Ratgeber: Organspende
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Ratgeber: Organspende

Die Übertragung eines Organs von einem Organspender auf einen Organempfänger wird als Organspende bezeichnet. Bei der Organspende können ganze Organe oder Teile davon gespendet werden. Ebenso ist es möglich, Gewebe und Stammzellen zu spenden. Manche Spenden von Organen und Geweben können als Lebendorganspende durchgeführt werden, andere nur nach dem Tod des Spenders (postmortale Organspende). Die Art der Organspende ist abhängig davon, welches Organ beziehungsweise Gewebe der Spender spenden möchte.

Was ist eine Organspende?

Mit einer Organspende soll einem kranken Menschen, der aufgrund einer schweren Erkrankung dringend ein Spenderorgan benötigt, das Leben gerettet oder die Lebensqualität verbessert werden. Häufig benötigte und transplantierte (aus dem Lateinischen: transplantare = verpflanzen) Spenderorgane sind beispielsweise Nieren, Leber, Herz und Lunge. Auch die Bauchspeicheldrüse sowie der Dünndarm können transplantiert werden. Während ein Spender eine Niere oder einen Teil der Leber in Deutschland als Lebendspende spenden kann, ist die Spende von Herz und der Lunge nur als Organspende nach dem Tod des Spenders möglich. Mediziner sprechen von postmortaler Organspende. Gewebe wie Haut, Hornhaut der Augen und Herzklappen werden ebenfalls postmortal gespendet.

Welche Organe können gespendet werden?

Wer sich neu mit dem Thema Organspende auseinandersetzt, fragt sich oft: "Welche Organe kann ich spenden?" Als Spenderorgane kommen folgende Organe infrage:

  • Herz
  • Nieren
  • Leber
  • Lunge
  • Dünndarm
  • Bauchspeicheldrüse

Ebenso können folgende Gewebe gespendet werden:

  • Hornhaut und Lederhaut der Augen
  • Haut
  • Blutgefäße
  • Herzklappen
  • Knochengewebe
  • Knorpelgewebe
  • Sehnen
  • Weichteilgewebe

Die Stammzellenspende

Eine weitere Möglichkeit stellt die Stammzellenspende, auch Stammzellspende genannt, dar. Die Stammzellenspende ist eine Lebendspende. Gesunde, volljährige Personen können Stammzellen spenden. Wer spenden möchte, kann seine Gewebemerkmale per Mundabstrich typisieren lassen. Die Daten werden in einem Register gespeichert und mit den Daten von Patientinnen und Patienten abgeglichen. So kann eine Stammzellenspende Menschen mit schwerwiegenden Bluterkrankung, etwa einer Leukämie (Blutkrebs), das Leben retten.

Voraussetzung für eine Stammzellenspende ist, dass die Merkmale der Zellen von Spender und Empfänger zusammenpassen. Viele Menschen, die dringend eine Stammzellenspende benötigen, bekommen keine Spende, da es zu wenig spendebereite Menschen gibt und dadurch die Chance sinkt, einen passenden Spender zu finden. Kann ein Spender gefunden werden, besteht die Hoffnung, dass sich aus den gespendeten Stammzellen ein neues blutbildendes System im Körper der empfangenden Person entwickelt. Die Stammzellen werden entweder aus dem Knochenmark entnommen (Knochenmarkspende) oder aus dem Blut des Spenders gefiltert (periphere Stammzellspende).

Interessant zu wissen: Auch aus Nabelschnurblut von Neugeborenen können Stammzellen gewonnen werden. Diese Art der Stammzellgewinnung nimmt in der Medizin bislang aber nur eine untergeordnete Rolle ein.

Wer kann Organe spenden?

Grundsätzlich können sich Menschen jeden Alters entscheiden, nach ihrem Tod Organe zu spenden. Es gibt keine Altersgrenzen für eine Organ- oder Gewebespende. Bevor ein Organ einem Spenderorgan-Empfänger eingesetzt wird, wird das Organ medizinisch geprüft. Es muss für die Transplantation geeignet sein. Dabei kommt es vor allem auf das biologische Alter des Organs an, also auf den Zustand des Organs oder des Gewebes, und nicht darauf, wie alt der Spender ist.

