Corona im Urlaub - wie groß ist die Gefahr?
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Corona im Urlaub - wie groß ist die Gefahr?

So groß die Freude ist, endlich wieder reisen und Urlaube genießen zu können, so groß ist bei vielen nach wie vor die Sorge, Corona im Urlaub zu bekommen und an Covid-19 zu erkranken. Nicht ohne Grund: Die Fallzahlen steigen trotz Hitze und neue Virusvarianten breiten sich aus. Grund für den Anstieg der Sommerwelle sind die Omikron-Varianten BA.4 und BA.5. Wie Sie das Corona-Risiko im Urlaub senken können.

Corona im Urlaub: Das Ansteckungsrisiko ist groß

Waren die vorhergehenden Virusvarianten Alpha und Delta vor allem in der kalten Jahreszeit verbreitet, sind die hochansteckende Virusvariante Omikron für die aktuelle Sommerwelle verantwortlich. Vor allem die Sublinien BA.4 und BA.5 bestimmen derzeit das Infektionsgeschehen. Nicht nur, dass ihnen warme Temperaturen nichts ausmachen. Hinzu kommt, dass durch den Wegfall der Corona-Schutzmaßnahmen die Menschen weniger geschützt sind. Auch muss berücksichtigt werden, dass man sich mehrmals mit Omikron anstecken kann. Nach einer Infektion besteht kein zuverlässiger Immunschutz.

Covid-19: Aktuelle Fallzahlen nicht zuverlässig

Mit Stand 29. Juni 2022 liegt die Sieben-Tage-Inzidenz bei 646. Im Vergleich: Am 29. Juni 2021 lag die Sieben-Tage-Inzidenz bei 5. Wie viele Menschen derzeit tatsächlich erkrankt sind, lässt sich nicht zuverlässig sagen. Es werden deutlich weniger Tests in Testzentren durchgeführt. Viele Corona-Infektionen werden nicht gemeldet und tauchen in der Statistik nicht auf. Experten gehen von einer hohen Dunkelziffer aus. Die gute Nachricht: Nur wenige Covid-19-Betroffene haben einen schweren Verlauf.

Wichtig für Reisende zu wissen: Aufgrund der hohen Fallzahlen und des hohen Ansteckungsrisikos haben viele Länder die 3G-Regeln wieder eingeführt. Informieren Sie sich vor der Reise, welche Regelungen an Ihrem Urlaubsziel gelten.

Reisen während der Covid-19-Pandemie: Corona-Impfung schützt im Urlaub

Die Impfung stellt nach wie vor einen bedeutenden Schutz vor einer Infektion mit dem neuartigen Coronavirus dar, beziehungsweise hilft, im Falle einer Infektion einem schweren Verlauf vorzubeugen. Die Grundimmunisierung (2 Impfungen) lässt mit der Zeit nach. Experten empfehlen daher eine Auffrischimpfung (3. Impfung), um die Schutzwirkung der Impfung zu verbessern.

Wie das Robert Koch-Institut (RKI) mitteilt, ist nach einer Auffrischimpfung die Wirksamkeit gegenüber schweren Erkrankungen erneut hoch. Es ist zwar noch unklar, wie lange der Schutz nach einer Auffrischimpfung anhalte. Die hohe Schutzwirkung gegenüber schweren Infektionen bleibt dem RKI zufolge aber mindestens bis zu drei Monate nach der Auffrischimpfung bestehen. Eine Auffrischimpfung kann daher das Risiko senken, Corona im Urlaub zu bekommen.

Nicht nur Impfen gegen Corona senkt das Ansteckungsrisiko im Urlaub in Corona-Zeiten beziehungsweise hilft, im Falle einer Ansteckung einem schweren Verlauf vorzubeugen. Auch andere Impfungen beugen Infektionen mit anderen Viren im Urlaub vor. Reiseimpfung: Die 5 wichtigsten Impfungen.

