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Beamtenbeleidigung

Was kostet eine Beamtenbeleidigung?

Beamtenbeleidigung: Gibt es das überhaupt?

Grundsätzlich ist der Begriff Beamtenbeleidigung nicht im Strafgesetzbuch (StGB) als solcher vermerkt. So gibt es auch keine gesonderten Strafen für die Beleidigung eines Beamten wie beispielsweise eines Polizisten – hier greift die Strafe nach § 185 StGB aufgrund des Straftatbestandes Beleidigung:

„Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung öffentlich, in einer Versammlung, durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) oder mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft.“

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__185.html

Was kostet Beleidigung bei Geldstrafe?

Pauschal lässt sich nicht beantworten, wie hoch die Geldstrafen bei Beleidigung ausfallen. Die Strafe richtet sich je nach Schwere des Vergehens und hängt entsprechend vom Einzelfall ab. Allerdings wurden in der Vergangenheit für unterschiedliche Beleidigungen Bußgelder zwischen 150 und 2.500 Euro verhängt.

Quelle: https://www.bussgeldkatalog.org/beleidigung-im-strassenverkehr/ 

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