Auto ummelden: Wissenswertes für Fahrzeughalter
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Auto ummelden: Wissenswertes für Fahrzeughalter

Sie ziehen an einen neuen Wohnort um? Dann müssen Sie sich nicht nur beim Einwohnermeldeamt ummelden, sondern sich auch um Ihr Automobil kümmern. Sie als Fahrzeughalter dürfen mittlerweile zwar das bisherige Nummernschild behalten. Allerdings: Sie müssen dennoch das Auto ummelden. Doch welche Fristen müssen Sie hier beachten? Wie viel kostet eine Ummeldung?

Auto ummelden: Dürfen Sie Ihr Nummernschild behalten?

 Durch einen Umzug verändert sich oft der Zulassungsbezirk des Fahrzeugs. Ist das der Fall, müssen Sie Ihr Fahrzeug ummelden. Fahrzeughalter:innen dürfen bei einem Umzug durchaus das bisherige Nummernschild des Fahrzeugs behalten, müssen das Automobil aber dennoch ummelden.

Ausnahme: Der oder die Fahrzeughalter:in zieht ins Ausland um oder veräußert sein:ihr Fahrzeug. Dann ist eine Kennzeichenmitnahme nicht möglich. Wechselt der:die Fahrzeughalter:in seinen:ihren Wohnort zum zweiten Mal, muss er oder sie ebenfalls ein neues Kennzeichen beantragen. Die Fahrzeugpapiere können Fahrzeughalter:innen bei der Kfz-Zulassungsstelle umschreiben. Hierfür benötigen die Beamten verschiedene Dokumente:

  • Personalausweis oder Reisepass (inklusive Meldebescheinigung)
  • Zulassungsbescheinigungen I und II (also Fahrzeugbrief und -schein)
  • SEPA-Lastschriftmandat (für den Einzug der Kfz-Steuer)
  • Nachweis der Hauptuntersuchung
  • Versicherungsbescheinigung

Ziehen Sie an einen neuen Wohnort, können Sie die Auto-Ummeldung zusammen mit der Ummeldung beim Einwohnermeldeamt erledigen. Viele Städte und Kommunen in Deutschland bieten die Ummeldung des Automobils mittlerweile direkt beim Einwohnermeldeamt an. Melden Sie Ihr Automobil um, kostet Sie das knapp 20 bis 50 Euro. Übrigens: Die Kosten der Kfz-Versicherung richten sich nach Ihrem Wohnort, nicht aber nach dem Kürzel auf dem Nummernschild.

Sie können durch eine Kennzeichenmitnahme also keine Versicherungsbeiträge einsparen. Erhalten Sie ein neues Nummernschild, müssen Sie zugleich eine neue Umweltplakette beantragen. Diese erhalten Sie bei jeder TÜV-Station in Deutschland. Wissenswert: Verfügen Sie über keinen Stellplatz, können Sie bei der Ummeldung des Automobils einen Bewohnerparkausweis beantragen. Dieser berechtigt Sie zum Parken in einem Gebiet mit Bewohnerparkzonen. Sie dürfen nach dem Erhalt des Bewohnerparkausweises die Park-Höchstdauer, die für andere Autofahrer gilt, missachten.

Lesetipp: Auto nicht umgemeldet: Das kann teuer werden

Welche Fristen gelten für das Auto ummelden?

Sie müssen Ihr Fahrzeug nach einem Wohnortwechsel „zeitnah“ bei der Zulassungsstelle ummelden. Das Gesetz sieht hier keine konkreten Fristen vor. Allerdings: Melden Sie Ihr Fahrzeug am besten schnellstmöglich um, damit Sie einem Bußgeld entgehen. Die meisten Kfz-Zulassungsbehörden verhängen Bußgelder erst, wenn Sie vier Wochen oder länger am neuen Wohnort leben und das Fahrzeug noch nicht umgemeldet haben. Das Bußgeld für die Nicht-Ummeldung eines Fahrzeugs beträgt 15 bis 40 Euro.

Melden Sie das Automobil in einem Zeitraum von mehr als neun Monaten nicht um, müssen Sie sogar mit einem Bußgeld von bis zu 100 Euro rechnen. Es handelt sich hier um eine reine Ordnungswidrigkeit – eine strafrechtliche Verfolgung ist ausgeschlossen. Allerdings: Melden Sie das Automobil trotz mehrfacher Aufforderungen und Bußgelder nicht um, verhängt die Behörde ein höheres Bußgeld. Zahlen Sie dieses Bußgeld nicht, kann die Behörde mit Hilfe des Gerichtsvollziehers den Geldbetrag pfänden. In einem weiteren Schritt ist auch Erzwingungshaft möglich.

Auto ummelden: Wie viel kostet ein Rechtsanwalt?

Sie haben Ihr Automobil nicht umgemeldet? Es gibt Streit mit der Behörde oder Sie erhielten sogar ein Bußgeld? Sie können sich oft gegen die Behörde wehren. Dazu benötigen Sie aber einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin, der oder die Ihre Argumentation mit entsprechenden Rechtsausführungen unterstreicht. Dann sind Ihre Erfolgsaussichten zumeist viel höher als wenn Sie die Behörde selbst anschreiben. Die meisten Rechtsanwälte bieten kostenlose Erstberatungen an.

Sollten Sie für eine Erstberatung zahlen, darf der Rechtsanwalt maximal 190 Euro zzgl. Mehrwertsteuer erheben. Für eine außergerichtliche Tätigkeit zahlen Sie mindestens 83,54 Euro. Verklagt der Rechtsanwalt die Behörde, kommen weitere Kosten auf Sie zu. Hier können Sie grob rechnen, dass der Rechtsanwalt zehn Prozent des Bußgeldbescheids als Gebühr erhebt. Rechnen Sie bei kleineren Beträgen mit Rechtsanwaltskosten von 100 bis 200 Euro

Wichtig: Gewinnen Sie das Verfahren, trägt die Staatskasse die gesamten Kosten, inklusive Ihrer Rechtsanwaltsgebühren.

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Matthias Wurm
Autor/-in
Neben dem Studium der Rechtswissenschaft an der Philipps-Universität Marburg schloss Matthias Wurm LL.M ein weiteres Studium in Corporate Governance and Financial Law an der Glashow University in Schottland ab. Seit 2018 promoviert er zum Dr. iur. an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. In den Themengebieten Recht und als SEO-Spezialist ist er als Fachredakteur tätig. Er ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer in Köln.
Matthias Wurm
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