Was sind Steuerklassen?
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Was sind Steuerklassen?

Alle Bundesbürger, die arbeiten, zahlen Lohnsteuer. Wie hoch die Lohnsteuer ist, hängt davon ab, in welche Steuerklasse das Finanzamt den Steuerpflichtigen einordnet. Doch was ist überhaupt eine Steuerklasse? Und wozu führt die Einordnung in eine Steuerklasse?

Was sind Steuerklassen: Grundlagen

Das Finanzamt ordnet jedem Arbeitnehmer eine Lohnsteuerklasse zu. In Deutschland existieren insgesamt sechs verschiedene Steuerklassen. Diese helfen dem Arbeitgeber dabei, die richtige Lohnsteuer für den Arbeitnehmer zu berechnen. Manche Arbeitnehmer zahlen weniger Steuern als andere. Dies liegt daran, dass der Staat bestimmte Arbeitnehmer durch niedrigere Steuern fördert, beispielsweise verheiratete Bundesbürger. Die Ehe ist die Vorstufe zur Familie. Paare mit Kindern sollen einen hohen Nettolohn erhalten, damit sie ihrem Nachwuchs ausreichend Essen und Kleidung kaufen können. Ledige Steuerzahler müssen hingegen mit einer höheren Steuer rechnen. Der Staat ordnet Arbeitnehmer also vereinfacht gesagt, aufgrund ihrer individuellen Umstände, insbesondere dem Familienstand, in eine bestimmte Steuerklasse ein.

Die Steuerklassen I bis VI

Es gibt insgesamt sechs Steuerklassen. Diese richten sich nach dem Familienstand des Steuerpflichtigen. Alleinstehende Personen, die ledig sind, bekommen automatisch die Steuerklasse I zugewiesen. Alleinerziehende Personen stuft das Finanzamt in die Steuerklasse II ein. Personen mit mehreren Jobs, bekommen ab dem zweiten Job die Steuerklasse VI zugeteilt. Das Steuerrecht privilegiert Ehepaare. Diese dürfen zwischen zwei verschiedenen Steuerklassen wählen.

Steuerklasse Familienstand
I ledig, geschieden / getrennt, verwitwet
II getrennt lebend, alleinerziehend
III verheirateter Ehepartner mit höherem Einkommen, Elterngeldbezieher
IV Verheiratete (wenn die Einkommen gleich hoch sind)
V verheirateter Ehepartner mit geringerem Einkommen
VI Zweit- und Nebenjobs, Familienstand irrelevant

Wann müssen Sie Ihre Steuerklasse ändern?

Manche Situationen führen dazu, dass sich Ihre Steuerklasse ändert. Dann müssen Sie dem Finanzamt mitteilen, dass Sie in eine andere Steuerklasse einzustufen sind. Das ist in den folgenden Situationen der Fall:

- Sie heiraten.

- Sie üben einen zusätzlichen zweiten Beruf aus.

- Sie bekommen als Alleinstehende ein Kind.

- Ihr Ehepartner verstirbt.

- Sie trennen oder scheiden sich von Ihrem Ehepartner.

Tritt eine dieser Situationen bei Ihnen auf, sollten Sie das Finanzamt informieren.

Warum lohnt sich ein Wechsel in eine andere Steuerklasse?

Der Wechsel in eine andere Steuerklasse lohnt sich oft. Der Steuerpflichtige zahlt nach einem Wechsel viel weniger Steuern. Für Ehepaare gibt es drei besondere Kombinationen, um das Zusammenleben steuerlich geltend zu machen.  

  1. Hat der eine Partner ein deutlich höheres Einkommen, stuft sich der besserverdienende Ehepartner in Steuerklasse III ein. Der andere Ehepartner befindet sich dann in Steuerklasse V. Der Besserverdiener hat in Steuerklasse III deutlich weniger Abzüge.
  2. Verdienen beide Ehepartner gleich viel, stuft das Finanzamt beide in die Steuerklasse IV ein.
  3. Ehepaare können seit dem Jahr 2010 die Steuerklasse IV mit Faktor wählen.

Bei der Geburt eines Kindes sollten Sie unbedingt wechseln. Das Mutterschafts- und Elterngeld richtet sich nach dem Nettoverdienst, den Sie in den letzten zwölf Monaten vor der Geburt erzielten. Wechseln Sie frühzeitig die Steuerklasse, fällt der Nettoverdienst und damit auch das Elterngeld viel höher aus.

Wie funktioniert der Wechsel in der Praxis?

Sie sind verheiratet? Dann füllen Sie einfach das Dokument „Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten“ aus. Für einen Wechsel benötigen Sie das Familienstammbuch, das Ihnen der Standesbeamte aushändigte.

Was passiert mit den Steuerklassen bei Arbeitslosigkeit?

Sie verlieren Ihren Job? Dann ist die Steuerklasse bestimmt nicht mehr so relevant für Sie. Als Single bleiben Sie weiterhin in der Steuerklasse I, als Verheirateter in der gewählten Steuerklasse. Möchten Sie während der Arbeitslosigkeit die Steuerklasse wechseln, ist das nicht immer möglich. Die Agentur für Arbeit ermöglicht einen Steuerklassenwechsel normalerweise nur, wenn sie dann nicht mehr Arbeitslosengeld zahlen muss.

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Matthias Wurm
Autor/-in
Neben dem Studium der Rechtswissenschaft an der Philipps-Universität Marburg schloss Matthias Wurm LL.M ein weiteres Studium in Corporate Governance and Financial Law an der Glashow University in Schottland ab. Seit 2018 promoviert er zum Dr. iur. an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. In den Themengebieten Recht und als SEO-Spezialist ist er als Fachredakteur tätig. Er ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer in Köln.
Matthias Wurm
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