Vom Arbeitszimmer bis zum Handwerker: Das können Sie alles von der Steuer absetzen
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Vom Arbeitszimmer bis zum Handwerker: Das können Sie alles von der Steuer absetzen

„Wer die Pflicht hat, Steuern zu zahlen, der hat auch das Recht, Steuern zu sparen", so formulierte es Ex-Bundeskanzler Helmut Schmidt. Ob Arbeitnehmer, Freiberufler, Selbstständiger oder Beamter: Sie können viele Posten von der Steuer absetzen und bares Geld sparen.
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Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen

Sie können verschiedene Ausgaben von der Steuer absetzen. Diese rechnet das Finanzamt dann nicht zu Ihrem Einkommen hinzu. Deshalb müssen Sie auf diesen Betrag auch keine Steuern bezahlen. Zunächst ist zu klären, was der Unterschied zwischen den drei Absetzungsposten ist.

Werbungskosten / Betriebsausgaben

Werbungskosten, die man bei Selbstständigen als Betriebsausgaben bezeichnet, sind Ausgaben für ein Unternehmen oder Ausgaben, die beruflich veranlasst sind.

Sonderausgaben

Sonderausgaben sind private Ausgaben, die der Staat steuerlich begünstigt. Er möchte also, dass Sie diese Ausgaben tätigen und berechnet hier deshalb keine Steuern.

Außergewöhnliche Belastungen

Außergewöhnliche Belastungen sind finanzielle Aufwendungen, die unvorhergesehen eintreten. Der Staat begünstigt diese steuerlich, weil er an Gerechtigkeit interessiert ist.

Betriebsausgaben und Werbungskosten: Was ist hier absetzbar?

Möchten Sie eine Steuererklärung einreichen, müssen Sie zunächst den Gewinn ermitteln. Selbstständige erstellen hierfür eine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR). Darin rechnen sie sämtliche Einnahmen zusammen und ziehen davon die Betriebsausgaben ab. Hier lohnt es sich, den Gewinn so gering wie nur möglich zu halten. Dazu dienen Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten. Hierzu gehören beispielsweise die Büromiete, Gehälter für Mitarbeiter sowie Reise- und Fortbildungskosten.

Dies sind mögliche Betriebsausgaben:

  • Löhne, Gehälter, Fremdleistungen
  • Betriebs- und Geschäftsausstattung
  • Arbeitsmittel, Bürobedarf, Telefon- und Internetkosten
  • Werbeausgaben
  • Homepage
  • betriebliche Versicherungen
  • Seminare, Fachliteratur
  • Beiträge zu Berufsverbänden und Vereinen, die im Zusammenhang mit der selbstständigen Tätigkeit stehen

Mögliche Werbungskosten:

- Arbeitsmittel (Laptop, Smartphone, Stifte)

- Fahrtkosten zum Arbeitgeber

- Fortbildungskosten (Fachliteratur, Seminare)

- Beiträge an einen Berufsverband

- Bewerbungskosten (auch für E-Mails)

- Berufliche Kontoführungsgebühren

Sonderausgaben: Was müssen Sie hier beachten?

Sonderausgaben sind private Ausgaben, die der Staat steuerlich begünstigt. Der Staat möchte also, dass Sie diese Ausgaben tätigen. Dies sind mögliche Sonderausgaben:

- Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung

- Beiträge für die private und gesetzliche Rentenversicherung

- Beiträge für die Haftpflicht- und Unfallversicherung

- Spenden

- Kosten einer Erstausbildung

- Unterhaltszahlungen an den Ex-Ehepartner

Außergewöhnliche Belastungen: Was ist hier absetzbar?

