Organspendeausweis: So werden Sie zum Organspender
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Organspendeausweis: So werden Sie zum Organspender

Ein Organspendeausweis kann Leben retten. Im Organspendeausweis kann man zu Lebzeiten angeben, ob und welche Organe man nach dem Tod spenden möchte. Diese werden im Todesfall entnommen und einem passenden Spender transplantiert. Diesem kann so das Leben gerettet beziehungsweise die Lebensqualität deutlich verbessert werden. Doch wo bekommt man den Organspendeausweis? Kostet er etwas und braucht man dafür eine ärztliche Untersuchung? Organspendeausweis: Wie Sie zum Organspender werden.

Was ist der Organspendeausweis?

Der Organspendeausweis ist ein Dokument, in welches Sie eintragen, ob Sie nach Ihrem Tod Organe an Menschen spenden möchten (postmortale Organspende), die aufgrund einer schweren Erkrankung oder Verletzung eines bestimmten Organs dringend ein neues Organ benötigen.

Was trage ich in den Organspendeausweis ein?

In den Organspendeausweis tragen Sie ein:

  • Name, Vorname
  • Adresse
  • Telefonnummer
  • Geburtsdatum

Des Weiteren kreuzen Sie eine der folgenden Optionen an:

  • Ja, ich gestatte, dass nach der ärztlichen Feststellung meines Todes meinem Körper Organe und Gewebe entnommen werden.
  • Ja, ich gestatte dies, mit Ausnahme folgender Organe/Gewebe: …
  • Ja, ich gestatte dies, jedoch nur für folgende Organe/Gewebe: …
  • Nein, ich widerspreche einer Entnahme von Organen oder Geweben.
  • Über JA oder NEIN soll dann folgende Person entscheiden: (Angaben zur Person)

Organspende mit Krebs, Rheuma oder Diabetes?

Unter „Anmerkungen/ Besondere Hinweise“ geben Sie vorliegende Erkrankungen an. Dies ermöglicht dem behandelnden Arzt im Notfall eine erste Einschätzung, ob Ihre Organe im Falle Ihres Todes überhaupt spendefähig sind. So dürfen beispielsweise bei einer akuten Krebserkrankung oder einer vorliegenden HIV-Infektion keine Organe an andere übertragen werden, um die Empfänger nicht zu gefährden. Auch eine Immunerkrankung, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Erkrankungen von Leber und Nieren sowie ein Diabetes sollten im Organspendeausweis vermerkt sein.

Damit der Ausweis gültig wird, versehen Sie ihn abschließend mit dem Datum und Ihrer Unterschrift.

Welche Organe kann ich spenden?

In den Organspendeausweis können Sie eintragen, ob Sie nach Ihrem Tod Organe spenden möchten oder nicht. Auch können Sie angeben, ob alle Organe, die sich für eine Spende eignen, entnommen werden dürfen oder nur bestimmte Organe. Menschen, die auf der Warteliste von Eurotransplant für ein Spenderorgan stehen, brauchen besonders häufig eine Niere oder eine Leber. Herz, Lunge und Bauchspeicheldrüse werden ebenfalls häufig benötigt. Auch der Dünndarm kann gespendet werden. Gewebe wie Haut, Hornhaut der Augen, Herzklappen, Blutgefäße, Knochen, Sehnen und Knorpel werden ebenfalls gebraucht.

Wo bekomme ich den Organspendeausweis her?

Wer anderen Menschen helfen und nach seinem Tod Organe spenden möchte, kann einen Organspendeausweis beantragen. Dieser kann entweder im Scheckkartenformat aus Kunststoff bestellt oder direkt am Computer auf Papier ausgedruckt werden. In den Ausweis können Organe eingetragen werden, die nach dem Tod entnommen werden dürfen, aber auch, welche Organe man nicht spenden möchte. Ebenso müssen vorliegende Erkrankungen angegeben werden, damit Ärzte einschätzen können, ob die Organe für eine Transplantation geeignet sind oder nicht. Die Spendebereitschaft kann auch in einer Patientenverfügung festgehalten werden.

Organspendeausweis ausfüllen: Wie alt muss ich sein?

Nach dem Transplantationsgesetz dürfen Minderjährige mit Vollendung des 16. Lebensjahres ihre Bereitschaft zur Organ- und Gewebespende selbst erklären und beispielsweise in einem Organspendeausweis dokumentieren. Die Zustimmung der Erziehungsberechtigten ist hierfür nicht notwendig. Bereits mit 14 Jahren dürfen sie sich gegen eine Organspende im Todesfall aussprechen.

Kostet der Organspendeausweis Geld?

Der Organspendeausweis kostet kein Geld. Er kann kostenfrei bestellt werden: Organspendeausweis beantragen.

Brauche ich für den Organspendeausweis eine ärztliche Untersuchung?

