Ist Arbeiten trotz Krankschreibung erlaubt?
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Ist Arbeiten trotz Krankschreibung erlaubt?

Wer krank ist, gehört nicht an den Arbeitsplatz. Fühlen Sie sich jedoch trotz Krankschreibung wieder gesund, steht der Wiederaufnahme des Jobs nichts mehr im Wege. Im Gegenteil: Sie haben in diesem Fall das Recht und die Pflicht zur Arbeit gemäß Vertrag.

Viele Arbeitnehmer sehen die Krankschreibung als eine Form des „Arbeitsverbots“. Das stimmt jedoch nicht. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Arztes ist lediglich eine Prognose. Kommt die Genesung schneller als erwartet, verhindert sie die Wiederaufnahme Ihrer Tätigkeit nicht und dürfen trotz Krankschreibung arbeiten. 

Müssen Sie sich gesundschreiben lassen?

Eine „Gesundschreibung“ ist gesetzlich nicht vorgesehen. Wenn Sie sich arbeitsfähig fühlen, können Sie also direkt an Ihren Arbeitsort zurückkehren und trotz Krankschreibung wieder arbeiten. Der vorherige Gang zum Arzt ist jedoch zu empfehlen, um das eigene Gefühl beim Fachmann bestätigen zu lassen und einen möglichen Rückfall zu vermeiden.

Informieren Sie Ihren Arbeitgeber  

Kehren Sie vorfristig an Ihren Arbeitsplatz zurück und wollen trotz Krankschreibung arbeiten, sollten Sie Ihren Arbeitgeber davon unterrichten. Aufgrund seiner Fürsorgepflicht hat er das Recht, Ihnen die Aufnahme der Tätigkeit bei vorliegender Krankschreibung zu verweigern. In Streitfällen ist zum Beispiel die Einschaltung des Betriebsarztes möglich. Er kann Ihnen ebenso wie Ihr Haus- oder Facharzt bescheinigen, dass Sie gesundheitlich wieder an Deck sind. Dabei geht es immer auch um eine mögliche Gefährdung der Kollegen, für die Ihr Arbeitgeber ebenfalls eine Fürsorgepflicht besitzt.  
Hinweis: Der Vorgesetzte kann nicht von Ihnen verlangen, sich zur konkreten Diagnose zu äußern. Diese geht auch nicht aus der Krankschreibung hervor, die dem Arbeitgeber vorgelegt werden muss.

Bestehen bei der Arbeit trotz Krankschreibung Einschränkungen beim Versicherungsschutz?  

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hat keinen Einfluss auf die Versicherungsleistung – weder bei der Unfall- noch bei der Krankenversicherung. Sie sind also uneingeschränkt weiter versichert auch wenn sie trotz Krankschreibung wieder arbeiten.

Haftungsprobleme bei Krankschreibung

Um Haftungsprobleme zu vermeiden, ist jedoch Vorsicht geboten: Kommt es aus denselben Gründen, die zur Arbeitsunfähigkeit geführt haben, zu einem Unfall, kann dies zu Streit mit dem Versicherer führen. Davon ist auch Ihr Arbeitgeber betroffen, wenn er das Risiko hätte erkennen können und somit seine Fürsorgepflicht verletzt hat.

Ein Beispiel: Lässt Sie Ihr Vorgesetzter trotz Krankschreibung mit einer eingegipsten Hand in die Montagehalle, kann Ihre Versicherung im Falle eines Unfalls die Haftung anzweifeln. 

Auch bei einer kurzzeitigen Wiederaufnahme der Arbeit trotz Krankschreibung sollten Sie allen versicherungstechnischen Eventualitäten vorbeugen. Kommen Sie zum Beispiel trotz Ihres gebrochenen Beins nur für ein wichtiges Vertragsgespräch ins Büro, teilen Sie das vorher Ihrem Arbeitgeber mit. Passiert dann etwas bei der Hin- oder Rückfahrt, handelt es sich zweifelsfrei um einen Arbeitsweg, auf dem Sie den vollen Versicherungsschutz genießen.      

Müssen Sie die Wiederaufnahme der Arbeit trotz Krankschreibung melden?

Bei einer Krankschreibung, die länger als sechs Wochen dauert, ist eine Meldung zur Wiederaufnahme der Tätigkeit bei der Krankenkasse erforderlich. Das hat finanzielle Gründe: In den ersten sechs Wochen Ihrer Erkrankung zahlt der Arbeitgeber weiter Gehalt, danach übernimmt die Krankenkasse. Dieses Krankengeld entfällt jedoch in dem Moment, in dem Sie Ihre Tätigkeit wiederaufnehmen. Sollten bereits Beträge ausgezahlt worden sein, müssen diese für den Zeitraum der Verkürzung erstattet werden.

Besteht ein Verdacht darauf, dass der Arbeitnehmer eine Krankmeldung einreicht, ohne wirklich krank zu sein, kann der Arbeitgeber diese aufgrund von Betrugsverdacht ablehnen. Allerdings gestaltet sich das in der Praxis meist schwierig, denn eine Krankmeldung gilt in der Regel als Beweis für einen begründeten Arbeitsausfall.
Kann der Arzt bestätigen, dass Sie bereits vor einigen Tagen krank waren, können Sie sich die Krankmeldung rückwirkend einholen. Die Zeitspanne, für die der Arzt eine rückwirkende Krankmeldung ausstellen kann, beträgt maximal 3 Tage. Sollte Ihr Arbeitgeber bereits nach einem Tag Ausfall eine Krankmeldung verlangen, müssen Sie dies in jedem Fall kommunizieren. Wichtig ist es, dass Sie beweisen können, dass Sie ab dem ersten Fehltag auch wirklich krank waren.
Bei Kindern unter 12 Jahren haben verheiratete Arbeitnehmer das Recht, sich pro Jahr (und pro Kind) für maximal 10 Tage unbezahlt frei zu nehmen. Bei alleinerziehenden Eltern kommt es sogar auf das doppelte Hinaus: 20 Tage haben Alleinerziehende pro Jahr und Kind Anspruch auf unbezahlt freie Tage. Sie selbst brauchen dann also kein Attest - das Attest, welches die Krankheit Ihres Kindes belegt, sollten Sie Ihrem Arbeitgeber allerdings vorlegen können.
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