Mit den Kindern ins Schwimmbad: 5 No-Gos für den Familienausflug
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Mit den Kindern ins Schwimmbad: 5 No-Gos für den Familienausflug

Endlich ist sie wieder da: die Schwimmbadsaison. Das Schwimmbad ist das perfekte Ziel für einen Familienausflug. Abkühlung, Toben, Eis und Sonne genießen. Damit die Freude mit den Kindern im Schwimmbad ungetrübt bleibt, sollten Eltern ein paar Tipps beherzigen. Denn im Freibad gibt es ein paar Gesundheitsfallen. Mit Kindern ins Freibad: 5 No-Gos für den Familienausflug.

Schwimmbad No-Go 1: In die pralle Sonne legen

Zu viel Sonne verbrennt nicht nur die Haut. Auch die Hitze ist für Kinder ein Risiko. Kinder schwitzen anders als Erwachsene. Die Temperaturregulation ist bei ihnen noch nicht so gut entwickelt. Bis zur Pubertät schwitzen Kinder weniger stark und besonders Babys produzieren noch nicht genügend Schweiß, um den Körper ausreichend zu kühlen. Sie schwitzen vor allem am Kopf und im Nacken. Aus diesem Grund überhitzt ihr Körper schneller. Und das kann gefährlich werden. Für den Schwimmbadbesuch mit Kindern bedeutet das, die pralle Sonne zu vermeiden.

Schatten suchen und viel trinken

Suchen Sie für den Besuch im Schwimmbad mit Kind einen kühleren Schattenplatz, nutzen Sie einen Sonnenschirm, achten Sie auf eine Kopfbedeckung und helle, lockere Kleidung. Schauen Sie, dass alle ausreichend trinken. Saftschorlen und Mineralwasser helfen, die ausgeschwitzten Mineralstoffe zu ersetzen. Lauwarme Getränke sind erfrischender als eiskalte. Beim Toben und Erkunden sollten Kinder immer wieder Pausen machen und ausruhen. Wählen Sie für den Schwimmbadbesuch zudem am besten die Zeit vor elf Uhr und die Zeit nach 16 Uhr. Die Mittagssonne ist besonders heiß und aggressiv und sollte gemieden werden.

Schwimmbad No-Go 2: Sonnenschutz vergessen

Die Sonne, besser die auf die Haut auftreffende UV-Strahlung, kann erhebliche Hautschäden verursachen und über die Jahre hinweg sogar zu Hautkrebs führen. Da man UV-Strahlen nicht sieht und spürt, unterschätzen viele die Kraft der Sonne. Im Schwimmbad geht sie daher nicht selten vergessen: die Sonnencreme. Hinzu kommt, dass sich Kinder meist nicht gerne eincremen lassen. Trotzdem sollten Eltern hart bleiben und aufs Eincremen bestehen. Sonnensprays erleichtern das Auftragen. Der Sonnenschutz sollte wasserfest sein und einen ausreichend hohen UV-Schutz haben.

Eigenschutzzeit der Haut von Kindern

Erwachsenen mit heller Haut haben einen maximalen Eigenschutz von etwa zehn Minuten. Die Eigenschutzzeit der Haut bei Kindern beträgt nur etwa fünf Minuten. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) empfiehlt für Kinder einen Lichtschutzfaktor (LSF) von mindestens 30. Aufenthalte am Wasser erfordern einen besonders hohen Sonnenschutz (LSF 50).

Wichtig zu wissen: Sonnencreme schützt nicht den ganzen Tag vor der Sonne. Sie verlängert lediglich den Eigenschutz der Haut (in der die Haut keinen Sonnenbrand bekommt) um den jeweils benutzten Sonnenschutzfaktor.

Mit welchem LSF wie lange in die Sonne?

Die Eigenschutzzeit der Haut wird mit dem LSF multipliziert. Fünf Minuten Eigenschutz x Lichtschutzfaktor 50 = 250 Minuten Sonnenschutz, also etwa vier Stunden. Diese Schutzzeit wird nur erreicht, wenn eine ausreichend dicke Cremeschicht aufgetragen wird. Das BfS rät zudem, die entsprechend dem Lichtschutzfaktor theoretische Schutzdauer höchstens zu 60 Prozent auszuschöpfen. Um die Wirksamkeit des Sonnenschutzmittels zu erhalten, ist es wichtig, wiederholt nachzucremen, etwa wenn Kinder im Schwimmbad aus dem Wasser kommen. Wichtig: Nachcremen verlängert nicht die Wirkungsdauer.