Einreise-Regeln und Corona: Vor dem Urlaub informieren

Informieren Sie sich vor dem Urlaub, welche Einreise-Regelungen an Ihrem Zielort gelten. Sie können bei Ihrem Reiseveranstalter nachfragen, sich beim Auswärtigen Amt informieren oder auf den Webangeboten der jeweiligen Länder nachlesen. Nach wie vor wird häufig ein negativer Corona-Test (PCR-Test oder Corona-Schnelltest eines Test-Zentrums) gefordert. Beachten Sie, dass die Auswertung des PCR-Tests bis zu 48 Stunden dauern kann und führen Sie diesen entsprechend zeitig durch. Achten Sie auch darauf, dass dieser für die Einreise noch Gültigkeit besitzt.

Reise-Tipp: Buchen Sie Ihren Urlaub so, dass Sie im Falle einer Erkrankung kostenfrei stornieren oder umbuchen können. Ebenfalls ratsam ist es, eine Reiserücktritt- beziehungsweise Reiseabbruchversicherung abzuschließen, welche Covid-19 mit berücksichtigt.

Lesetipp: Impfen gegen Corona: Was Sie über die Corona-Impfung wissen müssen.

Corona im Urlaub: Maske senkt das Infektionsrisiko

Aufgrund der steigenden Corona-Zahlen besteht in vielen Urlaubsorten die Maskenpflicht nach wie vor. Viele Länder führen zudem die 3G-Regel wieder ein, beispielsweise die beliebten Reiseländer Portugal, Malta und Frankreich. Doch auch wenn keine Maskenpflicht besteht: Möchten Sie sich vor einer Ansteckung schützen, ist es empfehlenswert, an Orten mit erhöhtem Ansteckungsrisiko eine Maske zu tragen, etwa im Supermarkt, im Bus, auf öffentlichen Toiletten sowie an anderen Orten, wo viele Menschen zusammenkommen. Im Freien ist das Ansteckungsrisiko geringer als in Innenräumen. Wechseln Sie die Masken regelmäßig.

Reise-Tipp: Informieren Sie sich frühzeitig, welche Masken im Rahmen einer Maskenpflicht, etwa in öffentlichen Verkehrsmitteln, vorgeschrieben sind. Es ist durchaus möglich, dass die blauen OP-Masken nicht erlaubt und FFP2-Masken Pflicht sind. Wer falsche Masken trägt, dem droht möglicherweise ein Bußgeld. Informieren Sie sich vor Reisebeginn über die entsprechenden Regelungen.

Wichtig zu wissen: Geschäfte, Museen und andere Einrichtungen können über ihr Hausrecht weiterhin die Benutzung einer Maske vorschreiben. Das gilt auch für Fluggesellschaften – auch bei innerdeutschen Flügen.

Hygiene und Abstand reduzieren das Viren-Risiko

Neben dem Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gehören Abstand und entsprechende Hygiene-Regeln – etwa Niesen in die Armbeuge, regelmäßiges Händewaschen, nicht ins Gesicht fassen – zu den Maßnahmen, die helfen, das Infektionsrisiko zu senken. Ebenfalls ratsam: Je mehr Zeit Sie im Freien verbringen und Abstand zu anderen Menschen einhalten, desto geringer ist das Erkrankungsrisiko. So birgt ein Picknick am Strand ein geringeres Infektionsrisiko als der Besuch in der Disco.

Corona: Kann ich mich am Buffet anstecken?

Wie das Bundesamt für Risikobewertung (BfR) mitteilt, ist es grundsätzlich möglich, dass Coronaviren durch direktes Niesen oder Husten einer infizierten Person auf Besteck oder Geschirr gelangen und auf diesen festen Oberflächen eine Zeit lang infektiös bleiben. Eine Schmierinfektion erscheint dann möglich, wenn das Virus über das Besteck oder über die Hände auf die Schleimhäute der Nase oder der Augen übertragen wird. Eine Infektion am Buffet ist theoretisch denkbar. Allerdings sind dem BfR bisher keine Infektionen mit SARS-CoV-2 über diesen Übertragungsweg bekannt.