Dennoch gilt: Je jünger der Organspender ist, desto besser eignen sich in der Regel die Organe für eine Transplantation. Doch auch Spenderorgane älterer Menschen können jungen Menschen das Leben retten beziehungsweise die Lebensqualität erheblich verbessern. Wichtig ist, dass die Gewebe bestmöglich zusammenpassen. So wird das Risiko gesenkt, dass der Körper des Organempfängers das Spenderorgan abstößt.

Darf ich als Raucher Organe spenden?

Auch Raucher können Organe spenden, sofern diese funktionstüchtig sind. Während bei Rauchern eine Spende der Lunge aufgrund der Schädigungen der Lungenfunktion durch das Rauchen oft nicht möglich ist, können Organe wie Nieren, Herz oder Leber eines Rauchers durchaus vollkommen in Ordnung sein und sich als Spenderorgane eignen. Nach dem Tod werden die Organe medizinisch gründlich untersucht.

Wie kann ich Organe spenden?

Zum Organspender wird, wer zu Lebzeiten festgehalten hat – entweder im Organspendeausweis oder in einer Patientenverfügung – dass er nach seinem Tod Organe spenden möchte. Möglich ist auch, dass die Angehörigen nach dem Tod über eine Organspende entscheiden. Das ist dann der Fall, wenn der Wille des Verstorbenen für oder gegen eine Spende NICHT schriftlich festgehalten ist. Mit Vollendung des 16. Lebensjahres dürfen Minderjährige ihre Bereitschaft für eine Organspende selbst erklären. Bereits mit 14 Jahren dürfen Minderjährige einer Organspende widersprechen.

Wer darf keine Organe spenden?

Bestimmte Erkrankungen schließen eine Organspende aus. Liegt beispielsweise eine akute Krebserkrankung, eine aktive Tuberkulose oder eine schwere Blutvergiftung vor oder ist der Spender HIV-positiv getestet, ist eine Organspende aufgrund der Ansteckungsgefahr des Empfängers nicht möglich. Ein weiteres Ausschlusskriterium für die Gewebeentnahme bei Verstorbenen ist eine unbekannte, nicht zu klärende Todesursache. Bei allen anderen Erkrankungen entscheiden die Ärzte im Einzelfall, ob eine Organspende infrage kommt. Nur funktionstüchtige Organe können transplantiert werden.

Wann werde ich zum Organspender?

Die Voraussetzung für eine postmortale Organspende ist die eindeutige Feststellung des Hirntods beim Spender. Für die Diagnose „Hirntod“, die Voraussetzung für eine Organspende ist, halten sich die Ärzte an von der Bundesärztekammer festgelegte, strenge Kriterien. Zu den Untersuchungen gehören unter anderem die Überprüfung der Fußreflexe, die Überprüfung der Pupillenreaktion auf Licht, die Überprüfung der Lunge beziehungsweise des Hustenreflexes bei Reizung der Lunge. Nur wenn alle Reaktionen ausbleiben, kann der Hirntod diagnostiziert werden. Der Hirntod (irreversibler Hirnfunktionsausfall, IHA) muss von zwei Ärzten bestätigt werden. Einer der Ärzte muss ein Neurochirurg mit langjähriger intensivmedizinischer Erfahrung sein.

Außerdem dürfen Ärzte ein Organ im Rahmen einer Organspende nur dann entnehmen, wenn der Patient zu Lebzeiten zugestimmt hat. Die Zustimmung kann über einen Organspendeausweis erfolgen oder in der Patientenverfügung festgehalten werden. Ist unklar, ob der oder die Verstorbene Organe spenden wollte, wird die hinterbliebene Familie gefragt.

Lebendorganspende: Wann darf ich spenden?

Für eine Lebendorganspende, bei welcher der lebende Mensch ein Organ spendet, muss der Spender volljährig und einwilligungsfähig sein. Er muss über mögliche Risiken der Spende aufgeklärt worden sein und dem Eingriff von sich aus zustimmen (freiwillige Zustimmung). Er muss zudem für eine Organentnahme geeignet sein und darf voraussichtlich nicht über das Operationsrisiko hinaus gefährdet werden. Außerdem ist eine Lebendorganspende nur dann möglich, wenn der Spender in einem engen Verhältnis zum Organempfänger steht. Organe, die als Lebendorganspende gespendet werden können, sind: eine Niere sowie ein Teil der Leber.