Eine ärztliche Untersuchung brauchen Sie nicht, um den Organspendeausweis ausfüllen und bei sich tragen zu dürfen. Bestehende Erkrankungen können Sie unter „Anmerkungen“ angeben. Im Falle Ihres Todes werden die Organe, bevor sie an einen Empfänger weitergegeben werden, untersucht. Sie müssen gesund sein und sich für eine Transplantation eignen. Auch werden Sie als Träger eines Organspendeausweises nirgends registriert. Sollten Sie Ihre Meinung einmal ändern, können Sie einen neuen Organspendeausweis ausfüllen.

Wo bewahre ich den Organspendeausweis auf?

Der Organspendeausweis ist am besten im Geldbeutel aufgehoben – idealerweise in dem Fach, in dem auch die Gesundheitskarte (Versicherungskarte der Krankenkasse) steckt sowie ein Zettel aufbewahrt ist, auf dem die Kontaktdaten der Menschen stehen, die im Notfall informiert werden sollen. Da der Organspendeausweis an keiner offiziellen Stelle registriert oder hinterlegt wird, sollten Sie ihn immer bei sich tragen.

Tipp: Fahren Sie in Urlaub, können Sie den Organspendeausweis in der jeweiligen Landessprache ausdrucken und mitnehmen: Hier finden Sie Organspendeausweise in verschiedenen Sprachen.

Lesetipp: Reiseimpfung: Die 5 wichtigsten Impfungen.

Sprechen Sie mit Ihren Lieben über den Organspendeausweis

Sprechen Sie auch mit ihrer Familie, Ihrem Partner/Ihrer Partnerin über Ihre Entscheidung zur Organspende im Todesfall. Im Ernstfall fällt es Hinterblieben in der Regel leichter, die Organentnahme zu akzeptieren, wenn sie wissen, dass es der ausdrückliche Wunsch des geliebten Menschen ist.

Ich bin Organempfänger und möchte Danke sagen

Die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) bietet den Angehörigen von Organspendern während und nach der Spende Begleitung an. Auch ist es möglich, über die DSO als Organempfänger oder Spenderfamilie anonymen Briefkontakt zueinander herzustellen, etwa, wenn der Empfänger seinen Dank in Worte fassen möchte. Informieren Sie sich über die Angebote der DSO.

Ich habe meine Meinung zur Organspende geändert – was jetzt?

Haben Sie Ihre Einstellung zur Organspende geändert, können Sie den bestehenden Organspendeausweis entsorgen und einen neuen Ausweis ausfüllen. Wichtig: Haben Sie Ihren Wunsch ebenfalls in einer Patientenverfügung festgehalten, denken Sie daran, auch diese entsprechend anzupassen.

Wie dringend werden in Deutschland Organe benötigt?

Auf den Wartelisten der europäischen Vermittlungsstelle Eurotransplant stehen derzeit etwa 9.400 Patientinnen und Patienten aus Deutschland. Diese sind darauf angewiesen, dass jemand gefunden wird, dessen Organ ihnen übertragen werden kann. Organspender hingegen gibt es deutlich weniger. Wie die Deutsche Stiftung Organspende (DSO) mitteilt, gab es 2021 in Deutschland 547 postmortale Organspender. Im Schnitt können bei einem verstorbenen Spender 3,5 Organe für eine Transplantation genutzt werden – sofern dieser vor seinem Tod der Entnahme zugestimmt hat.

Wie stehen die Deutschen zur Organspende?

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hat 2020 in einer bundesweiten Repräsentativbefragung über 4.000 Menschen in Deutschland telefonisch befragt, was sie über Organ- und Gewebespende denken. Das Ergebnis: 82 Prozent hatten eine positive Einstellung gegenüber der Spende, acht Prozent äußerten sich neutral und neun Prozent beantworteten die Frage mit „eher negativ“. 62 Prozent der Befragten haben ihre Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende getroffen, doch nur 44 Prozent haben dies in einem Organspendeausweis oder einer Patientenverfügung festgehalten.

Haben Sie einen Organspendeausweis?

In Deutschland dürfen nur Hirntote postmortale Organspender sein

Nur Menschen, bei denen der Hirntod eintritt, etwa aufgrund eines Schlaganfalls oder eines Unfalls, kommen als postmortale Organspender in Deutschland infrage. Das ist gesetzlich geregelt. Dies ist im Vergleich zu anderen Todesursachen aber eher selten der Fall. Die meisten Menschen sterben an einem Herz-Kreislauf-Versagen. Das Herz hört auf zu schlagen, die Atmung stoppt und wenige Minuten später tritt der Hirntod ein. Diese Menschen können in Deutschland keine Organspender sein, weil die Todesursache Herz-Kreislauf-Versagen ist und nicht der Hirntod.

Ich habe Fragen zur Organspende – wohin kann ich mich wenden?

Wer sich mit dem Thema Organspende beschäftigt, hat oft viele Fragen – und ist oftmals auch unsicher, ob er Organe spenden soll. So haben viele Menschen Sorge, dass sie im Falle eines medizinischen Ernstfalles nicht ausreichend versorgt werden, wenn sie Organspender sind. Auch besteht die Angst, dass Ärzte sich nicht an die Angaben im Organspendeausweis halten.

