Streik ist nicht gleich Streik: Diese Arten gibt es
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Streik ist nicht gleich Streik: Diese Arten gibt es

Der Streik dient dazu, bestimmte Interessen durchzusetzen. Er besitzt viele Formen, als Mittel im Arbeitskampf und darüber hinaus. Das Spektrum in der Arbeitswelt reicht vom Bummelstreik bis zum Generalstreik. Wir zeigen auf, welche Streik-Arten es gibt.

Streikarten im Überblick

Meist ist der Streik das letzte Mittel, um sich gegen Missstände zur Wehr zu setzen. Das gilt nicht nur bei der Arbeit, sondern auch beim Studentenstreik an der Uni, beim Hungerstreik im Gefängnis oder beim Verbraucherstreik gegen eine ungeliebte Konzernpolitik. Gerade beim rechtlich abgesicherten Arbeitsstreik bedeutet Streik zugleich, das Prinzip der Verhältnismäßigkeit zu wahren. Allein aus dieser Tatsache resultieren auch verschiedene Streikformen. 

Streikart 1: Generalstreik

Diese drastische Streikart ist geeignet, die Volkswirtschaft eines Landes temporär zu lähmen. Beim Generalstreik legen die Arbeitnehmer eines Landes oder einer ganzen Region zeitgleich ihre Arbeit nieder. In Deutschland ist der die Streikart Generalstreik – aus Gründen der Verhältnismäßigkeit – nur zulässig, wenn das Grundgesetz verteidigt wird.

Streikart 2: Vollstreik (Flächenstreik, Totaler Streik)

Bei der Streikart Vollstreik bzw. Flächenstreik oder auch Totalem Streik macht die Arbeitnehmerschaft eines ganzen Wirtschaftszweigs von ihrem Streikrecht Gebrauch. Der Druck, den die Gewerkschaften mit dieser Streikart auf die Arbeitgeber ausüben, ist hoch. Allerdings verlangt die Auszahlung des Streikgelds auch gut gefüllte Kassen. Jeder Vollstreik setzt eine Urabstimmung nach gescheiterten Verhandlungen mit den Arbeitgebern voraus.

Streikart 3: Teilstreik (Schwerpunktstreik)

Mit der Arbeitsniederlegung in ausgewählten Bereichen und Abteilungen kann die Gewerkschaft ihre Forderungen gezielt untermauern. Am Ausstand sind zwar nur relativ wenige Arbeiter beteiligt, aufgrund ihrer Schlüsselposition zeigt der Streik aber dennoch Wirkung. Gerade Streikarten wie Warnstreiks werden daher als Teilstreik organisiert. Eine Urabstimmung braucht es nicht.

Streikart 4: Bummelstreik / Dienst nach Vorschrift 

Eine verlangsamte, oft übergenaue Abwicklung der Tätigkeit führt dazu, dass sich die Papiere stapeln und immer mehr Aufgaben unerledigt bleiben. Offiziell die Arbeit niedergelegt hat bei dieser Streikart allerdings niemand.   

Streikart 5: Wilder Streik

Bei dieser Streikart wird spontan gestreikt, eine Führung durch die Gewerkschaft gibt es nicht. Rechtlich zulässig ist der wilde Streik allerdings nicht. Die Arbeitsverweigerung kann somit zu Abmahnungen und Kündigungen führen.  

Außerhalb der Arbeitswelt haben sich viele weitere Streikformen etabliert. Bei Streikarten wie dem Studentenstreik wird zum Beispiel mit dem Boykott von Lehrveranstaltungen gegen schlechte Lernbedingungen gekämpft, und beim Hungerstreik verweigern Häftlinge die Nahrungsaufnahme, um so auf die Überfüllung der Gefängnisse aufmerksam zu machen. Selbst der Sexstreik ist zum festen Begriff geworden. Zum Beispiel in Kolumbien sind Frauen mit ihrem „Streik der gekreuzten Beine“ erfolgreich gegen die wachsende Gewalt im Land aufgetreten.

Handelt es sich um einen unrechtmäßigen Streik, ist er also nicht von der Gewerkschaft gedeckt, können Arbeitgeber Sanktionen verhängen, die bis zur Kündigung führen kann. Handelt es sich aber um einen rechtmäßigen Streik, darf einem Arbeitnehmer nicht gekündigt werden.
Grundsätzlich gibt es keine festgeschriebene, gesetzliche Regelung, wie lange Gewerkschaften streiken dürfen. 
Ja. Das Streikrecht von Arbeitnehmern ist nicht an die Mitgliedschaft in einer bestimmten Gewerkschaft gebunden. Dennoch dürfen - wie bereits gehabt - keine Streiks ohne eine Gewerkschaft stattfinden. "Wilde Streiks" können negativ sanktioniert werden.
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