Welche Organspende – welche Arten gibt es?
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Welche Organspende – welche Arten gibt es?

Wer einen Organspendeausweis ausfüllt, kann entscheiden, welche Organe er nach dem Tod spenden oder nicht spenden möchte. Neben Organen können postmortal auch Gewebe gespendet werden, etwa die Herzklappen oder die Hornhaut der Augen. Einige Organe können unter bestimmten Bedingungen im Rahmen einer Lebendorganspende gespendet werden: die Niere und ein Teil der Leber. Eine weitere Spendemöglichkeit stellt die Stammzellenspende dar. Welche Organspende-Arten es gibt, worin sie sich unterscheiden und wann welche Möglichkeit zur Spende besteht.

Welche Organspende-Arten gibt es?

Grundsätzlich unterscheiden Mediziner zwei Arten der Organspende:

  • Organspende nach dem Tod (postmortale Organspende)
  • Lebendorganspende (Organe können zu Lebzeiten gespendet werden)

Welche Organe, Gewebe und Zellen wann gespendet werden können, beziehungsweise welche Organspende-Art wann durchgeführt werden darf, ist gesetzlich geregelt. Hat eine Person ihre Zustimmung zur Organspende nach dem Tod (postmortale Organspende) gegeben – zum Beispiel im Organspendeausweis oder in einer Patientenverfügung festgehalten – dürfen nach ihrem Tod Herz, Leber, Nieren, Lunge, Bauchspeicheldrüse und Dünndarm entnommen werden; sofern sie nicht der Entnahme eines oder mehrerer Organe widersprochen hat. Bei der Lebendorganspende wird zu Lebzeiten meist eine Niere oder ein Teil der Leber gespendet.

Welche Organe will ich spenden?

Wer nach seinem Tod Organe spenden möchte, kann dies in einem ausgefüllten Organspendeausweis, den man am bestem im Geldbeutel bei sich trägt, oder in einer Patientenverfügung festhalten. Ebenfalls gibt es die Möglichkeit, festzulegen, welche Organe entnommen werden dürfen und welche nicht. Ist eine Organspende nicht gewünscht, kann auch dies eingetragen werden.

Ab welchem Alter kann ich Organe spenden?

Ab 16 Jahren können sich Jugendliche für eine Organspende im Falle ihres Todes entscheiden. Gegen eine Organspende dürfen sie sich bereits mit 14. Jahren aussprechen. Für eine Lebendorganspende muss der Spender volljährig sein.

Eine Höchstgrenze für die Organspende gibt es nicht. Ist das Organ eines alten Menschen funktionstüchtig, kann dieses transplantiert werden. Bei der Gewebespende, welche die Spende unter anderem von Haut, Herzklappen, Hornhaut der Augen, Blutgefäßen, Sehnen, Knochen und Bindegewebe umfasst, liegt die maximale Altersgrenze bei 75 Jahren.

Wichtig zu wissen: Während für die Organentnahme der Hirntod maßgeblich ist, ist für die Gewebespende nach dem Tod die klassische Todesdiagnostik entscheidend. Sichere Todeszeichen sind Totenstarre oder Totenflecke. Das Herz-Kreislauf-System muss für eine Gewebespende nicht künstlich aufrechterhalten werden.

Organspende-Art "Lebendorganspende": Wann ist sie erlaubt?

Bei der Organspende-Art „Lebendorganspende“ handelt es sich, wie der Name bereits vermuten lässt, um die Spende von Organen zu einem Zeitpunkt, zu dem der Spender am Leben ist. Diese Art der Organspende ist, ebenso wie die postmortale Organspende, streng geregelt. Das Transplantationsgesetz (TPG) sieht vor, dass nur bestimmte Organe und Gewebe zu Lebzeiten gespendet werden dürfen – unter anderem, um Organhandel vorzubeugen.

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Lebendorganspende: Diese Organe kann man lebend spenden

  • eine Niere
  • Teil der Leber
  • in sehr seltenen Fällen ist die Lebendspende eines Teils der Lunge, des Dünndarms und der Bauchspeicheldrüse möglich

Neben Organen können auch Gewebe lebend gespendet werden. Zu den Geweben, die lebend gespendet werden können, gehören:

  • Teil der Fruchtblase
  • der Kopf des Oberschenkelknochens, der bei bestimmten Hüftgelenksoperationen entfernt wird.

Wichtig: Während die Organe, die zu Lebzeiten gespendet werden, zielgerichtet an eine bestimmte Person gehen, zu der eine enge Verbindung besteht, ist die Lebendspende von Geweben nicht für eine bestimmte Person gedacht. Die Gewebe werden aufbewahrt und an Menschen gegeben, welche diese brauchen.

Darf ich Angehörigen Organe spenden?

Viele fragen sich, ob sie Angehörigen Organe spenden dürfen. Bei der Lebendspende gilt: Ja. Eine Lebendspende ist nur unter nahen Verwandten oder Personen möglich, die ein sehr enges Verhältnis zueinander haben. Eine Lebendspende muss zudem freiwillig geschehen und der Spender muss einwilligungsfähig und volljährig sein. Außerdem dürfen keine finanziellen Interessen zugrunde liegen.