Schwimmbad No-Go 3: Mit vollem Bauch ins Wasser gehen

Plantschen und Toben machen hungrig. Nach dem Essen sollte eine Pause von mindestens 30 Minuten eingeplant werden. Experten raten davon ab, mit vollem Bauch ins Wasser zu gehen. Es kann zu Übelkeit kommen, wenn das Wasser auf den vollen Bauch drückt. Wird dann noch Wasser geschluckt, kann sich dieser Effekt verstärken. Erbricht ein Kind beim Schwimmen, kann Wasser in die Lunge gelangen – eine lebensbedrohliche Situation. Auch sollten Kinder nicht komplett nüchtern schwimmen, um einer Unterzuckerung vorzubeugen, wie die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft Landesverband Bayern e.V. (DLRG Bayern) rät.

Schwimmbad No-Go 4: Ohne Abduschen ins Wasser gehen

Des Weiteren empfiehlt die DLRG, den Körper abzukühlen, bevor man ins Wasser geht. Auch sollte man nicht ins kalte Wasser springen, sondern langsam ins Wasser gehen, wenn der Körper erhitzt ist. Der Grund: Der plötzliche Temperaturwechsel kann einen Kreislaufkollaps, also eine spontane Bewusstlosigkeit, verursachen, wie der Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten e. V. (BDI) warnt.

Auch gilt: Ein langer Aufenthalt im Wasser kann den Körper auskühlen. Kinder sollten daher immer wieder aus dem Wasser und sich etwas aufwärmen. Leicht lilafarbene Lippen sind ein Hinweis, dass der Körper unterkühlt ist.

Weitere Schwimmbad- und Baderegeln der DLRG

  • Gehe nur zum Baden, wenn du dich wohlfühlst.
  • Gehe als Nichtschwimmer nur bis zum Bauch ins Wasser.
  • Rufe nie um Hilfe, wenn du nicht wirklich in Gefahr bist.
  • Überschätze dich und deine Kraft nicht.
  • Aufblasbare Schwimmhilfen bieten dir keine verlässliche Sicherheit im Wasser.
  • Springe nur ins Wasser, wenn es frei und tief genug ist.
  • Bade nicht dort, wo Schiffe und Boote fahren.
  • Bei Gewitter ist Baden lebensgefährlich. Verlasse das Wasser sofort und suche ein festes Gebäude auf.
  • Halte das Wasser und seine Umgebung sauber. Wirf Abfall in den Mülleimer.

Schwimmbad No-Go 5: Kinder unbeaufsichtigt lassen

Beim Schwimmen mit Kindern ist es wichtig, die Kleinen im Blick zu haben. Babys und Kleinkinder sollten immer in Griffnähe sein, damit Eltern reagieren können, wenn der Kopf unter Wasser kommt. Denn die Kleinen können selbst in flachen Gewässern ertrinken. Und das meist völlig lautlos und ohne Hilferufe. Zudem besteht bei Kindern die Gefahr des trockenen und sekundären Ertrinkens. Dabei tritt direkt oder aber auch Stunden nach dem Baden eine Verkrampfung der Kehlkopfmuskulatur auf.
Schwimmhilfen wie Schwimmflügel oder Schwimmgurt können die Sicherheit unterstützen. Allein auf sie verlassen, sollten Eltern sich aber nicht. Kinder, die noch nicht schwimmen können, sollten sich nur dort aufhalten, wo sie problemlos stehen können. Ein Erwachsener sollte immer in greifbarer Nähe bleiben.

Wann können Kinder schwimmen lernen?

Schwimmkurse können bereits mit drei oder vier Jahren besucht werden. Die meisten Kinder lernen mit fünf bis sechs Jahren schwimmen. Je früher Kinder das Schwimmen erlernen, desto sicherer wird der Aufenthalt im Wasser. Die Aufsicht der Eltern ist dennoch unverzichtbar: Kinder können ihre Kräfte noch nicht so gut einschätzen. Sind Eltern unsicher, ob ihr Kind fit genug ist, um alleine ins Schwimmbad zu gehen, können sie sich eine Einschätzung eines Schwimmlehrers einholen.

Wann dürfen Kinder allein ins Schwimmbad?