Der Staat möchte seine Bürger gleich behandeln und gerecht sein. Deshalb hilft er denjenigen Bürgern, die außergewöhnlich belastet sind. Im Leben gibt es immer wieder Situationen, die sehr überraschend auftreten und besonders kostspielig sind. Außergewöhnliche Belastungen können Sie nur von der Steuer absetzen, wenn diese einen gewissen Geldbetrag überschreiten. Zu den außergewöhnlichen Belastungen gehören die folgenden Positionen:

- Krankheitskosten (Medikamente, Krankentransporte und Arztkosten)

- Beerdigungskosten

- Unterhaltskosten

- Pflegekosten für die eigenen Eltern

- eventuell Kosten für die Berufsausbildung des Kindes

Sie müssen sämtliche Kosten durch Rechnungen nachweisen können. Die Belege müssen Sie zwar nicht direkt beim Finanzamt einreichen, aber bis zum Abschluss der Steuererklärung aufbewahren. Fragt das Finanzamt nach, müssen Sie die Belege nachreichen.

Pauschalen und Freibeträge: Was müssen Sie hier beachten?

Sie müssen nicht unbedingt alle Ausgaben nachweisen. Der Staat spricht Ihnen in bestimmten Situationen einen Pauschalbetrag zu. Diese können Sie ohne Nachweise ansetzen, auch wenn die tatsächlichen Kosten viel niedriger waren. Dieser Umstand trägt verschiedenen Gedanken Rechnung. Zum einen heben Sie bestimmt nicht jede Quittung für einen Stift für 2,50 Euro auf. Zum anderen wäre das Einsehen dieser Rechnungen für den Staat unwirtschaftlich und nicht rentabel. Typische Pauschalen sind:

Euro 110: Arbeitsmittel 

Euro 16: berufliche Kontoführung

Euro 12: täglicher Verpflegungsmehraufwand (Wenn Sie bis zu acht Stunden lang auf Geschäftsreise sind)

Euro 24: täglicher Verpflegungsaufwand (Wenn Sie zwischen 8 und 24 Stunden lang auf Geschäftsreise sind)

Euro 0,3: Pauschale pro Fahrtkilometer bei beruflich veranlassten Reisen. Die Pauschale ist verkehrsmittelunabhängig. Diese gilt also sowohl für Fahrten mit dem Fahrrad und der Bahn als auch mit dem Auto.

Euro 1.000: Werbungskostenpauschale für Arbeitnehmer

Kinderfreibetrag

Sie haben Kinder? Dann dürfen Sie den Kinderfreibetrag geltend machen. Dieser beläuft sich im Jahr 2019 auf 7.428 Euro. Diesen Geldbetrag dürfen Sie also (zusätzlich zum Grundfreibetrag) steuerfrei verdienen. Sie müssen sich aber für eine Variante entscheiden: Entweder beanspruchen Sie das Kindergeld oder den Kinderfreibetrag – beides zusammen geht nicht. Hier müssen Sie prüfen, welche der beiden Varianten für Sie vorteilhafter ist. Der Staat gewährt den Kinderfreibetrag, weil er möchte, dass Eltern ausreichend Geld haben, um Kleidung, Schulsachen und Essen für den Nachwuchs zu kaufen.

Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende

Sie erziehen ein Kind alleine? Dann können Sie zusätzlich zum Kinderfreibetrag einen Entlastungsbetrag geltend machen. Dies trägt dem Gedanken Rechnung, dass Doppelverdiener-Ehen zumeist ein höheres Einkommen haben als Alleinerziehende. Den Entlastungsbeitrag können Sie unter den folgenden Voraussetzungen beanspruchen:

- Sie haben Anspruch auf den Kinderfreibetrag oder auf Kindergeld.

- Das Kind lebt in Ihrem Haushalt.

- Sie sind alleinstehend und haben keinen neuen Lebenspartner.

Altersentlastungsbeitrag

Sie sind älter als 64 Jahre und beziehen eine Rente? Dann müssen Sie diese nur teilweise versteuern. Arbeiten Sie nach dem 65. Lebensjahr freiwillig weiter, wäre es ungerecht, Sie nun dafür mit der normalen Besteuerung zu bestrafen. Deshalb profitieren Sie hier von einem Altersentlastungsbetrag.

