Kilometerpauschale - So rechnen Sie Ihre Fahrtkosten richtig ab
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Kilometerpauschale - So rechnen Sie Ihre Fahrtkosten richtig ab

In Deutschland pendeln Millionen von Arbeitnehmern täglich zur Arbeit. Diese können die Fahrtkosten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte steuerlich geltend machen. Dazu gibt es die sogenannte Entfernungspauschale. Für den Weg zur Arbeitsstätte können Sie mindestens 30 Cent pro Kilometer berechnen. Schauen Sie am besten in Google Maps nach, wie viele Kilometer der Weg zwischen Wohnung und Arbeitsplatz beträgt. Diese Strecke können Sie dann in der Einkommenssteuererklärung geltend machen.

Müssen Sie immer die kürzeste Strecke wählen?

Viele Arbeitnehmer stehen vor dem Problem, dass Sie entweder eine kurze oder eine lange Strecke wählen können. Die kurze Strecke führt oft über Landstraßen und beansprucht mehr Zeit. Führt die lange Wegstrecke über eine Autobahn, legt der Arbeitnehmer zwar einen längeren Weg zurück, kommt dafür aber schneller ans Ziel. Die Finanzämter akzeptieren aber zumeist nur die kurze Kilometerstrecke. Sollte die längere Strecke verkehrsgünstiger sein, dürfen Sie aber auch diese angeben. Begründen Sie den Umweg damit, dass Sie schneller und pünktlicher zur Arbeitsstätte kommen.

Bei Dienstreisen gilt jeder gefahrene Kilometer

Es ist wichtig, wo sich ihre „erste Tätigkeitsstätte“ befindet. Hat Ihr Unternehmen mehrere Niederlassungen, befindet sich die „erste Tätigkeitsstätte“ dort, wo Sie überwiegend arbeiten. Bei der Berechnung der Kilometerpauschale dürfen Sie immer nur eine einfache Entfernungsstrecke ansetzen, also beispielsweise nur die Hinfahrt. Es ist egal, wie oft am Tag Sie hin- und herfahren. Sie dürfen die sogenannte „einfache“ Wegstrecke nur einmal pro Tag ansetzen. Fahren Sie mittags nach Hause, um dort mit dem Ehepartner zu speisen, honoriert der Gesetzgeber dies nicht mit steuerlichen Vorteilen.

Dienstreisen dürfen Sie aber anders berechnen. Fahren Sie beruflich veranlasst zu einer anderen Arbeitsstätte, ist das eine Dienstreise. Ein typisches Beispiel ist, dass Sie zu einem Kunden fahren und dort vor Ort im Unternehmen arbeiten. Eine Dienstreise liegt auch vor, wenn Sie zwischen den Standorten eines Konzerns hin- und herfahren. Hier dürfen Sie sowohl die Hin- als auch die Rückfahrt geltend machen. Auch Botengänge, wie zum Beispiel eine Fahrt zur Post, sind Dienstreisen.

Ist das Verkehrsmittel wichtig?

Welches Verkehrsmittel Sie wählen und wie hoch Ihre tatsächlichen Fahrtkosten sind, ist bei der Berechnung der Kilometerpauschale unerheblich. Die Pauschale ist immer die gleiche: Egal ob Sie einen Wagen fahren, der sehr viel Sprit verbraucht oder ein Fahrrad oder den Bus nutzen. Zu den öffentlichen Verkehrsmitteln zählen auch Taxis. Hier können Sie anstelle der Pauschale auch die tatsächlich entstandenen Kosten ansetzen. Übersteigen die Kosten für ein Taxi die Kosten eines Busses, dürfen Sie die tatsächlichen Kosten ansetzen. Die Kosten für die öffentlichen Verkehrsmittel werden jahresbezogen ermittelt. Sie dürfen maximal 4.500 Euro absetzen.

Wie sieht es bei Fahrgemeinschaften aus?

Viele Pendler bestreiten ihren Arbeitsweg mit der Hilfe von Fahrgemeinschaften. Die Mitfahrer treffen sich auf einem Parkplatz und steigen alle in das gleiche Auto, um gemeinsamen einen Teil der Strecke zu fahren. In wenigen Fällen „sammelt“ der Fahrer seine Mitfahrer ein, indem er deren Wohnorte abklappert. Bei beiden Szenarien gilt: Alle Mitfahrer können die Entfernungspauschale geltend machen. Allerdings dürfen Sie Umwege nicht einbeziehen. Jeder Mitfahrer muss die Entfernungspauschale im Voraus berechnen. Dabei darf er nur die Strecke ansetzen, die er mitgefahren ist.

Nutzen Sie die Kilometerpauschale

Sie als Arbeitnehmer sollten sich unbedingt auf die Kilometerpauschale berufen. Es ist egal, wie weit die Arbeitsstätte entfernt ist. Die Kilometerpauschale bietet in fast jeder Situation gewaltige Steuervorteile. Sind Sie beruflich viel unterwegs, sollten Sie aufhorchen. Bei Dienstreisen ist die Kilometerpauschale besonders vorteilhaft. Hier können Sie sowohl die Hin- als auch die Rückfahrt absetzen.

Mehr Geld für Fernpendler

Gehören Sie zu den sogenannten Fernpendlern und Ihre Arbeitsstätte ist mindestens 21 Kilometer entfernt? Dann erhöht sich die Pendlerpauschale pro Kilometer.  Wie viel Sie insgesamt in Ihrer Einkommenssteuererklärung geltend machen können, ermitteln Sie einfach mit unserem Fahrtkosten-Rechner.

Jetzt Fahrtkosten für Fernpendler berechnen
Fahrstrecke
Entfernung zwischen Ihrer gemeldeten Wohnanschrift und Ihrer Arbeitsstätte (einfach Fahrt)
Arbeitstage
Es zählen nur die Tage, an denen Sie den Weg tatsächlich zurückgelegt haben. Krankheits-, Urlaubs- Sonn- und Feiertage sowie Homeoffice-Zeiten werden abgezogen. Im Schnitt bleiben etwa 220 bis 230 Arbeitstage pro Jahr.
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Matthias Wurm
Autor/-in
Neben dem Studium der Rechtswissenschaft an der Philipps-Universität Marburg schloss Matthias Wurm LL.M ein weiteres Studium in Corporate Governance and Financial Law an der Glashow University in Schottland ab. Seit 2018 promoviert er zum Dr. iur. an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. In den Themengebieten Recht und als SEO-Spezialist ist er als Fachredakteur tätig. Er ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer in Köln.
Matthias Wurm
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