patientenverfügung vollmacht
© Corinna71/ iStock
Letztes Update am: 
Voiceover

Sterben vorbereiten: Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Testament

Mit Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Testament das Sterben vorbereiten: Das gelingt nur, wenn man sich die Zeit nimmt, über Sterben, Tod und die damit verbundenen eigenen Wünsche nachzudenken. Auch wenn dieser bürokratische Akt mit Blick auf die Endlichkeit des Lebens vielen Angst macht, so schafft er doch auch Sicherheit und Orientierung – für den Kranken selbst, aber auch für seine Angehörigen. Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Testament: Was Sie wissen sollten.

Warum vorsorgen?

Bei einer schweren Krankheit können viele Unsicherheiten und Ängste auftreten. Fragen entstehen, die nicht „eben mal so“ beantwortet werden können. Es ist daher empfehlenswert – auch für gesunde Menschen – sich mit Sterben und Tod auseinanderzusetzen und sich zu überlegen, was wichtig ist, wenn Krankheit, Unfall und damit einhergehend Pflege und medizinische Behandlungen notwendig werden. Eine gute Vorsorge hilft, dass im Notfall nach den eigenen Wünschen behandelt und gehandelt werden kann. So kann man in einer Patientenverfügung festhalten, wann lebenserhaltende Maßnahmen unterlassen werden sollen oder ob man einer künstlichen Ernährung zustimmt. In der Vorsorgevollmacht ist geregelt, wann eine Vertrauensperson Entscheidungen stellvertretend für einen selbst treffen darf – auch über den medizinischen Bereich hinaus, zum Beispiel bei Bankangelegenheiten. Im Testament regelt man seinen Nachlass, also wer was vererbt bekommen soll und wer möglicherweise nicht.

Organspende – ist das was für mich?

Wenn Sie sich über Organspende informieren möchten, laden wir Sie ein, in den Ratgeber „Organspende“ der Gelben Seiten zu lesen.

Was ist eine Patientenverfügung?

Eine Patientenverfügung ist ein schriftliches Dokument, in dem Patientinnen und Patienten für den Fall ihrer Entscheidungsunfähigkeit schriftlich festlegen, welche medizinischen Maßnahmen in einer bestimmten Situation durchzuführen oder zu unterlassen sind. In der Patientenverfügung wird der Patientenwille festgehalten. Ärzte und Pflegekräfte sind an dieses Schriftstück gebunden. Da bei der Erstellung einer Patientenverfügung vieles zu beachten ist, ist es ratsam, sich von einer fachkundigen Person oder dem Hausarzt beziehungsweise der Hausärztin beraten zu lassen. Jede Person, die volljährig und einwilligungsfähig ist, kann eine Patientenverfügung verfassen.

Das Bundesministerium für Justiz bietet als Anregung und Formulierungshilfe Textbausteine zur Erstellung einer Patientenverfügung an. Unterstützung zur Beantwortung wichtiger existenzieller Fragestellungen bietet zudem die Broschüre (PDF) „Patientenverfügung“ des BMJ.

Lesetipp: Alles rund um die Patientenverfügung.

Was ist eine Vorsorgevollmacht?

Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie eine Vertrauensperson bevollmächtigen, stellvertretend für Sie zu entscheiden und zu handeln. In der Vorsorgevollmacht wird nicht nur die Person, welche die Vollmacht erteilt bekommt, festgehalten, sondern auch, in welchen Angelegenheiten sie bevollmächtigt ist. Jede volljährige und geschäftsfähige Person kann eine Vollmacht ausstellen. Da die Vorsorgevollmacht dann eingesetzt wird, wenn die bevollmächtigende Person nicht mehr selbst in der Lage ist, zu überwachen, was die bevollmächtigte Person in ihrem Namen tut, ist es wichtig, eine Person zu wählen, der man sein volles Vertrauen schenkt. Eine Person, bei der man sicher sein kann, dass sie die Wünsche des Vollmachtgebers berücksichtigt und die Angelegenheiten in seinem Sinne regelt.

Außerdem ist es wichtig, dass die Vollmacht als Dokument für den Bevollmächtigten greifbar ist. Im Bedarfsfall ist er nur dann handlungsfähig, wenn er die Vollmacht vorweisen kann. Möglich ist auch, die Vorsorgebevollmächtigung beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren zu lassen. Wird ein Betreuungsgericht um eine Betreuerbestellung gebeten, kann es dort nachfragen, ob eine Vorsorgevollmacht vorliegt.

Das Bundesministerium der Justiz bietet das Formular „Vorsorgevollmacht“ als PDF an.

Lesetipp: Wie Sie mit der Sorgerechtsvollmacht für Ihre Kinder vorbauen.

Was ist eine Betreuungsverfügung?

Da nicht jeder eine Vertrauensperson hat, der er oder sie die Vollmacht erteilen möchte, ist es möglich, über eine Betreuungsverfügung eine Person zu bestimmen, die als rechtlicher Betreuer bestellt werden soll, wenn man seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Das hat den Vorteil, dass diese Person vom Gericht beaufsichtigt wird und rechenschaftspflichtig ist. Übrigens: Ist eine Person plötzlich nicht mehr in der Lage, die eigenen Angelegenheiten zu regeln und liegt keine Vorsorgevollmacht vor, wird von Seiten des Betreuungsgerichts ein rechtlicher Betreuer bestimmt.

Das Bundesministerium der Justiz bietet das Formular „Betreuungsverfügung“ als PDF an.

Lesetipp: Jetzt vorbeugen: Absicherungen im Todesfall der Eltern – rechtzeitige Planung schafft Klarheit.