Ausländische Steuern

Sie zahlen im Ausland Steuern? Dann können Sie sich diese in der deutschen Steuererklärung anrechnen lassen. Sie laufen also keine Gefahr, die Steuern doppelt entrichten zu müssen. Wie die Regelungen aussehen, hängt von dem Staat ab, in dem Sie die Steuern bezahlen. Zwischen Deutschland und anderen Staaten existiert oft ein Doppelbesteuerungsabkommen.

Handwerker & haushaltsnahe Dienstleistungen

Sie renovieren Ihre Wohnung und beauftragen einen Handwerker damit? Dann sind 20 Prozent des Arbeitslohns von der Steuer absetzbar. Achten Sie darauf, dass der Lohnanteil in der Rechnung ausgewiesen ist. Gleiches gilt für haushaltsnahe Dienstleistungen, beispielsweise Reinigungsfachkräfte, Gartenarbeiten und Kinderbetreuung.

Gerichtskosten

Sie führten einen Rechtsstreit? Unabhängig davon, ob Sie gewinnen oder verlieren, sind diese Kosten absetzbar. Dazu gehören Anwalts-, Gerichts- und Notarkosten. Sie dürfen auch die Fahrtkosten zum Gericht und Sachverständigengutachten absetzen.

Lerngruppen

Sie bilden eine Lerngruppe? Dann dürfen Sie die Fahrtkosten zu der gemeinsamen Lerngruppe absetzen. Absetzbar sind auch Kosten für Nachhilfe, Unterricht oder Repetitorien.

Semesterticket und Bustickets

Studenten und Schüler, die Semestertickets oder Bustickets kaufen, können diese absetzen. Bus- und Bahntickets müssen natürlich im Zusammenhang mit der Ausbildung stehen.

Zulassungen

Sie lassen sich als Rechtsanwalt oder Steuerberater zu? Die Kosten für eine Zulassung sind steuerlich absetzbar, gleiches gilt für Beiträge zu Berufskammern oder ähnlichem.

Berufsbekleidung

Ihre typische Berufsbekleidung dürfen Sie absetzen, beispielsweise einen Arztkittel oder eine Richterrobe. Bei Anzügen oder Kleidungsstücken, die Sie auch im Alltag tragen können, akzeptiert das Finanzamt Ihre Begründung aber im Regelfall nicht.

Arbeitszimmer

Sie sind selbstständig und haben ein Büro in Ihrer Wohnung eingerichtet? Dieses können Sie mit bis zu 1.250 Euro pro Jahr absetzen. Hier ist wichtig, dass das Büro räumlich abgetrennt ist.

Grundsätzlich kann Ihnen ein Steuerberater als Experte bestens helfen, in steuerlichen Angelegenheiten alles richtig zu machen. So ermöglicht er Ihnen nicht nur sinnvolle Rückerstattungen vom Staat, gleichzeitig begehen Sie so auch keine Fehler.
Was ein Steuerberater kostet, hängt davon ab, für welche Leistungen Sie ihn in Anspruch nehmen - der Kostenumfang kann stark variieren und entsprechend lässt sich keine pauschale Antwort geben. Macht er beispielsweise eine Einkommenssteuererklärung, kommt es darauf an, wie hoch die dort aufgeführten Beträge sind. Die Kosten dafür schwanken zwischen einem zweistelligen und dreistelligen Bereich.
Die Bearbeitung eines Steuerbescheids, nachdem die Einkommenssteuererklärung eingereicht wurde, kann zwischen 8 und 10 Wochen dauern. Hier heißt es also Geduld haben. 
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Matthias Wurm
Autor/-in
Neben dem Studium der Rechtswissenschaft an der Philipps-Universität Marburg schloss Matthias Wurm LL.M ein weiteres Studium in Corporate Governance and Financial Law an der Glashow University in Schottland ab. Seit 2018 promoviert er zum Dr. iur. an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. In den Themengebieten Recht und als SEO-Spezialist ist er als Fachredakteur tätig. Er ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer in Köln.
Matthias Wurm
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