Handy am Steuer: Was geht und was nicht?
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Handy am Steuer: Was geht und was nicht?

Die Nutzung von Smartphones verursacht auf deutschen Straßen immer wieder schwere Unfälle. Deshalb hat der Gesetzgeber die Bußgelder fürs Telefonieren am Steuer erhöht. Aber dürfen Autofahrer ihr Smartphone jetzt überhaupt nicht mehr benutzen? Was ist noch erlaubt, was schon verboten?

Was besagt das gesetzliche Handyverbot?

Der § 23 Ia Straßenverkehrsordnung besagt, dass Autofahrer elektronische Geräte wie Smartphones während der Fahrt nicht in der Hand halten dürfen. Früher war das gesetzlich noch erlaubt, solange der Fahrer mit dem Gerät nicht telefonierte. Allerdings: Viele Fahrer redeten sich damit heraus, dass sie nicht telefonierten, sondern das Gerät lediglich in der Hand hielten. Deshalb verschärfte der Gesetzgeber die Rahmenbedingungen. Mittlerweile dürfen Fahrer das Smartphone auch nicht mehr bedienen.

Es gibt jedoch einige Ausnahmen: Nutzt der Fahrer die Sprachsteuerung oder eine Vorlesefunktion, ist die Nutzung gestattet. Hierbei kann es sich beispielsweise um ein Navigationssystem handeln. Hierfür darf der Fahrer das Smartphone auch kurz bedienen, zum Beispiel um eine neue Route einzustellen. Dies ist aber nur erlaubt, soweit die Sicht-, Verkehrs- und Wetterverhältnisse eine sichere Bedienung zulassen.

Dürfen Sie das Handy nutzen, wenn der Motor aus ist?

Die Nutzung von Smartphones ist für den Fahrer untersagt, sobald der Motor des Fahrzeugs läuft. Sobald sich ein Automobil in Bewegung setzt, darf der Fahrer das Handy nicht bedienen. Das gilt also auch vor Ampeln. Fahrer können sich hier nicht damit herausreden, dass ihr Automobil über eine Start-Stop-Mechanik verfügt. Denn: Der Fahrer muss die Ampel im Blick behalten und darf den Verkehr nicht behindern.

Was ist noch erlaubt, was verboten?

Verboten

  • Blick aufs Display (auch das Ablesen der Uhrzeit ist untersagt)
  • Anruf wegdrücken (denn Sie bedienen das Smartphone dabei)
  • Handy als Diktiergerät nutzen
  • Telefonieren vor roter Ampel mit abgeschaltetem Motor
  • Telefonieren am Standstreifen

Erlaubt

  • Telefonieren mit der Freisprechanlage
  • Handy als Navigationssystem nutzen (sofern Sie das Smartphone dabei nicht bedienen)
  • Mit dem Handy Musik hören (sofern Sie die Musik vor der Fahrt anstellen)
  • Klingelndes Handy an den Beifahrer weitergeben (sofern Sie das Display dabei nicht anschauen)
  • Smartphone vom Boden aufheben
  • Handy im Stau nutzen (nur, wenn der Stau vollständig zum Erliegen gekommen ist)

Welche Strafen drohen?

Erwischt die Polizei einen Autofahrer mit Handy am Steuer, ist ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro fällig. Gefährdet der Autofahrer durch sein Verhalten den Straßenverkehr, erhöht sich das Bußgeld auf 150 Euro. Außerdem erhält der Autofahrer ein Fahrverbot von einem Monat. Verursacht der Autofahrer mit seinem Automobil eine Sachbeschädigung, die auf die Handynutzung am Steuer zurückgeht, erhöht sich das Bußgeld auf 200 Euro und ein Fahrverbot von einem Monat.

Übrigens: Nutzen Sie das Handy beim Fahrradfahren, müssen Sie eine Geldbuße in Höhe von 55 Euro zahlen. Die Nutzung von Smartphones während der Fahrt hat noch einen anderen gravierenden Nachteil: Sie riskieren Ihren Versicherungsschutz. Viele Versicherer übernehmen zwar die Kosten von Verkehrsunfällen bei grob fahrlässig verursachten Schäden. Allerdings: Verursachen Sie den Schaden durch eine unerlaubte Nutzung des Smartphones, enthalten viele Verträge Ausschlussklauseln. Sie müssen in solchen Situationen eventuell selbst für den Unfallschaden aufkommen.

Blitzerfoto mit dem Handy in der Hand: Was droht hier?

Sie wurden mit Handy in der Hand geblitzt? Dann hat die Behörde nicht nur den Nachweis für eine illegale Geschwindigkeitsüberschreitung, sondern auch für eine rechtswidrige Handynutzung. Hier gehen die Behörden folgendermaßen vor: Der Autofahrer muss die höhere Strafe vollständig bezahlen, die niedrigere Strafe jedoch nur zur Hälfte. Nebenstrafen wie Fahrverbote und Punkte werden addiert.

Was passiert, wenn sich der Autofahrer in der Probezeit befindet?

Telefoniert ein Autofahrer, der sich in der Probezeit befindet, während der Fahrt, erhält dieser zusätzliche Strafen. Der Führerschein-Neuling erhält ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro und einen Punkt in Flensburg. Außerdem kann die Behörde seine Probezeit verlängern. Das hängt davon ab, ob der Fahrer zusätzlich zur Handynutzung einen schwerwiegenden Verkehrsverstoß beging, beispielsweise eine rote Ampel missachtete oder die Geschwindigkeit überschritt. In einer solchen Situation verlängert die Behörde das Fahrverbot um zwei weitere Jahre. Außerdem muss der Fahranfänger kostenpflichtig an einem Aufbauseminar teilnehmen.

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Matthias Wurm
Autor/-in
Neben dem Studium der Rechtswissenschaft an der Philipps-Universität Marburg schloss Matthias Wurm LL.M ein weiteres Studium in Corporate Governance and Financial Law an der Glashow University in Schottland ab. Seit 2018 promoviert er zum Dr. iur. an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. In den Themengebieten Recht und als SEO-Spezialist ist er als Fachredakteur tätig. Er ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer in Köln.
Matthias Wurm
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