Umtausch von Brillen - Was tun, wenn die Gläser nicht stimmen?
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Umtausch von Brillen - Was tun, wenn die Gläser nicht stimmen?

Sie haben sich eine neue Brille gekauft und die Sehstärke der Gläser stimmt nicht? Dann haben Sie verschiedene Möglichkeiten. Es liegt mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Sachmangel vor, für den es viele Gründe gibt. Entweder hat der Augenoptiker Ihre Sehstärke falsch bestimmt, die Gläser mit den falschen Werten angefertigt oder Ihre Augen unterlagen starken Sehschwankungen. Im Nachhinein lässt sich die Ursache für einen Sachmangel bei Brillen nur schwer feststellen. Es ist jedoch üblich, dass nahezu jeder Optiker die Brille anstandslos zurücknimmt und kostenlos nachbessert. Deshalb gibt es auch nahezu keine Gerichtsurteile zu diesem Thema.

Brille zurückgeben: Das "14-Tage-Rückgaberecht"

Beim Kauf eines Produkts im Laden gilt das "14-Tage-Rückgaberecht" nur dann, wenn der Händler dies ausdrücklich festlegt. Anders ist es beim Online-Shopping: Kaufen Sie eine Brille im Internet, können Sie von einem gesetzlich festgelegten Rückgaberecht mit einer Frist von 14 Tagen Gebrauch machen. Sollte eine aus dem Internet bestellte Brille also nicht ihren Vorstellungen entsprechen, können Sie sie innerhalb von 14 Tagen ohne Begründung an den Händler zurücksenden. 

Aber Achtung: Das 14-Tage-Rückgaberecht gilt nicht für alle Produkte. Achten Sie bei Ihrer Bestellung entsprechend auf die Bestell- und Rückgabekonditionen. 

Unzufrieden mit neuer Brille: Wie stelle ich fest, ob ein Sachmangel vorliegt?

Ein Sachmangel liegt vor, wenn die „Ist-Beschaffenheit“ der Brille von ihrer „Soll-Beschaffenheit“ abweicht. Die Brille darf sich also nicht für die im Vertrag vorausgesetzte Verwendung oder für die gewöhnliche Verwendung eignen. Sie muss eine Beschaffenheit aufweisen, die bei Sachen gleicher Art üblich ist. Wenn die Brille tatsächlich in Ordnung ist und das Problem in Ihrer Person liegt, besteht kein Rückgaberecht. In der Praxis würde aber im Grunde jeder Optiker die Brille anstandslos zurücknehmen. Möchten Sie auf Nummer sicher gehen, sollten Sie die Brille von einem Augenarzt oder einem anderen Optiker testen lassen. Sollten Sie mit einer Testbrille mit den gleichen Werten die komplette Sehstärke erreichen, kann es nur an einem Sachmangel liegen.

Brille zurückgeben wegen fehlerhafter Beratung

Manchmal liegt der Mangel aber auch nicht in der Brille begründet, sondern in einer fehlerhaften Beratung. Einige Personen erreichen mit Gleitsichtbrillen nicht die volle Sehstärke – auf dieses Risiko sollte der Optiker im Rahmen seiner Beratung hinweisen. Hätten Sie in einer solchen Situation vom Kauf der Brille abgesehen oder hätten Sie sich für eine günstigere Variante entschieden, steht Ihnen ein Schadensersatzanspruch zu.

Brille zurückgeben bei Garantie-Zusagen

Viele Optiker bieten eine Garantie an. Die Versprechen, die sie in der Werbung machen, müssen sie dann auch einhalten. Beachten Sie jedoch immer das Kleingedruckte: Die Werbeversprechen sind oftmals an Bedingungen geknüpft oder sehen Ausnahmen vor. Sagt Ihnen der Optiker im Gespräch zu, dass Sie mit der Brille die volle Sehstärke erhalten, liegt gleichfalls eine Garantie vor. Ist die Brille mangelhaft oder erreichen Sie damit nicht die volle Sehstärke, dürfen Sie vom Vertrag zurücktreten.

Brille zurückgeben: Welche Rechte haben Sie konkret?

Die Maßstäbe, um die Mangelhaftigkeit einer Brille nachzuweisen, sind nicht sonderlich hoch. Der Käufer kann, sollte tatsächlich ein Sachmangel vorliegen, Nacherfüllung verlangen. Dies bedeutet, dass er eine Brille mit neuen bzw. nachgebesserten Brillengläsern verlangen darf. Die Aufwendungen für die Nachbesserung, also Transport-, Wege-, Material- und Arbeitskosten hat der Verkäufer zu tragen.

- Bei Sachmangel
- Bei fehlerhaften Beratung
Laut Vertrag ist der Optiker verpflichtet Ihnen die Brille ohne Sachmangel und auf Sie angepasst zu übergeben. Liegt das nicht vor, sollte er sie anstandslos zurücknehmen. 
Disclaimer: Dieser Text enthält nur allgemeine Hinweise und ist nicht zur Selbstdiagnose oder -behandlung geeignet. Er kann einen Arztbesuch nicht ersetzen. Alle individuellen Fragen, die Sie zu Ihrer Erkrankung oder Therapie haben, besprechen Sie mit Ihrem behandelnden Arzt.