Was ist ein Testament?

Ein Testament regelt die Verteilung des Nachlasses des Verstorbenen. Hat der Verstorbene weder Testament noch Erbvertrag hinterlassen, tritt die im Bürgerlichen Gesetzbuch vorgesehene gesetzliche Erbfolge ein. Diese bestimmt, dass in erster Linie Kinder und Ehepartner erben. Sind keine Nachkommen vorhanden, treten an ihre Stelle je nach Verwandtschaftsgrad die übrigen Angehörigen. Wer mit der gesetzlichen Erbfolge nicht einverstanden ist, kann in seinem Testament festlegen, wem er was vererben möchte – und ob jemand nicht berücksichtigt werden soll. Der Verfasser des Testaments (Erblasser) muss das Testament handschriftlich verfassen, mit Datum und Ort versehen und unterschreiben – nur so ist es gültig.

Wer sichergehen will, bei der Erstellung seines Testaments keine Fehler zu machen, kann mit Hilfe eines Notars ein notarielles Testament errichten. Und noch einen Vorteil hat das notarielle Testament: Es wird beim Gericht hinterlegt. Es besteht also keine Gefahr, dass das Testament ohne Wissen des Erblassers geändert, vernichtet oder nach dem Tod des Erblassers nicht gefunden wird. Bei einem handschriftlichen Testament hingegen muss sich der Erblasser selbst um die (sichere) Aufbewahrung kümmern.

Wichtig zu wissen: Ein notarielles Testament und ein handgeschriebenes Testament sind vor Gericht gleichgestellt und damit rechtskräftig – wenn die gesetzlichen Formvorschriften erfüllt sind.

Das Bundesministerium der Justiz bietet die Online-Broschüre „Erben und Vererben. Informationen und Erläuterungen zum Erbrecht“ an.

Haben Sie eine Patientenverfügung erstellt, sollten Sie diese so aufbewahren, dass sie im Bedarfsfall gefunden werden kann, etwa in einem Ordner mit der Aufschrift „Notfallordner“. Es schadet auch nicht, wenn Sie Ihrer Vertrauensperson (bevollmächtigten Person, Betreuer, Betreuungsgericht) zusätzlich die Patientenverfügung geben. Auch können Sie mit Ihrem Hausarzt/ Ihrer Hausärztin hierzu ins Gespräch gehen, ob er Ihre Patientenverfügung zu Ihrer Patientenakte legen kann.
Es ist jederzeit möglich, die Patientenverfügung anzupassen. Experten raten sogar, sich einmal im Jahr die Zeit zu nehmen, die Patientenverfügung durchzulesen und gegebenenfalls anzupassen beziehungsweise zu bestätigen. Es ist nicht ungewöhnlich, dass sich aufgrund bestimmter Erfahrungen die eigene Meinung ändert.
Ja. Die gesetzliche Regelung der Patientenverfügung sieht vor, dass eine Patientenverfügung schriftlich verfasst und durch Namensunterschrift eigenhändig unterzeichnet oder durch einen Notar beglaubigt sein muss.


Quellen:

bundesgesundheitsministerium.de: „Patientenverfügung“. Online-Information des Bundesministeriums für Gesundheit.

bundesgesundheitsministerium.de: „Informiert und selbstbestimmt. Ratgeber für Patientenrechte“. Online-Ratgeber (PDF) des Bundesministeriums für Gesundheit.

bmj.de: „Patientenverfügung“. Online-Publikation (PDF) des Bundesministeriums für Justiz.

bmj.de: „Textbausteine für eine schriftliche Patientenverfügung als Textdatei“. Online-Publikation (PDF) des Bundesministeriums für Justiz.

verbraucherzentrale.de: „Selbstbestimmt – Patientenverfügung online erstellen und vorsorgen“. Online-Information der Verbraucherzentrale.

verbraucherzentrale.de: „Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung: Warum sie so wichtig sind“. Online-Information der Verbraucherzentrale.

bmj.de: „Formular Vorsorgevollmacht“. Online-Formular (PDF) des Bundesministerium der Justiz.

bmj.de: „Vorsorgevollmacht“. Online-Information des Bundesministerium der Justiz.

bmj.de: „Betreuungsrecht“. Online-Ratgeber (PDF) des Bundesministerium der Justiz.

bmj.de: „Betreuungsrecht“. Online-Formular (PDF) des Bundesministerium der Justiz.

bmj.de: „Erben und Vererben“. Online-Ratgeber (PDF) des Bundesministerium der Justiz.

bmj.de: „Erbrecht“. Online-Information des Bundesministerium der Justiz.

Disclaimer: Dieser Text enthält nur allgemeine Hinweise und ist nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung geeignet. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen. Alle individuellen Fragen, die Sie zu Ihrer Erkrankung oder Therapie haben, besprechen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt.
AL
Ann-Kathrin Landzettel
Autor/-in
Ann-Kathrin Landzettel M. A. ist Gesundheitsjournalistin aus Leidenschaft. Vor allem zwei Fragen treiben die geprüfte Gesundheits- und Präventionsberaterin an: Wie können wir lange gesund bleiben – und wie im Krankheitsfall wieder gesund werden? Antworten findet sie unter anderem im intensiven Austausch mit Ärztinnen und Ärzten sowie in persönlichen Gesprächen mit Patientinnen und Patienten. Seit fast zehn Jahren gibt sie dieses Wissen rund um Gesundheit, Medizin, Ernährung und Fitness an ihre Leserinnen und Leser weiter.
Ann-Kathrin Landzettel
Wie finden Sie diesen Artikel?
Sterben vorbereiten: Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Testament
00:00