Versteckte Tierprodukte: Hier müssen Veganer und Vegetarier vorsichtig sein
Gelatine und Co.: So finden Sie versteckte Tierprodukte
Wer etwa glaubt, Orangensaft bestünde immer zu 100 Prozent aus pflanzlichen Zutaten, der irrt sich leider. Versteckte Tierprodukte können sich sowohl in Fruchtsäften als auch in so manchen Sorten Kartoffelchips oder sogar in eigentlich als vegan deklarierter Schokolade befinden. Im Fall von Fruchtsäften aber auch bei Wein kann es sich dabei zum Beispiel um Gelatine aus Schweineknochen handeln, mithilfe derer Trübstoffe aus dem Getränk gefiltert werden. Meist ist Gelatine dabei nicht auf der Zutatenliste angeführt, da der Stoff als Verarbeitungshilfsstoff verwendet wird und nach dem Filtern nicht mehr im Getränk enthalten ist – viele Veganer möchten ein Getränk, bei dessen Herstellung derartige versteckte Tierprodukte verwendet wurden, dennoch nicht konsumieren. Teilweise wird Gelatine auch als Trägermittel benutzt, um Fruchtsäften zusätzliche Vitamine beizugeben. Inzwischen haben einige große Fruchtsafthersteller jedoch reagiert und verzichten auf die Verwendung von Gelatine als Klärungsmittel oder Träger von Vitaminpräparaten.
Auch Frischkäse wird teilweise Gelatine zugesetzt, um die Konsistenz zu verbessern. Ebenso findet sich das Geliermittel häufig in Gummibärchen oder Weingummis. In diesen Fällen steht Gelatine jedoch als Zusatzstoff auf der Verpackung.
Unklare Bezeichnungen von Zusatzstoffen
Wer nicht gerade Spezialist für Ernährungsfragen ist, wird oft nicht wissen, was die häufig kryptischen chemischen Bezeichnungen und die Abkürzungen für Zusatzstoffe auf der Zutatenliste von Lebensmitteln bedeuten. Auch hier besteht daher die Chance, ohne es zu wollen, versteckte Tierprodukte zu sich zu nehmen:
Hinter dem Emulgator Lecithin, der hilft, zwei Stoffe zu vermischen, kann sich zum Beispiel Hühnerei verbergen. Zwar werden heute meist pflanzliche Lecithine aus Sojabohnen verwendet, nicht immer ist dies jedoch auf der Verpackung ausgezeichnet. Auch die Abkürzung E322 bezeichnet den Zusatzstoff Lecithin.
Regelrecht schockierend ist für manche Verbraucher der tierische Zusatzstoff, der sich hinter der Abkürzung E120 verbirgt: Denn der auch als Karmin bekannte, rote Farbstoff wird aus getrockneten und gemahlenen Schildläusen hergestellt. Zwar verzichten einige Hersteller inzwischen auf den Zusatzstoff, in einigen roten Bonbons, Weingummisorten oder rot gefärbten Limonaden wird Karmin aber noch immer verwendet.
Dass sich auch in Brot verstecke Tierprodukte finden lassen, wird vermutlich auch nicht jeder Verbraucher erwarten. Der Zusatzstoff E920 oder L-Cystein wird aus keratinreichem Tiergewebe wie Haaren (zum Beispiel Schweineborsten) oder Federn gewonnen, kann mittlerweile aber auch auf Basis von Mikroorganismen hergestellt werden. Einige Großbäckereien setzen den Stoff als Mehlbehandlungsmittel ein. L-Cystein hilft außerdem, Teig besser knetbar zu machen und fungiert sogar als künstliches Fleischaroma in eigentlich als vegetarisch deklarierten Fleischersatzprodukten.
“Vegan” und “vegetarisch” nicht fest definiert
Für die Bezeichnungen “vegan” und “vegetarisch” auf Lebensmittelverpackungen gibt es noch immer keine gesetzlich vorgeschriebenen Auflagen. So bewarb ein Schokoladenunternehmen seine Marzipan- und Edelbitterschokolade vor einigen Jahren auf seiner Website als Produkt für “Freunde veganer Schokolade”, die Tafeln wurden jedoch auf den gleichen Anlagen wie Milchschokolade produziert und konnten daher zu einem gewissen Prozentsatz tierischen Milchzucker enthalten. Als vegetarisch ausgeschriebene Fleischersatzprodukte können dagegen wie oben erwähnt, Aromastoffe auf Basis von tierisch hergestelltem L-Cystein enthalten.
Das vom Vegetarierbund Deutschland e.V. vergebene “V”-Label schafft hier Klarheit. Das grüne V im gelben Kreis zeichnet Lebensmittel als “vegan”, “vegetarisch”, “milchfrei” oder “eifrei” aus, kann aber auch von vegetarischen Restaurants beantragt werden. So gekennzeichnete Lebensmittel enthalten garantiert keine versteckten Tierprodukte. Die Kennzeichnung mit dem Label ist jedoch freiwillig – Firmen können das Label für ihre Produkte beantragen – eine gesetzliche Kennzeichnungspflicht, nach der Hersteller tierische Inhaltsstoffe auf ihren Verpackungen angeben müssen, gibt es nicht.