Abstandszahlungen - was ist das und was ist erlaubt?
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Abstandszahlungen - was ist das und was ist erlaubt?

Die sogenannte Abstandszahlung zwischen Vormieter und neuem Mieter wird seit dem Jahr 2001 vom Gesetzgeber untersagt. Dennoch ist es bei bestimmten vertraglichen Wohnverhältnissen möglich, eine Abstandszahlung zu vereinbaren. Um welche es sich dabei handelt, erklären wir Ihnen hier.

Abstandszahlung: Was ist das?

Eine Abstandszahlung ist die einmalige Zahlung, die ein Mieter oder Immobilienkäufer an den Vorbesitzer der Mietwohnung/Immobilie leistet. Damit vergütet er die Überlassung des Wohnraums. Die Mietrechtsreform 2001 hat allerdings dazu geführt, dass eine Abstandszahlung an den Vormieter unzulässig ist. Für Käufer von Immobilien ist die Ablösevereinbarung aber weiterhin möglich.

Abstandszahlung und Ablösezahlung: Was ist der Unterschied?

Der neue Mieter zahlt Abstandszahlungen an seinen Vormieter, um ihn zu einem schnelleren Auszug zu bewegen. Der aktuelle Mieter wird durch die Zahlung dazu bewegt, die Wohnung schneller zu räumen. Da Immobilienkäufe es unter Umständen ermöglichen, Abstandszahlungen zu vereinbaren, sollte die Abstandszahlung in den notariellen Kaufvertrag aufgenommen werden. Bei der Ablösezahlung handelt es sich um einen Ausgleich für Sachwerte.

Der neue Mieter zahlt die Ablöse, um das Inventar oder die Wohnungseinrichtung zu übernehmen. Eine Ablösezahlung ist auch für kürzlich durchgeführte Sanierungsarbeiten möglich. Den Gegenstand der Verhandlungen und die Höhe der Ablösezahlung sollten in einem Protokoll festgehalten werden.

Wissenswertes zur Ablösezahlung und Abstandszahlung

Eine Abstandszahlung ist unzulässig. Der Vormieter darf sich die frühere Räumung der Wohnung nicht vergolden lassen. Es ist aber erlaubt, die Übernahme der Umzugskosten geltend zu machen. Für die Abstandszahlung muss der Vormieter dann nachweisen, welche Kosten ihm konkret für den Umzug entstanden sind. Bei der Ablösezahlung profitiert der Nachmieter von den Investitionen des vorherigen Mieters.

Der Nachmieter übernimmt beispielsweise oftmals die Küche oder Möbel vom Vormieter. Die Summe einer Ablösezahlung ist erst zu hoch, wenn sie den Zeitwert des Kaufgegenstandes um 50 Prozent übersteigt. Der Nachmieter darf nicht dazu gezwungen werden, dem Vormieter Sachen abzukaufen. Eine Ablösezahlung zu vereinbaren ist im Übrigen nur zulässig, wenn der Vermieter damit einverstanden ist. 

Mietaufhebungsvertrag und Abstandszahlung: Wie hängen sie zusammen?

Eine Abstandszahlung wie die hier beschriebene findet nicht zwischen Vermieter und Mieter statt. Bei einem Mietaufhebungsvertrag wird der Mietvertrag aufgelöst – es wird also eine einvernehmliche und vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses beschlossen, wobei auch die Vereinbarung über eine sogenannte Abfindungszahlung festgehalten werden kann. Beispielsweise können mit der Abfindungszahlung Nebenkostenzahlungen erstattet werden.

Bei einem Mietaufhebungsvertrag wird zwar oftmals eine Abfindungszahlung vereinbart, diese findet allerdings lediglich zwischen Vermieter und Mieter statt und wird meist zur Vermeidung von Nachteilen beider Parteien beschlossen. Wie hoch die Abfindungszahlung zwischen Vermieter und Mieter in diesem Fall ausfällt, ist an individuelle Faktoren gebunden, die ebenfalls vertraglich festgehalten wird.

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Matthias Wurm
Autor/-in
Neben dem Studium der Rechtswissenschaft an der Philipps-Universität Marburg schloss Matthias Wurm LL.M ein weiteres Studium in Corporate Governance and Financial Law an der Glashow University in Schottland ab. Seit 2018 promoviert er zum Dr. iur. an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. In den Themengebieten Recht und als SEO-Spezialist ist er als Fachredakteur tätig. Er ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer in Köln.
Matthias Wurm
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