Da mögliche Langzeitfolgen einer Lebendspende nicht auszuschließen sind, sollte diese gut abgewogen werden. Wichtig ist, dass der Spender über alle möglichen Risiken informiert ist. Bei der Lebendorganspende hat der Schutz der Gesundheit des Spenders einen besonders hohen Stellenwert. Ob eine Lebendorganspende als besondere Organspende-Art durchgeführt werden darf, entscheidet die sogenannte Lebendspendekommission. Sie muss in jedem Fall in einem Gutachten Stellung nehmen. Nur wenn sie zustimmt, darf ein Lebender ein Organ spenden.

Postmortale Organspende: Keine Spende an Angehörige

Anders ist das bei der postmortalen Organspende. Hier kann Angehörigen kein Organ gespendet werden. Bei der postmortalen Organspende kann man sich nicht aussuchen, wer Organe bekommt. Die Daten des Spenders werden mit der Warteliste des Verbundes von Eurotransplant abgeglichen. Ist ein passender Empfänger dabei, bekommt dieser ein Organ.

Auch ist die postmortale Organspende anonym. Die Angehörigen des Spenders erfahren nicht, wem das Spenderorgan transplantiert wurde. Auch erfährt der Organempfänger nicht, von wem das Organ stammt. Aber: Auf Wunsch darf das Transplantationszentrum den Angehörigen mitteilen, ob die Transplantation erfolgreich verlaufen ist. Und: Stimmen beide Seiten zu, können über die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) Dankesbriefe von Transplantierten an die Spenderfamilie anonym weitergeleitet werden. Auch können Spenderfamilien nachfragen, wie es dem Organempfänger geht.

Krankenhäuser sind verpflichtet, mögliche Organspender der Vermittlungsstelle Eurotransplant zu melden. Die Stiftung Eurotransplant ist eine gemeinnützige Organisation, die den internationalen Austausch aller Spenderorgane in den acht europäischen Ländern Belgien, Deutschland, Kroatien, Luxemburg, den Niederlanden, Österreich, Slowenien und Ungarn koordiniert. Menschen, die ein Spenderorgan brauchen, sind ebenfalls auf den Wartelisten von Eurotransplant. So können Spender und Empfänger zusammenfinden.

Nierenlebendspende ist die häufigste Lebendspende

Am häufigsten benötigt wird die Niere für eine Transplantation. Die Nieren können postmortal oder im Rahmen einer Lebendorganspende gespendet werden. Der Spender kann nur dann eine Niere zu Lebzeiten spenden, wenn er zwei gesunde Nieren hat und auch ansonsten einen guten Gesundheitszustand aufweist, denn: Mit nur einer Niere verbleiben noch etwa 70 Prozent der Nierenleistung.

Angaben der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zufolge standen Ende 2021 in Deutschland 6.593 Menschen auf der Warteliste für eine Nierentransplantation. 1.992 Nieren wurden transplantiert – 475 dieser Spendernieren stammten aus einer Lebendorganspende. Die Chancen auf eine erfolgreiche Transplantation stehen gut: Von 100 transplantierten Nieren, die lebend gespendet wurden, funktionieren ein Jahr nach der Operation noch etwa 95. Nach fünf Jahren arbeiten noch 86 der Spenderorgane. Stammen die Spendernieren aus einer postmortalen Organspende, arbeiten nach fünf Jahren noch 75 der Spendernieren.

Organspende-Art „Stammzellen-Spende“

Die Stammzellenspende ist ebenfalls eine Organspende-Art, die lebend vollzogen werden kann. Stammzellen sind im Knochenmark zu finden und können sich zu verschiedenen Blutzellen entwickeln. Wer Stammzellen spenden möchte, kann sich, sofern er volljährig ist, als Spender registrieren lassen. Das Höchstalter liegt bei 61 Jahren. Die Gewebemerkmale werden über einen Abstrich im Mund erfasst und in einer großen Datenbank des Zentralen Knochenmarkspender-Registers (ZKRD) gespeichert. Bei schwerwiegenden Erkrankungen des Blutes, wie Blutkrebs (Leukämie), kann die Transplantation von Blutstammzellen eine aussichtsreiche Therapie darstellen. Stimmen die Merkmale des Spenders mit denen eines Erkrankten überein, wird der Spender kontaktiert und die Stammzellspende angefragt.

Lesetipp: Leukämie bei Erwachsenen: 5 Fakten zu Blutkrebs.

Stimmt der potenzielle Stammzellspender der Spende zu, werden die Stammzellen entweder direkt aus der Blutbahn (periphere Stammzellspende) oder aus dem Knochenmark (Knochenmarkspende) gewonnen. Welches Verfahren im individuellen Fall durchgeführt wird und was der Spender davor, währenddessen und danach beachten muss, wird in einem ärztlichen Aufklärungsgespräch vorab besprochen.

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Wo kann ich einen Organspendeausweis beantragen?

