Steuern 2023: Das ändert sich
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Steuern 2023: Das ändert sich

Im Jahr 2023 kommt es im Steuerrecht zu einigen Änderungen – unter anderem aufgrund der aktuellen Inflation. Von einigen Steueränderungen sind 48 Millionen Steuerpflichtige betroffen. Worum es dabei geht und welche Änderungen noch zu erwarten sind, erfahren Sie hier.

Änderungen im Steuerwesen 2023: Das Inflationsausgleichsgesetz

Am 14. September 2022 verabschiedete das Bundeskabinett den vorgelegten Gesetzesentwurf zur Anpassung der Steuerlast an die Inflation. Mit dem Inflationsausgleichsgesetz sollen die Mehrbelastungen durch eine verminderte Steuerlast ausgeglichen werden. Laut Bundesregierung sollen rund 48 Millionen Menschen von dem Steuerhilfegesetz profitieren, darunter Arbeitnehmer:innen, Rentner:innen, Unternehmer:innen und selbstständig Arbeitende. Menschen mit hohem Einkommen, für welche der Reichensteuersatz von 45 Prozent gilt, sind von diesem Steuerhilfegesetz ausgenommen.

Quelle: Bundesfinanzministerium.de: Inflationsausgleichsgesetz

Lesetipp: Grundwissen zur Einkommenssteuererklärung

Was ist der Reichensteuersatz von 45 Prozent?

Der sogenannte Reichensteuersatz von 45 Prozent greift für alle Personen mit besonders hohem Einkommen. Genaugenommen fallen darunter Menschen, deren Jahreseinkommenüber 277.826 Euro liegt. Für sie gilt der sogenannte Spitzensteuersatz.  

Laut Bundesregierung wird mit dem Steuerhilfegesetz zum Inflationsausgleich nicht nur der Mehraufwand ausgeglichen, gleichzeitig müssen auch mehr als 270.000 Menschen keine Steuererklärung mehr abgeben. Dazu gehören 75.000 Rentner:innen.

Quelle: Bundesfinanzministerium.de

Änderungen im Steuerwesen 2023: Diese Maßnahmen werden getroffen

Im Zuge des Inflationsausgleichsgesetzes wurden verschiedene Maßnahmen verabschiedet, welche den Mehraufwand über die Minderung der Steuerlast dämpfen sollen. Darunter wurden Änderungen im Einkommensteuertarif verabschiedet, ebenso wie die Unterstützung von Familien, die Anpassung von Unterhaltsleistungen, dem Kinderfreibetrag und dem Kindergeld:

Steuern 2023: Aktualisierung des Einkommensteuertarifs

Der Grundfreibetrag im Einkommensteuertarif wird mit dem Inflationsausgleichsgesetz angehoben. Damit müssen weniger Menschen im kommenden Jahr eine Steuererklärung abgeben. So wird der im Einkommensteuertarif festgelegte Grundfreibetrag auf 10.632 Euro angehoben. Für das Jahr 2024 ist eine Anhebung des im Einkommensteuertarif bestehenden Grundfreibetrags auf 10.932 Euro geplant (Stand: Oktober 2022). Daneben soll der Einkommensteuertarif so angepasst werden, dass Lohnerhöhungen für die Bürger:innen möglich sind, ohne dass diese durch Steuerabgaben wieder wegfallen. Ausgenommen sind davon lediglich Personen, die unter den Reichensteuersatz von 45 Prozent fallen.

Quelle: Bundesfinanzministerium.de

Steuern 2023: Unterstützung von Familien

Auch Familien sollen im Zuge des Steuerhilfegesetzes mehr Entlastung erfahren. Im Eckpunktepapier zum Inflationsausgleichgesetz heißt es:

Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts darf bei der Besteuerung von Familien ein Einkommensbetrag in Höhe des sächlichen Existenzminimums eines Kindes zuzüglich der Bedarfe für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung nicht besteuert werden

Quelle: Bundefinanzministerium.de

Der Kinderfreibetrag aus dem Jahr 2022 soll rückwirkend von 2.730 Euro auf 2.810 Euro angehoben werden. Im Jahr 2023 wird dieser nochmals von 2.810 Euro auf 2.880 Euro und im Jahr 2024 von 2.880 Euro auf 2.994 Euro angehoben (Stand: Oktober 2022).