Organhandel vorbeugen

In Deutschland ist nur die Lebendspende von einer Niere sowie einem Teil der Leber zulässig. Um Organhandel vorzubeugen, darf eine Lebendspende zudem nur an Ehepartner, Verlobte, eingetragene Lebenspartner, Verwandte ersten und zweiten Grades sowie andere dem Spender nahestehende Personen erfolgen. Außerdem dürfen nur Volljährige spenden und die Spende muss freiwillig sein.

Wem wird mit einer Organspende geholfen?

Eine Organtransplantation kann für Menschen mit bestimmten Erkrankungen oder nach einem Unfall lebensrettend sein. So kann eine Spenderniere beispielsweise nicht nur die Ausscheidung von Abfallstoffen aus dem Körper wieder sicherstellen, sondern dem Betroffenen die Lebensqualität dahingehend verbessern, dass er nicht mehr auf die Dialyse angewiesen ist. Bei stark eingeschränkter Lungenfunktion kann das Spenden der gesamten Lunge oder eine Teilspende die Atmung verbessern.

Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit zufolge stehen auf den Wartelisten der europäischen Vermittlungsstelle Eurotransplant, der Belgien, Deutschland, Kroatien, Luxemburg, die Niederlande, Österreich, Slowenien und Ungarn angeschlossen sind, derzeit um die 9.500 Patientinnen und Patienten aus Deutschland, die auf ein passendes Spenderorgan angewiesen sind.

Ist die Organspende anonym?

Die Lebendspende ist nicht anonym, da diese in Deutschland nur zulässig ist, wenn sich die spendende und die empfangende Person nahestehen. Das ist zum Beispiel der Fall bei Verwandten ersten oder zweiten Grades, Verlobten, Lebenspartnerinnen und -partnern oder Personen, die sich offensichtlich in persönlicher Verbundenheit nahe sind.

Anders sieht das bei der postmortalen Organspende aus, also der Organspende nach dem Tod. Diese ist anonym. Das heißt, dass der Organempfänger nicht weiß, von wem er das Organ bekommen hat. Ebenso wissen die Angehörigen der verstorbenen Person nicht, an wen die Organe gespendet werden. Aber: Auf Wunsch darf das Transplantationszentrum den Angehörigen mitteilen, ob die Transplantation erfolgreich verlaufen ist. Und: Stimmen beide Seiten zu, kann über die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) Dankesbriefe von Transplantierten an die Spenderfamilie anonym weitergeleitet werden.

Wo kann ich einen Organspendeausweis beantragen?

Spenderorgane werden dringend benötigt. Wer anderen Menschen helfen und nach seinem Tod Organe spenden möchte, kann einen Organspendeausweis beantragen. In den Ausweis können Organe eingetragen werden, die nach dem Tod entnommen werden dürfen, aber auch, welche Organe man nicht spenden möchte. Ebenso müssen vorliegende Erkrankungen angegeben werden, damit Ärzte einschätzen können, ob die Organe für eine Transplantation geeignet sind oder nicht. Die Spendebereitschaft kann auch in einer Patientenverfügung festgehalten werden. Fragen und Unsicherheiten zur Organspende können Sie persönlich über das „Infotelefon Organspende“ der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) klären: Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr unter der Nummer 0800-90 40 400.

Erfahren Sie im Ratgeber „Organspende“ der Gelben Seiten,

was Sie über den Organspendeausweis wissen sollten,

welche Organspende-Arten es gibt,

wie die Organspende durchgeführt wird,

welche rechtlichen Grundlagen die Organspende stützen,

wie die Transplantation eines Spenderorgans funktioniert.

