Selbstbestimmt altern: Vorsorge im Alter
© Rob Daly/ OJO Images
Letztes Update am: 

Selbstbestimmt altern: Vorsorge im Alter

Man hofft es nicht, trotzdem kann es passieren, dass ein Mensch pflegebedürftig wird – aufgrund des fortschreitenden Alters, in Folge eines Unfalls oder einer schweren Krankheit. Damit Betroffene im Notfall gut versorgt sind und Angehörige wissen, wie sie helfen können, ist es ratsam, sich frühzeitig um Organisatorisches zu kümmern – auch wenn man noch gesund und selbständig ist. Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsvollmacht und Testament – das sollten Sie wissen.

Vorsorge im Alter: Welche Schriftstücke sind wichtig?

Eine (plötzliche) Pflegebedürftigkeit ist meist von vielen Unsicherheiten und Fragen begleitet. So möchten Pflegebedürftige, dass in ihrem Sinne gehandelt wird, wenn sie selbst keine Entscheidungen mehr treffen können. Zugleich wünschen sich betreuende Personen, zu wissen, was dem oder der Pflegebedürftigen wichtig ist und sind dankbar, wenn sie Orientierung haben. Wichtige Formulare mit Blick auf die Vorsorge im Alter sind:

  • Patientenverfügung
  • Vorsorgevollmacht
  • Betreuungsvollmacht
  • Testament

Lesetipp: Gut abgesichert in jeder Lebensphase.

Organspende – ist das was für mich?

Wenn Sie sich über Organspende informieren möchten, laden wir Sie ein, in den Ratgeber „Organspende“ von Gelbe Seiten zu lesen.

Was ist eine Patientenverfügung?

In einer Patientenverfügung können – nicht nur mit Blick auf die Vorsorge im Alter – Maßnahmen für den medizinischen Notfall festgehalten werden, etwa wann lebenserhaltende Maßnahmen unterlassen werden sollen oder ob man einer künstlichen Ernährung zustimmt. In einer Patientenverfügung notiert man für den Fall einer Entscheidungsunfähigkeit schriftlich, welche medizinischen Behandlungen in einer bestimmten Situation durchgeführt oder unterlassen werden sollen.

Kurz: In der Patientenverfügung steht der Patientenwille. Jede Person, die volljährig und einwilligungsfähig ist, kann eine Patientenverfügung verfassen. Ärzt:innen und Pflegekräfte sind verpflichtet, sich an dieses Schriftstück zu halten. Da bei der Erstellung einer Patientenverfügung vieles zu beachten ist, damit sie gültig ist und möglichst viele mögliche Notsituationen abdeckt, ist es ratsam, sich beim Ausfüllen von einer fachkundigen Person beraten zu lassen.

Lesetipp: Organspendeausweis: So werden Sie zum Organspender.

Vorsorge im Alter: Was ist eine Vorsorgevollmacht?

In der Vorsorgevollmacht ist geregelt, wann eine Vertrauensperson welche Entscheidungen stellvertretend für den:die Vollmachtgeber:in treffen darf – auch über den medizinischen Bereich hinaus, zum Beispiel bei Bankangelegenheiten und weiteren bürokratischen Entscheidungen. Solch weitgreifende Entscheidungen im Rahmen der Vorsorge im Alter dürfen Menschen für einen anderen nur dann übernehmen, wenn sie von dem:der volljährigen und entscheidungsfähigen Vollmachtgeber:in die Vollmacht erhalten haben. Im Gegensatz zu einer allgemeinen Vollmacht tritt die Vorsorgevollmacht erst dann in Kraft, wenn Umstände eingetreten sind, die der:die Vollmachtgeber:in zuvor festgehalten hat. Dann darf der:die Bevollmächtigte im Namen des:der Vollmachtgeber:in handeln.

