Verkehrsunfall: Diese Ansprüche stehen Ihnen bei einer Verletzung zu
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Verkehrsunfall: Diese Ansprüche stehen Ihnen bei einer Verletzung zu

Wurden Sie bei einem Verkehrsunfall verletzt, stehen Ihnen verschiedene Ansprüche zu. Doch vor welchem Gericht müssen Sie diese Ansprüche geltend machen? Wer muss den Schaden bezahlen? Wie sieht es bei dauerhaften Verletzungen aus?

Verkehrsunfall Schmerzensgeld: Gerichtszuständigkeit und Verfahrensbeteiligte

Die rechtlichen Regelungen bezüglich der Gerichtszuständigkeiten sind kompliziert. Oft gibt es mehrere Zuständigkeiten und viele Ausnahmeregelungen. Bei Verkehrsunfällen sollten Sie generell einen Rechtsanwalt beauftragen. Ihnen stehen viele verschiedene Ansprüche zu, an die Sie als rechtlicher Laie oftmals überhaupt nicht denken. Allgemein gilt, dass das Gericht zuständig ist, in dessen Zulassungsbezirk das schädigende Ereignis stattgefunden hat. Ereignet sich ein Verkehrsunfall in Düsseldorf, ist also schlicht und einfach das Gericht in Düsseldorf zuständig.

Den Schaden zahlt immer die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung. Sind an dem Unfall mehrere Personen bzw. Fahrzeuge beteiligt, bestimmt sich der Haftungsumfang nach dem Verursacherbeitrag der jeweiligen Fahrer. Wichtig: Sie können nicht nur den Fahrzeughalter, sondern auch den Fahrzeugführer verklagen. Rechtsanwälte verklagen hier grundsätzlich sowohl den Halter als auch den Fahrer des Fahrzeugs: So kann der Fahrer nicht mehr als Zeuge vernommen werden. Ein klarer Vorteil für Sie als Kläger, da die Gegenseite nun einen Zeugen weniger hat. Bei Verkehrsunfällen mit einem Personenschaden sollten Sie grundsätzlich einen Rechtsanwalt beauftragen.

Welche Ansprüche stehen Ihnen nach einem Verkehrsunfall zu?

Nach einem Verkehrsunfall haben Sie zahlreiche Ansprüche, die Sie gegenüber der gegnerischen Unfallversicherung beziffern müssen. Die Gegenseite muss Sie prinzipiell so stellen als ob der Unfall nie passiert wäre. Auch hier gilt: Beauftragen Sie einen Rechtsanwalt, damit Sie sich vollumfänglich absichern. Die gegnerische Haftpflichtversicherung muss die Kosten für den Rechtsanwalt prinzipiell übernehmen. Kosten kommen auf Sie nicht zu, insbesondere nicht bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall.

Ansprüche für ein beschädigtes Fahrzeug

Beschädigt die Gegenseite Ihr Fahrzeug, dürfen Sie die folgenden Kosten einfordern:

  • Reparaturkosten
  • Wertminderung am Fahrzeug
  • Nutzungsausfallentschädigung oder Kosten für einen Mietwagen
  • Abschleppkosten
  • Kosten für eine An- oder Abmeldung
  • Sachverständigenkosten
  • Nebenkostenpauschale
  • Rechtsanwaltskosten

Je nach Einzelfall können weitere Kosten anfallen, die Sie einfordern dürfen.

Ansprüche bei Verletzungen

Sie erlitten bei einem Unfall körperliche Verletzungen? Dann dürfen Sie die folgenden Kosten einfordern:

  • Schmerzensgeld
  • Erstattung von Arzt- und Heilbehandlungskosten
  • Erstattung eines Verdienstausfalls
  • Haushaltsführungsschaden
  • weitergehende Fahrtkosten

Die möglichen Kostenpositionen listen wir Ihnen im Folgenden auf.

