Weihnachtsgeld: Wem es in welcher Höhe zusteht und wann es ausgezahlt wird
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Weihnachtsgeld: Wem es in welcher Höhe zusteht und wann es ausgezahlt wird

Es gibt per Gesetz in Deutschland keinen Anspruch auf Weihnachtsgeld. Viele Arbeitgeber leisten diese Zusatzzahlung jedoch. Mehr als die Hälfte aller Angestellten kommt in den Genuss des Weihnachtsgeldes, wobei die Höhe unterschiedlich ausfällt.

Das Weihnachtsgeld ist eine freiwillige Zahlung. Wird sie regelmäßig als Leistung vereinbart, besteht jedoch ein Anspruch darauf. Meist wird die Zahlung im Tarif- oder Arbeitsvertrag beziehungsweise in der Betriebsvereinbarung festgeschrieben. Wenn der Arbeitgeber die Zahlung ohne vertragliche Grundlage wiederholt (drei Jahre) leistet, leitet sich gemäß Gewohnheitsrecht daraus ebenfalls ein Anspruch für die Folgejahre ab.

In welcher Höhe wird Weihnachtsgeld gezahlt?

Die Höhe des Weihnachtsgeldes ist variabel. Sie richtet sich in den meisten Unternehmen nach der Höhe der monatlichen Vergütung des einzelnen Mitarbeiters. So gilt ein volles Monatsgehalt als großzügig, in der Schwerindustrie wird manchmal sogar noch mehr gezahlt. In der Regel werden jedoch 50 oder 60 Prozent des Monatslohns zusätzlich als Weihnachtsgeld ausgeschüttet. Auch die Zahlung als Pauschale ist möglich und wird in der Praxis angewendet.

Das Weihnachtsgeld ist frei verhandelbar. Damit hängt seine Höhe auch von der Stärke der zuständigen Gewerkschaft und der wirtschaftlichen Lage im Unternehmen ab.

Darf das Weihnachtsgeld variieren?

Auch beim Weihnachtsgeld gilt als Grundsatz die Gleichbehandlung der Mitarbeiter. Nur mit plausibler Begründung dürfen Unternehmen davon abweichen. Es ist Arbeitgebern beispielsweise erlaubt, Mitarbeitern mit längerer Betriebszugehörigkeit ein höheres Weihnachtsgeld auszuzahlen, auch Eltern im Vergleich zu Singles.

Abzüge beim Weihnachtsgeld sind denkbar, wenn sie vertraglich verankert sind, zum Beispiel aufgrund von längeren Fehlzeiten. Zahlt ein Arbeitgeber beispielsweise Frauen grundsätzlich mehr Weihnachtsgeld als Männern, verstößt er gegen das Diskriminierungsverbot.

Ist die Rückforderung von Weihnachtsgeld rechtens?

Da das Weihnachtsgeld eine Wertschätzung der geleisteten Arbeit darstellt, belohnt es meist für die Betriebstreue. Zugleich soll die Zahlung für die Zukunft motivieren. Kündigt ein Arbeitnehmer unmittelbar nach der Auszahlung, muss er unter bestimmten Umständen mit einer Rückforderung rechnen. Diese Option muss jedoch ausdrücklich im Tarif- oder Arbeitsvertrag vorgesehen sein.

Lesen Sie nach, ob Ihr Vertrag eine entsprechende Stichtagsklausel (Rückzahlungsklausel) enthält. Meist bezieht sich diese Frist auf die Dauer von ein oder zwei Quartalen im Folgejahr.

Anteiliges Weihnachtsgeld bei vorzeitiger Kündigung?

Ob einem Arbeitnehmer beim vorzeitigen Ausscheiden aus dem Unternehmen anteilig Weihnachtsgeld zusteht, hängt zum Teil an Formulierungen. Wird damit ausschließlich die Betriebstreue honoriert, entfällt die Zahlung durch das vorzeitige Ausscheiden. Handelt es sich dagegen um eine zusätzliche Entlohnung der Arbeitsleistung, besteht anteilig Anspruch auf Weihnachtsgeld.

Falls der Vertrag dazu keine Regelung enthält, entscheiden die Gerichte häufig für den Arbeitnehmer. Sie gehen dann von einer Mischform der Gründe aus, woraus sich ein Anspruch auf Teilzahlung ergibt (BAG 10 AZR 848/12).

Wann erfolgt die Zahlung des Weihnachtsgeldes?

Den Termin zur Auszahlung des Weihnachtsgeldes können Unternehmen ebenso frei festlegen wie die Höhe der Summe. Üblich ist die Auszahlung Ende November, da die Gratifikation mit den erhöhten Kosten an den Weihnachtstagen zusammenhängt. Nicht von ungefähr generiert der Handel im Weihnachtsgeschäft einen großen Teil seines Umsatzes.

Wird das Weihnachtsgeld versteuert?

Das Weihnachtsgeld unterliegt der Steuerpflicht. Außerdem sind dafür Sozialabgaben zu entrichten. Durch das erhöhte Einkommen im betreffenden Monat, meist also im November, ergibt sich sogar eine besonders hohe Abgabenlast. Von diesem Geld werden mit der Jahressteuererklärung jedoch meist einige Euro wieder erstattet.

Besteht in Ihrem Betrieb die Regelung, dass den Mitarbeitern am Jahresende Weihnachtsgeld ausgezahlt wird, sind auch Teilzeitbeschäftigte davon nicht ausgenommen. Der einzige Unterschied: Die Höhe des Weihnachtsgeldes steht im Verhältnis zur Arbeitszeit. Vollzeitbeschäftigte erhalten daher mehr Weihnachtsgeld als Teilzeitbeschäftigte. 
In einem Betrieb, in welchem Weihnachtsgeld ausgezahlt wird, dürfen Minijobber aufgrund ihrer "kleinen" Tätigkeit nicht vom Weihnachtsgeld ausgenommen werden. 
Ist das Weihnachtsgeld vertraglich festgesetzt, kann der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld trotzdem aus folgenden Gründen einbehalten: Wenn es in einem Unternehmen zu einer wirtschaftlichen Krise kommt oder wenn sich einzelne Arbeitnehmer nicht angemessen verhalten. Diese Festlegung nennt sich auch "Widerrufsvorbehalt".
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