Mit Blick auf eine Pflegebedürftigkeit können das beispielsweise Entscheidungen zu Pflegedienst und anderen Versorgungsmaßnahmen sein. Auch Bankgeschäfte können so erledigt werden. Ebenso bekommt der:die Bevollmächtigte von Ärzt:innen Auskunft. Wichtig ist, dass die Vollmacht als Dokument für den:die Bevollmächtigte:n greifbar ist. Im Bedarfsfall ist er nur dann handlungsfähig, wenn er die Vollmacht vorweisen kann. Daher bietet es sich an, alle wichtigen Dokumente in einer Notfallmappe aufzubewahren. So haben Sie beziehungsweise Ihre Angehörigen alles Wichtige griffbereit.

Tipp: Die Vorsorgevollmacht kann beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert werden. Wird ein Betreuungsgericht um eine Betreuerbestellung gebeten, kann es dort nachfragen, ob eine Vorsorgevollmacht vorliegt.

Kurz: Mit einer Vorsorgevollmacht gibt man einer Vertrauensperson für bestimmte, zuvor festgelegte Lebensbereiche komplette Handlungsfreiheit über die eigenen Angelegenheiten. Es ist daher wichtig, einem Menschen nur dann eine Vorsorgevollmacht auszustellen, wenn man ihm 100-prozentig vertraut. Gibt es eine solche Person nicht, ist eine Betreuungsverfügung eine Alternative.

Achtung: Die Verbraucherzentralen weisen darauf hin, dass viele Banken die Vorsorgevollmacht nicht anerkennen und eine gesonderte Vollmacht auf hauseigenen Vordrucken fordern. Bitten Sie Ihre Angehörigen, diese gesonderten Bankvollmachten auszufüllen. Sonst kann es zu Problemen bei der Abwicklung von Bankgeschäften kommen.

Lesetipp: Vollmacht: Das müssen Sie wissen.

Was ist eine Betreuungsverfügung?

Eine Betreuungsverfügung ist für die Vorsorge im Alter eine weitere Möglichkeit, wenn man keine Vertrauensperson hat, der man die Vorsorgevollmacht erteilen kann. Über eine Betreuungsverfügung kann der:die Betreuungsgeber:in eine Person sowie eine Ersatzbetreuung bestimmen, die als rechtliche:r Betreuer:in bestellt werden soll, wenn man seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Die Betreuungsverfügung muss schriftlich verfasst sein. Hat man selbst keine Person ernannt, legt das Betreuungsgericht eine:n Betreuer:in fest. Diese:r kann aus der Familie der zu betreuenden Person sein oder das Gericht legt eine:n „externe;n“ Betreuer:in fest, etwa eine:n freie:n Berufsbetreuer:in. Ein:e gerichtlich bestellte:r Betreuer:in wird vom Gericht beaufsichtigt und ist diesem gegenüber rechenschaftspflichtig. 

Vorsorge im Alter: Was ist ein Testament?

Im Testament regelt man seinen Nachlass, legt also fest, wer was vererbt bekommt und wer möglicherweise nicht. Der:die Verfasser:in des Testaments (Erblasser:in) muss das Testament handschriftlich verfassen, mit Datum und Ort versehen und unterschreiben – nur so ist es gültig. Wer sichergehen will, bei der Erstellung seines Testaments keine Fehler zu machen, kann mit Hilfe eines:r Notar:in ein notarielles Testament errichten. Und noch einen Vorteil hat das notarielle Testament: Es wird beim Gericht hinterlegt. Es besteht also keine Gefahr, dass das Testament ohne Wissen des:der Erblasser:in geändert, vernichtet oder nach dem Tod nicht gefunden wird.

Hat der:die Verstorbene weder Testament noch Erbvertrag hinterlassen, tritt die im Bürgerlichen Gesetzbuch vorgesehene gesetzliche Erbfolge ein. Diese bestimmt, dass in erster Linie Kinder und Ehepartner:in erben. Sind keine Nachkommen vorhanden, treten an ihre Stelle je nach Verwandtschaftsgrad die übrigen Angehörigen.