Spenderorgane werden dringend benötigt. Wer anderen Menschen helfen und nach seinem Tod Organe spenden möchte, kann einen Organspendeausweis beantragen. In den Ausweis können Organe eingetragen werden, die nach dem Tod entnommen werden dürfen, aber auch, welche Organe man nicht spenden möchte. Ebenso müssen vorliegende Erkrankungen angegeben werden, damit Ärzte einschätzen können, ob die Organe für eine Transplantation geeignet sind oder nicht. Die Spendebereitschaft kann auch in einer Patientenverfügung festgehalten werden. Fragen und Unsicherheiten zur Organspende können Sie persönlich über das „Infotelefon Organspende“ der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) klären: Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr unter der Nummer 0800-90 40 400.

Es ist nicht möglich, das Gehirn für einen anderen Menschen zu spenden. Eine Organspende ist nur dann möglich, wenn der Mensch tot ist, also der Hirntod festgestellt wurde. Nur wenn diese Voraussetzung gegeben ist und die gesamten Hirnfunktionen unumkehrbar ausgefallen sind, dürfen Organe entnommen und an Empfänger gespendet werden. Schon allein, weil das Gehirn tot und funktionsunfähig ist, ließe es sich nicht transplantieren. Möglich ist aber, dass eigene Gehirn nach dem Tod der Wissenschaft zur Verfügung zu stellen, etwa für Forschungsarbeiten zu Parkinson oder Demenz. Hierzu ist es ratsam, sich zu Lebzeiten zu überlegen, welcher Institution und zu welchem Forschungszweck man sein Gehirn spenden möchte. Menschen über 18 Jahre können einwilligen, nach dem Tod das Gehirn der Forschung zur Verfügung zu stellen.
Es ist möglich, dass Organe Erwachsener an Kinder gespendet werden. Da mehr Spenderorgane benötigt werden, als vorhanden sind, werden auch Organe von Erwachsenen für die Transplantation bei Kindern verwendet. Auch gibt es keine Altersgrenze für ein Organ zur Transplantation bei Kindern.
Die Angehörigen sind ebenso wie die behandelnden Ärzte an die zu Lebzeiten getroffene Entscheidung des Verstorbenen gebunden. Liegt ein Organspendeausweis vor, in dem der potenzielle Spender sich für oder gegen die Organspende ausspricht oder ist in einer Patientenverfügung der Wille des Patienten zur Organspende festgehalten, ist das verbindlich. Angehörige dürfen im Todesfall nur dann entscheiden, wenn der Wille des Verstorbenen nicht ersichtlich ist.

Quellen:

Organspende? Ja! Online-Information des Vereins Herzenswünsche e. V.

Organ- und Gewebespende. Antworten auf wichtige Fragen. Online-Ratgeber der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).

Organspendeausweis online ausfüllen und herunterladen. Online-Information von Organspende Info der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).

Das persönliche Gespräch: Infotelefon Organspende. Angebot der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).

Organ- und Gewebespende. Online-Information der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).

Organspende. Online-Information des Bundesministeriums für Gesundheit.

Die postmortale Organspende. Online-Information von Organspende Info der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).

Organspende und Organtransplantation. Online-Information der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO).

10 Fragen und Antworten zur Organspende. Online-Information der Stiftung Gesundheitswissen.

Häufig gestellte Fragen zur Organspende, zur Gewebespende und zum Organspendeausweis (FAQs). Online-Information von Organspende Info der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).

Dankesbriefe von Transplantieren. Online-Information der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO).

Richtlinie gemäß § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 TPG für die Regeln zur Feststellung des Todes nach § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 TPG und die Verfahrensregeln zur Feststellung des endgültigen, nicht behebbaren Ausfalls der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 TPG, Vierte Fortschreibung. Online-Dokument der Bundesärztekammer.

Brandt SA, Angstwurm H: The relevance of irreversible loss of brain function as a reliable sign of death.
Dtsch Arztebl Int 2018; 115: 675–81. DOI: 10.3238/arztebl.2018.0675. Online-Information der Bundesärztekammer.

Disclaimer: Dieser Text enthält nur allgemeine Hinweise und ist nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung geeignet. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen. Alle individuellen Fragen, die Sie zu Ihrer Erkrankung oder Therapie haben, besprechen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt.
AL
Ann-Kathrin Landzettel
Autor/-in
Ann-Kathrin Landzettel M. A. ist Gesundheitsjournalistin aus Leidenschaft. Vor allem zwei Fragen treiben die geprüfte Gesundheits- und Präventionsberaterin an: Wie können wir lange gesund bleiben – und wie im Krankheitsfall wieder gesund werden? Antworten findet sie unter anderem im intensiven Austausch mit Ärztinnen und Ärzten sowie in persönlichen Gesprächen mit Patientinnen und Patienten. Seit fast zehn Jahren gibt sie dieses Wissen rund um Gesundheit, Medizin, Ernährung und Fitness an ihre Leserinnen und Leser weiter.
Ann-Kathrin Landzettel
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