Bei Flügen, die in Deutschland starten oder landen, gilt weiterhin eine Maskenpflicht, ebenso wie in Bussen und Bahnen. In vielen EU-Ländern allerdings wurde die Maskenpflicht in Flugzeugen aufgehoben. Fragen Sie vor Reisebeginn bei Ihrem Flugunternehmen nach oder informieren Sie sich über dessen Homepage, welche Regelungen aktuell gelten.
Ab dem 11. Juni 2022 gibt es keine Einreisebeschränkungen mehr in Deutschland. Es werden sämtliche Covid-19-Einreisebeschränkungen nach Deutschland vorläufig aufgehoben. Einreisen nach Deutschland sind wieder zu allen Reisezwecken zulässig. Für die Einreise nach Deutschland ist keine Vorlage eines Impfnachweises, Genesenennachweises oder Testnachweises mehr erforderlich. Aber: In der Volksrepublik China ansässige Personen benötigen auch weiterhin einen wichtigen Grund zur Einreise nach Deutschland (Gegenseitigkeitsvorbehalt). Dies gilt allerdings nicht für in der Volksrepublik China ansässige deutsche Staatsangehörige, wie das Auswärtige Amt mitteilt.
Wer aus einem Virusvariantengebiet nach Deutschland zurückreisen möchte, muss einige Regeln beachten. So schreibt das Auswärtige Amt: „Für Einreisende, die sich innerhalb von zehn Tagen vor ihrer Einreise nach Deutschland in einem solchen Gebiet aufgehalten haben, gelten besondere Vorgaben. Auch dürfen Beförderungsunternehmen (z.B. Airlines) Passagiere aus einem Virusvariantengebiet nur in Ausnahmefällen nach Deutschland bringen. Einreisende müssen Ihre Einreise online anmelden, einen Nachweis über ihre Impfung, Genesung oder Testung vorlegen und sich 14 Tage in Quarantäne begeben.“ Die Liste der aktuellen Virusvariantengebiete wird auf der Webseite des Robert-Koch-Instituts (RKI) veröffentlicht.

Quellen:

Auslandsreisen. Online-Information der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).

Rechtzeitig vor der Reisesaison: Impfschutz überprüfen. Online-Information des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege.

Reise-Impfempfehlungen des Auswärtigen Amts. Online-Information des Auswärtigen Amts.

Reisen während der COVID-19-Pandemie – Einreisebeschränkungen weitgehend aufgehoben. Online-Information des Auswärtigen Amts.

COVID-19 (Coronavirus SARS-CoV-2). Online-Information des Robert Koch-Instituts (RKI).

COVID-19 und Impfen: Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ). Online-Information des Robert Koch-Instituts (RKI).

Was ist beim Tragen von medizinischen Masken zur Infektionsprävention von COVID-19 in der Öffentlichkeit zu beachten? Online-Information des Robert Koch-Instituts (RKI).

Kann SARS-CoV-2 über Lebensmittel und Gegenstände übertragen werden? Online-Information des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR).

Disclaimer: Dieser Text enthält nur allgemeine Hinweise und ist nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung geeignet. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen. Alle individuellen Fragen, die Sie zu Ihrer Erkrankung oder Therapie haben, besprechen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt.
AL
Ann-Kathrin Landzettel
Autor/-in
Ann-Kathrin Landzettel M. A. ist Gesundheitsjournalistin aus Leidenschaft. Vor allem zwei Fragen treiben die geprüfte Gesundheits- und Präventionsberaterin an: Wie können wir lange gesund bleiben – und wie im Krankheitsfall wieder gesund werden? Antworten findet sie unter anderem im intensiven Austausch mit Ärztinnen und Ärzten sowie in persönlichen Gesprächen mit Patientinnen und Patienten. Seit fast zehn Jahren gibt sie dieses Wissen rund um Gesundheit, Medizin, Ernährung und Fitness an ihre Leserinnen und Leser weiter.
Ann-Kathrin Landzettel
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