In Deutschland ist gesetzlich kein Mindestalter vorgeschrieben, ab dem Kinder alleine ins Schwimmbad gehen dürfen. Die Deutsche Gesellschaft für das Badewesen e. V. (DGfdB) empfiehlt eine Begleitung für Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr. Die Altersgrenze wird in der Praxis von den Betrieben jedoch teilweise individuell gehandhabt. Ein Anruf beim Schwimmbad gibt Orientierung. In der Haus- und Badeordnung ist festgelegt, ab welchem Alter Kinder alleine ein Schwimmbad besuchen dürfen.

Bei einem Gewitter gilt: Sofort raus aus dem Wasser. Blitze können ins Wasser einschlagen und Wasser leitet. Schwimmer können von einem gefährlichen Stromschlag getroffen werden, der zu Krämpfen, Bewusstlosigkeit, Schock und im schlimmsten Fall zum Tod führen kann. Im Wasser ist zudem der Kopf des Schwimmenden der höchste Punkt. Blitze schlagen in der Regel am höchsten Punkt ein. Ein direkter Blitzeinschlag ist tödlich.
Unter anderem können Kälte und Überanstrengung einen Muskelkrampf beim Schwimmen verursachen. Meist sind Füße und Waden betroffen. Bei einem Muskelkrampf im Wasser ist es am besten, Ruhe zu bewahren und an den Beckenrand zu schwimmen. Schmerzt der Muskel stark, kann man sich auf den Rücken zu legen und versuchen, mit den Armen in Richtung Beckenrand zu rudern. Löst sich der Krampf im Wasser, sollten Schwimmer dennoch das Wasser verlassen, rät die DLRG. Der Krampf könne erneut auftreten. An Land solle der verkrampfte Muskel massiert und gebürstet werden, damit es gut durchblutet wird. Am gleichen Tag sollte nicht mehr geschwommen werden.
Mit einem Schwimmabzeichen können Kinder zeigen, wie gut sie schwimmen können. Das erste Schwimmabzeichen, auch Frühschwimmerabzeichen genannt, ist das Seepferdchen. Es ist kein Nachweis für sicheres Schwimmen. Aber es zeigt, dass das Kind schwimmen kann. Eine Aufsichtsperson sollte dennoch im Schwimmbad mit dabei sein. Das Seepferdchen beinhaltet: einen Sprung vom Beckenrand mit anschließend 25 Meter Schwimmen in einer Schwimmart in Bauch- oder Rückenlage sowie das Herausholen eines Gegenstands mit den Händen aus schultertiefem Wasser. Nach dem Seepferdchen können drei weitere Schwimmabzeichen erworben werden: Deutsches Schwimmabzeichen in Bronze (Freischwimmer), Silber und Gold.

Quellen:

Kinder sind hitzeempfindlicher als Erwachsene. Online-Information des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte e. V. 

Wie viel Sonne ist zu viel? Online-Information des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG).

UV-Schutz durch Sonnencreme. Online-Information des Bundesamts für Strahlenschutz (BfS).

Die Baderegeln. Online-Information der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft Landesverband Bayern e.V. (DLRG Bayern).

Vor dem Sprung ins Wasser abkühlen. Online-Information des Berufsverbands Deutscher Internistinnen und Internisten e. V. (BDI).

Wer ist verantwortlich für die Sicherheit der Kinder im Schwimmbad? Online-Information der Deutschen Gesellschaft für das Badewesen e. V. (DGfdB).

Selbstrettung bei Krämpfen. Online-Information der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft e. V. (DLRG).

Die Schwimmabzeichen. Online-Information der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft e. V. (DLRG).

Disclaimer: Dieser Text enthält nur allgemeine Hinweise und ist nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung geeignet. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen. Alle individuellen Fragen, die Sie zu Ihrer Erkrankung oder Therapie haben, besprechen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt.
AL
Ann-Kathrin Landzettel
Autor/-in
Ann-Kathrin Landzettel M. A. ist Gesundheitsjournalistin aus Leidenschaft. Vor allem zwei Fragen treiben die geprüfte Gesundheits- und Präventionsberaterin an: Wie können wir lange gesund bleiben – und wie im Krankheitsfall wieder gesund werden? Antworten findet sie unter anderem im intensiven Austausch mit Ärztinnen und Ärzten sowie in persönlichen Gesprächen mit Patientinnen und Patienten. Seit fast zehn Jahren gibt sie dieses Wissen rund um Gesundheit, Medizin, Ernährung und Fitness an ihre Leserinnen und Leser weiter.
Ann-Kathrin Landzettel
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