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Sonderausgaben: So lassen sich Steuern sparen
Was als Sonderausgabe anerkannt ist, definiert § 10 Einkommensteuergesetz. Die wichtigsten Kategorien sind Vorsorge- und Ausbildungskosten, Unterhaltszahlungen, Kirchensteuern und gegebenenfalls Spenden.
Höchstes Potential: Vorsorgeaufwendungen
Bei der sogenannten Basisversorgung, also Zahlungen für die gesetzliche Rente oder Rürup-Rente, liegt der absetzbare Höchstbetrag für die Steuererklärung 2017 bei fast 20.000 Euro für Singles oder 40.000 Euro für Lebenspartner. In den kommenden Jahren wird dieser Betrag sukzessive um zwei Prozent pro Jahr erhöht.
Einen großen Posten bildet darüber hinaus die Krankenversicherung, also alle Beiträge der Grundsicherung abzüglich möglicher Erstattungen über Bonuszahlungen. Abgesetzt werden können auch die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für Kinder.
Während Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung unbegrenzt anerkannt werden, kommen andere Versicherungen steuerlich nur zum Tragen, wenn bestimmte Höchstgrenzen (Arbeitnehmer: 1.900 Euro) nicht ausgeschöpft sind. Folgende Versicherungen werden neben Renten- und Lebensversicherungen berücksichtigt:
- Berufsunfähigkeitsversicherungen
- Privathaftpflichtversicherungen
- Kfz-Haftpflichtversicherungen
- Riester-Renten
Weitere Sonderausgaben: vom Unterhalt bis zu Spenden
Die Absetzbarkeit der Vorsorge- und Versicherungskosten ist für die meisten Steuerzahler der wichtigste Teil. Unterhaltszahlungen und Kosten für die Kinderbetreuung schlagen aber ebenfalls zu Buche. Hier eine kurze Übersicht weiterer Möglichkeiten:
- Unterhaltszahlungen an den/die Ex lassen sich bis knapp 14.000 Euro im Jahr absetzen.
- Kosten für die Kinderbetreuung wirken ebenfalls steuersenkend. Der Höchstabzug für Kita oder Tagesmutter liegt bei 4.000 Euro pro Kind und Jahr.
- Schulkosten werden zu 30 Prozent (pro Kind und Jahr bis maximal 5.000 Euro) anerkannt.
- Kosten für ein Bachelor-Studium oder die erste Berufsausbildung können Sie mit bis zu 6.000 Euro im Jahr ansetzen. Dazu zählen auch Kosten für Fahrt und Unterkunft.
- Spenden sind bis zu 20 Prozent Ihrer Gesamteinkünfte absetzbar.
- Kirchensteuer kann vollständig abgesetzt werden.