Antworten auf viele Fragen finden Sie in diesem Ratgeber „Organspende“ der Gelben Seiten. Möchten Sie Fragen zur Organspende in einem persönlichen Gespräch klären, können Sie sich an das „Infotelefon Organspende“ der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) wenden: Die Experten sind montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr unter der Nummer 0800-90 40 400 erreichbar.

© Bundesministerium für Gesundheit
Im Transplantationsgesetz (TPG) ist streng geregelt, unter welchen Voraussetzungen Organe entnommen werden dürfen. So ist dort auch festgehalten, dass in Deutschland der Handel mit Organen verboten und unter Strafe gestellt ist. Im Notfall behandeln Intensivmediziner mit dem Ziel, das Leben des Patienten zu retten. Die Deutsche Gesellschaft für Organtransplantation (DSO) wird von den Krankenhäusern erst dann hinzugezogen und der Organspendeprozess kommt erst dann in Gang, wenn der Tod eingetreten ist und der Verstorbene einer Organspende zu Lebzeiten zugestimmt hat oder sich die Angehörigen im Falle eines unklaren Willens des Verstorbenen für eine Organspende aussprechen. Der endgültige, nicht behebbare Ausfall des Gehirns ist Voraussetzung für eine Organspende, da der nachgewiesene Ausfall des gesamten Gehirns, der Hirntod, in Deutschland als das sichere innere Todeszeichen des Menschen gilt. Zwei Fachärzte stellen dazu unabhängig voneinander den Hirntod nach den Richtlinien der Bundesärztekammern fest.
Wie das Bundesministerium für Gesundheit betont, muss der Arzt den festgelegten Willen des Verstorbenen beachten. Habe der Verstorbene auf seinem Organspendeausweis entschieden, dass er nicht spenden möchte, müsse der Arzt diesen Willen so akzeptieren. Habe sich der Verstorbene hingegen für eine Spende entschieden, werde geprüft, ob seine Organe für eine Spende in Frage kommen. Der Organspendeausweis ist bindend für den Arzt. Das ist gesetzlich im Transplantationsgesetz (TPG) geregelt.
Nicht nur die Ärzte, auch die Angehörigen sind an die Entscheidung gebunden, die der Verstorbene zu Lebzeiten getroffen hat. Was im Organspendeausweis steht beziehungsweise in der Patientenverfügung festgehalten ist, ist bindend. Ab 14 Jahren können junge Erwachsene gegen eine Organspende entscheiden. Ab 16 Jahren einwilligen. Übrigens: Das Testament ist nicht geeignet, um Wünsche zur Organ- und Gewebespende festzuhalten, da dieses erst längere Zeit nach dem Tod herangezogen wird. Dann ist es für eine Organspende zu spät.


Quellen:

Statistiken zur Organspende im Überblick. Online-Information der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO).

Ja oder Nein zur Organspende? Ihre Entscheidung zählt. Online-Information der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA): www.organspende-info.de.

Fragen und Antworten zum Thema Organspende. Online-Information des Bundesministeriums für Gesundheit.

Wissen, Einstellung und Verhalten zur Organ- und Gewebespende. Online-Information der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA): www.organspende-info.de.

Ablaufgrafik einer postmortalen Organspende. Online-Information der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO).

Der Organspendeausweis. Online-Information der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO).

Angehörige von Organspendern, Transplantierte und Patienten. Online-Angebote der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO).

Richtlinie gemäß § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 TPG für die Regeln zur Feststellung des Todes nach § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 TPG und die Verfahrensregeln zur Feststellung des endgültigen, nicht behebbaren Ausfalls der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 TPG, Vierte Fortschreibung. Online-Dokument der Bundesärztekammer.

Brandt SA, Angstwurm H: The relevance of irreversible loss of brain function as a reliable sign of death.
Dtsch Arztebl Int 2018; 115: 675–81. DOI: 10.3238/arztebl.2018.0675. Online-Information der Bundesärztekammer.

Disclaimer: Dieser Text enthält nur allgemeine Hinweise und ist nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung geeignet. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen. Alle individuellen Fragen, die Sie zu Ihrer Erkrankung oder Therapie haben, besprechen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt.
AL
Ann-Kathrin Landzettel
Autor/-in
Ann-Kathrin Landzettel M. A. ist Gesundheitsjournalistin aus Leidenschaft. Vor allem zwei Fragen treiben die geprüfte Gesundheits- und Präventionsberaterin an: Wie können wir lange gesund bleiben – und wie im Krankheitsfall wieder gesund werden? Antworten findet sie unter anderem im intensiven Austausch mit Ärztinnen und Ärzten sowie in persönlichen Gesprächen mit Patientinnen und Patienten. Seit fast zehn Jahren gibt sie dieses Wissen rund um Gesundheit, Medizin, Ernährung und Fitness an ihre Leserinnen und Leser weiter.
Ann-Kathrin Landzettel