Die Diagnose „Hirntod“ muss von zwei Ärzten bestätigt werden. Erst dann kommt eine Organspende infrage. Medizinern zufolge gilt die Hirntoddiagnose als eines der sichersten diagnostischen Verfahren. Der Hirntod beschreibt einen Zustand, in dem die Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms unumkehrbar erloschen sind. Die gesamte Hirnfunktion ist unumkehrbar ausgefallen. Die Ärzte folgen für die Diagnostik einem strengen Protokoll, das von der Bundesärztekammer festgelegt ist: der Richtlinie für die Regeln zur Feststellung des Todes. Einer der Ärzte sollte Neurologe oder Neurochirurg sein und entsprechende Erfahrungen in der Intensivmedizin sowie der Hirntoddiagnostik haben. Bestehen Unsicherheiten, können bildgebende Verfahren hinzugezogen werden.
Der irreversible Hirnfunktionsausfall bedeutet gemäß der Beschreibung der Bundesärztekammer, dass die Hirnfunktion unwiederbringlich erloschen ist, während die Herz-Kreislauf-Funktion intensivmedizinisch aufrechterhalten wird. Liegt ein Hirntod vor, gilt der Mensch medizinisch als tot. Körperfunktionen wie Atmung und Kreislauf können nur noch mit Hilfe von Maschinen und/oder Medikamenten für eine gewisse Zeit aufrechterhalten werden. Der Mensch selbst kann nicht mehr aufwachen. Sein Bewusstsein ist erloschen. Werden die Maschinen abgestellt, versagen auch die Körperfunktionen. Für die Organspende werden die Körperfunktionen eine Weile aufrechterhalten – so werden die Organe geschützt und funktionsfähig erhalten, bis diese zum Organempfänger gebracht und transplantiert werden.
Ist das Gehirn tot, können nicht nur die Körperfunktionen nicht mehr von selbst aufrechterhalten werden. Auch die Weiterleitung von Schmerzsignalen an das Gehirn sowie deren Verarbeitung versagt. Neurologen zufolge ist demnach eine Wahrnehmung von Schmerz nicht mehr möglich. Denkbar ist, dass es nach dem Hirntod zu Muskelzuckungen im Körper kommt oder der Blutdruck kurzfristig nochmal ansteigt. Dies führen Ärzte auf verbleibende Reflexe des vegetativen Nervensystems zurück. Die zuckenden Muskeln werden von Medizinern als „Lazarus-Phänomen“ bezeichnet.



Quellen:

Die postmortale Organspende. Online-Information von Organspende Info der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).

Häufig gestellte Fragen zur Organspende, zur Gewebespende und zum Organspendeausweis (FAQs). Online-Information von Organspende Info der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).

Organ- und Gewebespende. Antworten auf wichtige Fragen. Online-Ratgeber der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).

Organspendeausweis online ausfüllen und herunterladen. Online-Information von Organspende Info der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).

Das persönliche Gespräch: Infotelefon Organspende. Angebot der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).

Organ- und Gewebespende. Online-Information der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).

Organspende. Online-Information des Bundesministeriums für Gesundheit.

Fragen und Antworten zum Thema Organsende. Online-Information des Bundesministeriums für Gesundheit.

Organspende und Organtransplantation. Online-Information der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO).

10 Fragen und Antworten zur Organspende. Online-Information der Stiftung Gesundheitswissen.

Dankesbriefe von Transplantieren. Online-Information der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO).

Richtlinie gemäß § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 TPG für die Regeln zur Feststellung des Todes nach § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 TPG und die Verfahrensregeln zur Feststellung des endgültigen, nicht behebbaren Ausfalls der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 TPG, Vierte Fortschreibung. Online-Dokument der Bundesärztekammer.

Brandt SA, Angstwurm H: The relevance of irreversible loss of brain function as a reliable sign of death.
Dtsch Arztebl Int 2018; 115: 675–81. DOI: 10.3238/arztebl.2018.0675. Online-Information der Bundesärztekammer.

Disclaimer: Dieser Text enthält nur allgemeine Hinweise und ist nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung geeignet. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen. Alle individuellen Fragen, die Sie zu Ihrer Erkrankung oder Therapie haben, besprechen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt.
AL
Ann-Kathrin Landzettel
Autor/-in
Ann-Kathrin Landzettel M. A. ist Gesundheitsjournalistin aus Leidenschaft. Vor allem zwei Fragen treiben die geprüfte Gesundheits- und Präventionsberaterin an: Wie können wir lange gesund bleiben – und wie im Krankheitsfall wieder gesund werden? Antworten findet sie unter anderem im intensiven Austausch mit Ärztinnen und Ärzten sowie in persönlichen Gesprächen mit Patientinnen und Patienten. Seit fast zehn Jahren gibt sie dieses Wissen rund um Gesundheit, Medizin, Ernährung und Fitness an ihre Leserinnen und Leser weiter.
Ann-Kathrin Landzettel
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