Die Einkommensteuertabelle für Singles und Verheiratete
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Die Einkommensteuertabelle für Singles und Verheiratete

Der Staat fördert Ehe und Familie mit deutlichen Steuervorteilen. Eines der Instrumente, mit denen der Familie unter die Arme gegriffen wird, ist die Einkommensteuertabelle. Eheleute können wählen, ob sie für die Einkommensteuer einzeln oder zusammen veranlagt werden. Wenn sie ihre Einkommen addieren und gemeinsam versteuern, gilt für sie die Splittingtabelle, die große Steuervorteile mit sich bringt. Für Alleinstehende und für getrennt veranlagte Ehepaare gilt die Grundtabelle. Wir erklären, wie die Einkommensteuertabelle angewendet wird.

Zusammenveranlagung oder getrennte Veranlagung

Für Ehepaare und für eingetragene Lebenspartner gibt es ein Wahlrecht: Sie können entscheiden, ob sie ihre Einkommen gemeinsam versteuern möchten oder ob jeder sein eigenes Einkommen getrennt behandelt und beim Finanzamt angibt. Das Wahlrecht gilt auch für Steuerpflichtige, die sich im Trennungsjahr vor einer Scheidung befinden. Ein weiterer Sonderfall ist die Anwendung des Splittings im Jahr nach dem Tod eines Partners.

Einkommensteuertabellen im Internet

Die Einkommensteuertabellen sind öffentlich verfügbar, zum Beispiel auf dieser Internetseite. Onlinerechner basieren ebenfalls auf diesen Tabellen. So können Interessierte im Internet leicht herausfinden, wie hoch der Steuervorteil ist, wenn sie heiraten. Für Singles und getrennt veranlagte Eheleute gilt die Grundtabelle. Für Ehepartner und eingetragene Lebenspartnerschaften, die zusammen veranlagt werden, ist die Splittingtabelle entscheidend.

Achten Sie darauf, dass Sie für Einkommenssteuertabellen und Onlinerechner das zu versteuernde Einkommen angeben – also das Bruttogehalt bereinigt um Freibeträge, Werbungskosten und weitere Abzüge. In der Einkommensteuertabelle ist das zu versteuernde Einkommen in einer Spalte aufgeführt und die dazugehörige Steuerbelastung in einer weiteren.

Einkommensteuertabellen: Grundtabelle und Splittingtabelle

Beide Einkommensteuertabellen, die Grundtabelle und die Splittingtabelle, starten bei einem Einkommen von null Euro. Unterhalb des Grundfreibetrags werden keine Steuern fällig. Im Jahr 2016 beträgt der Grundfreibetrag 8.652 Euro für Alleinstehende und 17.304 Euro für zusammenveranlagte Paare.

Wenn beide Partner genau gleich viel verdienen, gibt es keinen Unterschied zwischen den Einkommensteuertabellen. Ein Single mit einem Einkommen von 40.000 Euro zahlt 8.826 Euro Steuern. Zum Vergleich ein Ehepaar, bei dem jeder Partner 40.000 Euro verdient: Es zahlt gemeinsam 17,652 Euro Steuer, also genau doppelt so viel wie der Single.

Anders sieht es allerdings aus, wenn der Single mit einem Alleinverdiener verglichen wird. Ein Angestellter verdient allein 80.000 Euro im Jahr und zahlt 25.205 Euro Steuern. Wenn das gleiche Einkommen von einem Ehepaar verdient wird, zahlen beide zusammen nach der Splitting-Tabelle nur 17.652 Euro Steuern – ein deutlicher Steuervorteil gegenüber dem Single (Alle Zahlenbeispiele beziehen sich auf die Einkommensteuertabelle 2016).

Steuervorteile beim Ehegattensplitting

Das sogenannte Ehegattensplitting bietet große Steuervorteile, wenn die Ehepartner unterschiedlich viel verdienen. Je größer der Gehaltsunterschied zwischen den Partnern ist, desto mehr Steuern sparen sie gegenüber einer Einzelveranlagung. Am größten ist der Steuervorteil bei der klassischen Alleinverdiener-Ehe: wenn ein Partner ein Gehalt bezieht und der andere nicht. Verdienen beide Partner dagegen gleich viel, entfällt auch der Splittingvorteil.

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