Das bedeutet, dass viele Arbeitnehmer an diesem Tag nicht arbeiten und somit auch keinen Urlaub nehmen müssen. Die Berufsgruppen, die von der Freiheit an den Weihnachtsfeiertagen profitieren arbeiten unter anderem im Einzelhandel, in Büros (Banken, Versicherungskaufleute, Bürokaufleute etc.), in Schulen und Kindergärten. Sollten Sie an den Feiertagen also frei haben, freuen Sie sich! Denn es geht nicht allen so:
Viele müssen trotzdem Arbeiten an Weihnachten
Die Vorteile der gesetzlichen Feiertage an den Weihnachtsfeiertagen gelten allerdings nicht für alle. Denn es gibt Berufsgruppen, auf die wir auch an Weihnachten und den restlichen Feiertagen nicht verzichten können: Darunter fällt beispielsweise sämtliches Pflegepersonal, Mitarbeitende an Flughäfen und auch viele Leute in der Gastronomie müssen an Feiertagen (und in der Regel auch an Sonntagen) arbeiten. Das mag erstmal unfair klingen, doch für ihre harte Arbeit werden viele Arbeitnehmer mit Feiertagszuschlägen belohnt. Viele, die also an den Weihnachtsfeiertagen arbeiten müssen, anstatt sich auf der Couch einzukuscheln, bekommen am Ende des Monats mehr Geld.
Doch Achtung: Der Anspruch auf einen Feiertagszuschlag ist nicht gesetzlich festgelegt. So hat das Bundesarbeitsgericht im Jahr 2006 entschieden, dass es für Arbeitgeber keine universelle Pflicht gibt, Ihren Mitarbeitern einen Feiertagszuschlag zu zahlen, wenn diese an Feiertagen arbeiten müssen. Der gesetzlich verankerte Zuschlag wurde dabei nämlich lediglich in Form von Nachtzuschlägen festgelegt. Bekommen Arbeitnehmer einen regelmäßigen Feiertagszuschlag für ihre Feiertagsdienste, sind diese Zusatzzahlungen oft in Tarifverträgen vermerkt. Es gibt allerdings einige Arbeitgeber, die Ihren Mitarbeitern freiwillig Feiertagszuschläge zahlen, um die Arbeit zu honorieren.
Arbeiten an Weihnachten: Ausgleichstage sind Pflicht
Arbeiten Arbeitnehmer an Weihnachten bzw. an anderen Tagen, die nicht als Werktage gelten, sind Arbeitgeber laut Arbeitszeitgesetz dazu verpflichtet, Ihren Mitarbeitern innerhalb von 8 Wochen nach dem Feiertagsdienst einen Ausgleichstag (auch Ersatzruhetag genannt) zu geben - dieser fällt dann beispielsweise auf einen Werktag, sodass die Arbeitnehmer unter der Woche frei haben.