Lesetipp: Tod eines Angehörigen - Nachlass regeln

Ein notarielles Testament und ein handgeschriebenes Testament sind vor Gericht gleichgestellt und damit rechtskräftig – wenn die gesetzlichen Formvorschriften erfüllt sind. Daher ist es wichtig, dass Sie beim Verfassen des Testaments darauf achten, die Anforderungen zu erfüllen. So muss das Testament handschriftlich verfasst sein und Ort, Datum und Unterschrift des:der Verfasser:in enthalten. Lassen Sie sich im besten Fall von einem:r Notar:in beraten.
Die Patientenverfügung sollte greifbar sein, etwa in einem Ordner, in dem auch andere wichtige Unterlagen für den Notfall enthalten sind. Ebenfalls können Sie Ihrer Vertrauensperson Ihre Patientenverfügung geben. So kann diese das Dokument mit ins Krankenhaus bringen, wenn es darauf ankommt. Auch ist es möglich, dass Sie Ihrem Hausarzt oder Ihrer Hausärztin die Patientenverfügung geben. So können andere Fachärzt:innen im Notfall die Patientenverfügung erhalten. Sprechen Sie mit Ihrem Hausarzt oder Ihrer Hausärztin über die Möglichkeiten der Aufbewahrung.
Ja, Sie haben jederzeit das Recht, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Testament anzupassen, sofern Sie entscheidungsfähig sind. Bei der Patientenverfügung raten Expert:innen im Allgemeinen, einmal im Jahr in das Formular zu schauen und sich zu fragen, ob man etwas anpassen möchte. Verschiedene Lebenssituationen und Erfahrungen können dazu führen, dass man manches anders sieht als noch wenige Monate zuvor.

Quellen:

Verbraucherentrale NRW: „Pflegefall – was tun? Schritt für Schritt zur guten Pflege“. Pflege-Ratgeber von Carina Frey, 2. Auflage, Februar 2018.

verbraucherzentrale.de: „Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung: Warum sie so wichtig sind“. Online-Information der Verbraucherzentrale.

bmj.de: „Patientenverfügung“. Online-Publikation (PDF) des Bundesministeriums für Justiz.

bmj.de: „Textbausteine für eine schriftliche Patientenverfügung als Textdatei“. Online-Publikation (PDF) des Bundesministeriums für Justiz.

bmj.de: „Formular Vorsorgevollmacht“. Online-Formular (PDF) des Bundesministerium der Justiz.

bmj.de: „Vorsorgevollmacht“. Online-Information des Bundesministerium der Justiz.

bmj.de: „Betreuungsrecht“. Online-Ratgeber (PDF) des Bundesministerium der Justiz.

bmj.de: „Erben und Vererben“. Online-Ratgeber (PDF) des Bundesministerium der Justiz.

bmj.de: „Erbrecht“. Online-Information des Bundesministerium der Justiz.

Disclaimer: Dieser Text enthält nur allgemeine Hinweise und ist nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung geeignet. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen. Alle individuellen Fragen, die Sie zu Ihrer Erkrankung oder Therapie haben, besprechen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt.
AL
Ann-Kathrin Landzettel
Autor/-in
Ann-Kathrin Landzettel M. A. ist Gesundheitsjournalistin aus Leidenschaft. Vor allem zwei Fragen treiben die geprüfte Gesundheits- und Präventionsberaterin an: Wie können wir lange gesund bleiben – und wie im Krankheitsfall wieder gesund werden? Antworten findet sie unter anderem im intensiven Austausch mit Ärztinnen und Ärzten sowie in persönlichen Gesprächen mit Patientinnen und Patienten. Seit fast zehn Jahren gibt sie dieses Wissen rund um Gesundheit, Medizin, Ernährung und Fitness an ihre Leserinnen und Leser weiter.
Ann-Kathrin Landzettel
Wie finden Sie diesen Artikel?