Das aktuelle Kindergeld liegt in Deutschland für das erste und zweite Kind bei 219 Euro monatlich, das dritte Kind erhält 225 Euro, das vierte und alle weiteren Kinder erhalten 250 Euro. Ab dem 01. Januar 2023 sollen Familien eine Kindergelderhöhung von 8 Euro für das erste und zweite Kind erhalten und das dritte eine Erhöhung von 2 Euro. Ab dem vierten Kind bleibt das Kindergeld von 250 Euro bestehen.

Quelle: Bundesfinanzministerium.de

Steuern 2023: Anpassung von Unterhaltsleistungen

Auch die Unterhaltsleistungen wurden im Zuge des Steuerhilfegesetzes aktualisiert. Der Höchstbetrag für den steuerlichen Abzug von Unterhaltsleistungen wird entsprechend erhöht. Die Höhe des steuerlichen Höchstbetrages für Unterhaltsleistungen ist an den Grundfreibetrag des Einkommensteuertarifs angelehnt. Laut Bundesregierung soll die Anpassung für 2022 rückwirkend mit einem „dynamischen Verweis“ erfolgen. Die Anpassungsleistungen beziehen sich entsprechend auf die aktuelle Dynamik.

Quelle: Bundesfinanzministerium.de

Änderungen im Steuerwesen 2023: Anpassung der Home-Office Pauschale

Was ist die Home-Office Pauschale in der Einkommensteuererklärung?

Die Home-Office Pauschale wurde im Zuge der Corona-Pandemie rückwirkend ab dem 01.01.2020 eingeführt. Damit werden Arbeitnehmer:innen, die im Home-Office arbeiten, steuerlich entlastet. So kann die Arbeit von zuhause in der Steuererklärung als Werbungskosten abgesetzt werden.  


Quelle: Steuertipps.de: Berechnung der Werbungskosten mit Home-Office Pauschale


Weiterhin beschloss die Bundesregierung, die sogenannte Home-Office Pauschale zu entfristen und zu verbessern. So sollen Arbeitnehmer:innen weiterhin 5 Euro pro Tag im Home-Office in ihrer Steuererklärung absetzen können. Bislang war die Home-Office Pauschale auf maximal 600 Euro im Jahr begrenzt. Nun sollen jährlich bis zu 1.000 Euro pro Jahr in der Steuererklärung abgesetzt werden können. Eine Frist ist ausgesetzt.

Übrigens: Für die Home-Office Pauschale ist kein separates Arbeitszimmer erforderlich. Das macht es auch Personen mit kleinen Wohnungen möglich, davon zu profitieren.

Quelle: Bundesregierung.de: Entlastungen im Überblick - Homeoffice

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Änderungen im Steuerwesen 2023: Rentenbeiträge künftig steuerlich absetzbar

Ein weiteres Gesetz der Bundesregierung soll vor allem Arbeitnehmer:innen entlasten. Ab dem 01. Januar 2023 sollen Arbeitnehmer:innen ihre Rentenbeiträge in einer Steuererklärung absetzen können. Da Renten in Zukunft während der Auszahlungsphase besteuert werden müssen, soll dies laut Bundesregierung einen Ausgleich für die Altersvorsorge schaffen. Steuerlich absetzbar sollen dabei Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung, Basisrentenverträge, die landwirtschaftliche Alterskasse, berufsständische Versorgungsleistungen sowie in die Rürup-Rente.

Insgesamt sollen mit dem Gesetz Entlastungen in Höhe von rund 3,2 Milliarden Euro erfolgen.

Quelle: Bundesregierung.de: Rentenbeiträge 

Lesetipp: Steuern sparen

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