Schrebergarten pachten: Was Kleingärtner wissen sollten
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Schrebergarten pachten: Was Kleingärtner wissen sollten

Wollen Sie am Wochenende regelmäßig aus dem Großstadtdschungel in eine grüne Oase flüchten? Dann pachten Sie doch einen Schrebergarten! Doch Sie sollten wissen, worauf Sie sich einlassen – denn in der Kleingartensiedlung warten auch eine Menge Vorschriften.

Rechtliche Grundlagen: Die Regelwerke des Schrebergartens

In Ihrem eigenen Garten können Sie relativ unbehelligt tun und lassen, was Sie wollen. Schrebergärten hingegen gehören meist zu einem Kleingartenverein – und in Vereinen herrschen andere Regeln als in der privaten Abgeschiedenheit. Die wichtigsten Regelwerke für Kleingärtner sind:

  • Bundeskleingartengesetz (BKleingG)
  • Vereinssatzung des jeweiligen Kleingartenvereins 
  • Kleingartenverordnung der Stadt oder Gemeinde
  • Bauvorschriften der Kommune 
  • Pachtrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)

Unterschied zwischen Pacht und Miete:

Nur beim Pachten haben Sie das Recht der Fruchtziehung. Das heißt: Sie dürfen selbst verwerten, was Sie anbauen. Beim Mieten würden die knackigen Äpfel dem Vermieter gehören, auf dessen Grund der Baum steht.

Nutzungsvorschriften: Must-haves & No-Gos im Vereinsgarten

Der Garten ist zum Gärtnern da. Deshalb gilt in den meisten Kleingartensiedlungen die sogenannte Drittel-Regel: 

  • Mindestens ein Drittel des Gartens muss mit Obst und Gemüse bewirtschaftet werden.
  • Ein Drittel darf baulich genutzt werden – etwa für Laube und Wege.
  • Ein Drittel darf zu reinen Erholungszwecken dienen – beispielsweise Blumen oder Rasenfläche.

Was die Obst- und Gemüseauswahl betrifft, sind Sie recht frei in der Auswahl. Doch wenn es um Ziergehölze, Heckenhöhe oder große Bäume geht, setzt die Vereinssatzung Grenzen. Schauen Sie deshalb vor dem Pflanzen in die Regeln, um zu wissen, was erlaubt ist oder wie viel Abstand der neue Kirschbaum zur Nachbarparzelle haben muss.

Wenn Sie den Kleingarten zu einer Relax-Zone machen wollen, die nur aus Laube, Rasen, Pool und hohen Sichtschutzhecken besteht, ist Ärger vorprogrammiert: Damit kommen Sie nicht durch.

Feiern, Wohnen, Imkern: Was ist erlaubt?

Eine kleine Grillparty – zu der Sie am besten auch die Gartennachbarn einladen – ist kein Problem. Wer aber ständig ausufernde Feste feiern will, ist im Schrebergarten falsch. Ab 22 Uhr herrscht hier in der Regel Nachtruhe. Auch zwischen 12 und 15 Uhr sollten Sie für gewöhnlich lieber leise sein, um die anderen Pächter nicht bei der Siesta zu stören.

Sie mögen Ihren Garten so gern, dass Sie am liebsten dort einziehen würden? Wie wundervoll! Aber leider verboten. Kleingärten sind nicht als dauerhafter Wohnsitz gedacht. Wer seinen Garten trotzdem als solchen nutzt, riskiert eine Kündigung (§ 9 BKleingG).

Gießen und Jäten sind Ihnen zu langweilig und Sie würden sich gern Bienen, Hühner oder Kaninchen in den Garten holen? Diesen Traum werden Sie im Kleingarten wohl nicht verwirklichen können. Die meisten Vereine verbieten die Tierhaltung. Auch wenn Sie Bello und Mietzi von zu Hause mitbringen wollen, sollten Sie sich am besten schon im Vorfeld informieren, ob Hunde und Katzen im Garten erlaubt sind.

Luxuslaube & Campingklo: Bauvorschriften & Bestandsschutz

Auch für die Laube gibt es eine Menge Regeln. Nach § 3 BKleingG darf sie zum Beispiel nicht größer als 24 m² sein – inklusive Veranda. Und sie darf nicht zum dauerhaften Wohnen geeignet sein. Es gelten also nicht nur die örtlichen Bauvorschriften, sondern auch noch die Zusatzregelungen für Kleingärten. 

Wichtig zu wissen: Alte Lauben können unter Bestandsschutz stehen. Das heißt, auch wenn Ihr Gartennachbar eine riesige Steinlaube mit Küche und Dusche hat, ist das kein Freifahrtschein für Sie, ein ähnliches Objekt zu errichten. Dafür kann es Ihrem Nachbarn mit dem geschützten Gartenpalast passieren, für die Datsche Zweitwohnsitzsteuer zahlen zu müssen.

Warmwasser und Abflussleitungen sind ohnehin ein seltener Luxus in Schrebergartensiedlungen. Die sanitären Einrichtungen beschränken sich daher meist auf Kompost- oder Gemeinschaftstoiletten. 

Kleingärtner auf Lebenszeit: Pachtdauer & Kündigungsfristen

Der traditionelle Kleingärtner ist ein ziemlich beständiges Wesen. Und so sind auch die Pachtverträge für Schrebergärten grundsätzlich unbefristet und die meisten Pächter verlassen ihren Garten nur mit den Füßen voraus. 

Trotzdem sind Kündigungen nicht ausgeschlossen: Auf ordentlichem Wege sind sie immer nur zum 1. November eines Jahres möglich. Außerordentliche Kündigungen müssen entsprechend gerechtfertigt sein – zum Beispiel durch wiederholte Verstöße des Gärtners gegen die Vereinsregeln oder durch Zahlungsverzug für mindestens ein Vierteljahr.

Zu den Kosten für einen Schrebergarten gehören auch anteilige Kosten für die Pflege der Gemeinschaftseinrichtungen: Wege, Toiletten, Vereinsheim etc.

Außerdem wird die Teilnahme an Arbeitseinsätzen erwartet. Wer nicht kann oder will, muss entweder Ersatzhelfer schicken oder bezahlen.

Wird Ihnen Ihr Pachtvertrag ohne eigenes Verschulden gekündigt, steht Ihnen womöglich eine Entschädigung zu (§ 11 BKleingG). Kündigen Sie selbst, müssen Sie den Garten unbelastet zurücklassen – das heißt Laube und Co. auf eigene Kosten abreißen. Ausnahme: Der neue Pächter übernimmt die Ausstattung gegen eine Abstandszahlung.

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