Darf ich den Winterdienst überholen?
Räum- und Streufahrzeuge dürfen überholt werden – wenn es die Verkehrslage erlaubt. Das ist gerade bei starkem Schneefall und Glättegefahr jedoch kaum der Fall. Der ADAC rät daher dringend von Überholmanövern ab.
Überholen nicht empfohlen – ADAC rät zu etwas Geduld
Obwohl kein gesetzliches Überholverbot besteht, sollten Räum- und Streufahrzeuge nicht überholt werden. Der ADAC nennt dafür vor allem zwei Gründe:
- Das Überholmanöver selbst kann zu einer gefährlichen Situation führen. Beim Passieren wird die Windschutzscheibe von einem Gemisch aus Salz, Dreck und Schnee getroffen, was meist eine erhebliche Sichtbehinderung zur Folge hat. Bis der Scheibenwischer den schweren Job gemacht hat, ist der Fahrer im Blindflug unterwegs, während er zugleich ungeräumtes Gelände erreicht.
- Vor dem Räum- oder Streufahrzeug wird es gefährlich glatt, zum Teil sorgt eine matschige Schneedecke für erhebliche Probleme, das Fahrzeug in der Spur zu halten. Der Fahrer muss das Tempo drastisch reduzieren, im schlimmsten Fall wird er auch zu einer Gefahr für die Einsatzfahrzeuge.
Zeitverlust relativ gering, Risiko aber hoch
Die Durchschnittsgeschwindigkeit von Räumfahrzeugen liegt bei 20 bis 25 km/h, bei Streufahrzeugen sind es gut 50 km/h. Es geht also langsam aber stetig voran. Oft besteht die Behinderung nur temporär, zum Beispiel bis zur nächsten Ausfahrt. Der Zeitverlust ohne Überholmanöver ist also begrenzt. Real sind es oft nur wenige Minuten, auch wenn die innere Unruhe anderes sagt.
Ausreichend Abstand halten
Autofahrer hinter Streu- und Räumfahrzeugen müssen ausreichend Abstand halten. Die „Halbe-Tacho-Regel“ reicht meist nicht, um das Verschmieren der Scheibe zu verhindern.
Wichtig ist auch, die Breite entgegenkommender Räumfahrzeuge nicht zu unterschätzen, gerade auf Landstraßen. Schneeschaufeln haben häufig Überbreite.