Schmerzensgeld

Sie dürfen bei körperlichen Schäden ein angemessenes Schmerzensgeld einfordern. Wie hoch dieses im Einzelfall ist, hängt von zahlreichen Faktoren ab. Bei der Berechnung des Schmerzensgeldes ziehen die Gerichte Schmerzensgeldtabellen heran. Diese geben aber lediglich eine erste Orientierung und zeigen lediglich eine grobe Tendenz auf.

Arzt- und Heilbehandlungskosten

Sämtliche Kosten, die für Arztbesuche und Heilbehandlungen anfallen, dürfen Sie erstattet verlangen. Diese Kosten zahlt zwar zunächst Ihre Krankenkasse, diese holt sich die Kosten aber anschließend von der gegnerischen Haftpflichtversicherung zurück.

Erstattung von Verdienstausfällen

Sollten Sie aufgrund körperlicher Verletzungen einen Verdienstausfall erleiden, muss Ihnen die Gegenseite den Verdienstausfall erstatten. Den Verdienstausfall müssen Sie der Gegenseite darlegen und beweisen.

Haushaltsführungsschaden

Sollten Sie aufgrund einer körperlichen Verletzung nicht mehr dazu fähig sein, den Haushalt zu führen, können Sie diesen Schaden einfordern. Sie können beispielsweise eine Haushaltshilfe einstellen und die damit verbundenen Kosten ersetzt verlangen.

Kurzfristige und langfristige Schäden

Bei kurzfristigen Schäden wie einem Knochenbruch können Sie zumeist nur vergleichsweise geringe Geldsummen einfordern. Die Gegenseite zahlt den Geldbetrag einmal und befreit sich hierdurch von ihren Verpflichtungen. Sind Sie dauerhaft in der Arbeitsfähigkeit eingeschränkt oder sind gar Umbaumaßnahmen an Ihrem Haus notwendig, sieht es anders aus. Hier müssen Sie sicherstellen, dass Sie nicht nur Schadensersatz für die Vergangenheit, sondern auch für zukünftige Schäden erhalten.

Sitzen Sie beispielsweise im Rollstuhl, muss die Gegenseite den behindertengerechten Umbau Ihres Hauses bezahlen. Gehen Sie in einem Prozess falsch vor, verjähren Ihre Ansprüche nach einer gewissen Zeit. Manchmal schließt die einmalige Zahlung von Schadensersatz die spätere Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aus. Deshalb gilt, dass Sie bei körperlichen Schäden im Rahmen eines Verkehrsunfalls immer einen Rechtsanwalt hinzuziehen sollten.

Wie teuer ist ein Rechtsanwalt?

Sie möchten die Gegenseite oder deren Versicherung verklagen? Hier sollten Sie unbedingt einen Rechtsanwalt beauftragen. Ab einem Streitwert von mehr als 5.000 Euro ist das ohnehin verpflichtend. Wie teuer der Rechtsanwalt ist, hängt davon ab, wie viel Geld Sie einklagen. Rechnen Sie damit, dass Sie zehn Prozent der Summe, die Sie einklagen, als Gebühr an den Rechtsanwalt abführen müssen.

Viele Rechtsanwälte bieten eine kostenlose Erstberatung an und klären Sie hier genau über die anfallenden Kosten an. Wissenswert: Erhebt der Rechtsanwalt für die Erstberatung eine Gebühr, darf diese höchstens 190 Euro zzgl. Mehrwertsteuer betragen. Und wenn Sie den Rechtsstreit gewinnen, muss die Gegenseite sämtliche Kosten tragen, auch die Kosten für Ihren Rechtsanwalt.

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Matthias Wurm
Autor/-in
Neben dem Studium der Rechtswissenschaft an der Philipps-Universität Marburg schloss Matthias Wurm LL.M ein weiteres Studium in Corporate Governance and Financial Law an der Glashow University in Schottland ab. Seit 2018 promoviert er zum Dr. iur. an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. In den Themengebieten Recht und als SEO-Spezialist ist er als Fachredakteur tätig. Er ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer in Köln.
Matthias Wurm
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