Einbruch: Was Sie wissen müssen
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Einbruch: Was Sie wissen müssen

Für das Jahr 2022 hat die Polizei insgesamt 65.908 Einbrüche registriert. Zudem ist die Aufklärungsquote gestiegen. Dennoch ist es sinnvoll zu wissen, wie Sie sich bei einem Einbruch und danach am besten verhalten und wie Sie sich vor Einbrechern schützen können.

Was sollte man tun, wenn man einen Einbrecher in der Wohnung bemerkt?

Sie kommen nach Hause oder wachen nachts auf – und bemerken, dass jemand in Ihre Wohnung eingebrochen ist (beispielsweise könnte die Tür zur Wohnung oder zum Haus oder auch ein  Fenster aufgebrochen sein). Es ist verständlich, wenn Sie nun Angst haben. Trotzdem sollten Sie versuchen, ruhig zu bleiben. Beherzigen Sie die folgenden Tipps, wenn Sie einen Einbrecher bemerken:

  • Sich bemerkbar machen: Weiß ein Einbrecher, dass er ertappt wird, bricht er in der Regel den Diebstahl ab und versucht zu entkommen.
  • Konfrontation vermeiden: Geben Sie dem Täter die Chance zu flüchten. So vermeiden Sie, dass es möglicherweise zu einem Kampf oder einer unüberlegten, gefährlichen Kurzschlussreaktion durch den Täter kommt.
  • Details zum Täter merken: Wenn Sie den Einbrecher sehen, versuchen Sie, sich möglichst viele Details zu seinem Erscheinungsbild zu merken. Das hilft der Polizei später, den Täter aufzuspüren. Auch hilft es, gegebenenfalls das Nummernschild des Fluchtautos zu notieren, sofern Ihnen dies möglich sein sollte.
  • Polizei rufen! Einbruch ist ein schweres Vergehen. Bei einem Einbruchdiebstahl nach § 243 STGB können verurteilte Täter eine Freiheitsstrafe zwischen 6 Monaten und 10 Jahren erhalten. Der Straftatbestand wird de jure dabei nicht als "Einbruch" deklariert, sondern oftmals als "Wohnungseinbruchdiebstahl".

Derartige Maßnahmen sollten Sie auch ergreifen, wenn kein Diebstahl, wohl aber einer oder mehrere Einbruchsversuche vorliegen. Dies erkennen Sie meist an einem offensichtlich durch fremde Hände beschädigte Fenster oder Türen, aber keine Hinweise auf ein Eindringen in die Wohnung oder einen Diebstahl. Hier besteht die Gefahr, dass der Versuch zum Einbruch ein weiteres Mal geschieht. So sind auch Einbruchsversuche nach STGB strafbar.

Was muss man nach einem Einbruch bedenken?

Zu spät! Der Täter ist schon weg und Ihre Wohnung ist verwüstet. Auch in diesem Fall sollten Sie trotz des Schocks Ruhe bewahren. Lassen Sie alles so, wie es ist, und rufen Sie die Polizei und Ihre Haftpflichtversicherung an. Machen Sie Fotos vom Tatort und erstellen Sie eine sogenannte Stehlgutliste – also eine Aufzählung der Dinge, die gestohlen wurden.

Wenn Sie bemerken, dass bei einem Einbruch Ihr Ausweis gestohlen wurde, sollten Sie sich unbedingt darüber informieren, wie Sie eine möglicherweise vorhandene Online Ausweisfunktion deaktivieren können, sodass der Täter nicht in Ihrem Namen diverse Käufe oder Ähnliches tätigen kann.

Mehr Informationen über das richtige Verhalten nach einem Einbruch bekommen Sie hier.

Einbruchschutz: Sicherungstechnik und weitere Maßnahmen

Am besten ist es natürlich, wenn die Einbrecher gar nicht erst in Ihre Wohnung kommen. Der richtige Einbruchschutz kann Ihnen in solchen Fällen helfen. Schließen Sie also immer alle Fenster bevor Sie gehen und schließen Sie die Tür zu Ihrer Wohnung ab – wenn Sie sie nur zuziehen, können die Täter sie ganz leicht aufbrechen, um einen Diebstahl zu begehen. Viele Versicherungen kommen im Übrigen nur für die entstandenen Schäden auf, wenn die Wohnungstür abgeschlossen wurde. Außerdem sollten Sie in Ihrer Abwesenheit den Eindruck erwecken, dass jemand zu Hause ist, indem Sie zum Beispiel per Zeitschaltung das Licht oder den Fernseher an- und ausschalten. In diesem Artikel erfahren Sie alles rund um das Smart Home.

Auch ist es sinnvoll, eine angemessene Sicherungstechnik für Ihre Wohnung oder Ihr Haus zu installieren, um sich vor einem Einbruch und Diebstahl zu schützen. Dazu können Sie beispielsweise ein Sicherheitsschloss an Ihrer Tür anbringen lassen, welches über einen besonders sicheren Schließzylinder verfügt. 

Weitere Tipps, wie Sie Ihr Zuhause einbruchsicher machen können, lesen Sie hier.

Was tun, wenn das Auto aufgebrochen wurde?

Wenn Ihr Auto aufgebrochen und etwas daraus gestohlen wurde, sollten Sie – wie beim Wohnungseinbruch – sofort die Polizei anrufen und den Tatort unverändert lassen. Sagen Sie außerdem Ihrer Versicherung über den Diebstahl Bescheid und erstellen Sie eine Stehlgutliste.

Ausführliche Informationen darüber, wie Sie am besten reagieren, nachdem Ihr Auto aufgebrochen wurde, erhalten Sie hier.

Wie erstellt man eine Stehlgutliste?

Eine Stehlgutliste ist eine Übersicht dessen, was bei einem Diebstahl abhandengekommen ist. Im Idealfall haben Sie vor dem Einbruch eine Wertgegenstandsliste erstellt, an der Sie sich orientieren können.

Wie Sie eine Wertgegenstandsliste erstellen, können Sie hier in Erfahrung bringen.

Einen Dienstleister für eine Türöffnung können Sie ganz einfach mit dem Formular Online-Buchung bestellen. Telefonisch erreichen Sie die Auftragsannahme-Hotline rund um die Uhr, 7 Tage die Woche unter 0800 333 8 111. Für alle anderen Fragen erreichen Sie die Gelbe Seiten Marketing GmbH per E-Mail an [email protected].
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Etwas anders sieht die Situation aus, wenn z.B. Ihre Tür zugefallen ist und der Schlüsseldienst Ihnen unnötigerweise einen neuen Schließzylinder empfiehlt und dann auch den Austausch abrechnen möchte. Dies kann er nur mit Ihrer expliziten Zustimmung tun, also nur dann, wenn Sie ein qualitativ hochwertigeres Schließsystem wünschen. Im Zweifel können Sie sich bei Fragen an die Hotline wenden.

Sollte es dennoch einmal Schwierigkeiten geben, senden Sie jederzeit eine E-Mail an [email protected]. Wir kümmern uns umgehend um Ihr Anliegen.
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Michael Hormann
Autor/-in
Michael Hormann beschäftigt sich schon seit Jahren mit Sicherheitstechnik und der Frage: "Wie schützt man sich und sein Heim am besten?" Neben der rechtlichen Lage interessiert ihn vor allem auch, wie man die eigene Sicherheit praktikabel und kostengünstig umsetzt. Seit fast zehn Jahren gibt er sein Wissen an seine Leserinnen und Leser weiter.
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