Fruchtwasseruntersuchung: Risiko, Kosten und Zeitpunkt
Wozu dient eine Fruchtwasseruntersuchung?
Bei einer Fruchtwasseruntersuchung, auch Amniozentese genannt, wird der Schwangeren eine geringe Menge Fruchtwasser durch die Bauchdecke aus der Gebärmutter entnommen und dann untersucht. Dabei werden die Chromosomen analysiert, die Träger des Erbguts sind. So werden Störungen im Erbgut frühzeitig erkannt, z.B. Trisomie 21, auch bekannt als Down-Syndrom. Außerdem können bei dem ungeborenen Kind Infektionen oder sogenannte Neuralrohrdefekte, z.B. ein offener Rücken, festgestellt werden.
Welches Risiko besteht?
Die Untersuchung an sich dauert nur wenige Minuten und ist nicht schmerzhaft. Nach dem Eingriff entsteht häufig ein Druckgefühl im Bauch, das aber nicht lange andauert. Zur Sicherheit bleiben Schwangere noch etwa eine halbe Stunde nach der Fruchtwasseruntersuchung zur Beobachtung beim Arzt. In den folgenden zwei bis drei Tagen sollten Sie auf körperliche Anstrengung verzichten und sich schonen.
Es gibt wie bei jedem invasiven Eingriff auch bei der Fruchtwasseruntersuchung gewisse Risiken. In wenigen Fällen können nach dem Eingriff Schmerzen oder Blutungen auftreten. Dann sollten Sie sofort einen Arzt aufsuchen. Es kann durch eine Fruchtwasseruntersuchung auch zu einem vorzeitigen Blasensprung, einer Infektion oder einem vorübergehenden Fruchtwasserverlust kommen, im schlimmsten Fall zur Fehlgeburt. Die Wahrscheinlichkeit, dass eine dieser Komplikationen tatsächlich eintritt, liegt bei etwa 0,5 bis 1 Prozent. Das Risiko ist somit gering.
Zeitpunkt und Kosten der Fruchtwasseruntersuchung
Der beste Zeitpunkt für eine Fruchtwasseruntersuchung ist zwischen der 14. und 19. Schwangerschaftswoche. Davor ist noch nicht genug Fruchtwasser für ein aussagekräftiges Ergebnis vorhanden. Der Befund liegt dann zwei bis drei Wochen später vor. Das Ergebnis für Chromosomenstörungen gilt dabei als zu 99% sicher, bei Neuralrohrdefekten zu 90%.
Eine Fruchtwasseruntersuchung empfiehlt sich, wenn bei einer früheren Schwangerschaft Komplikationen aufgetreten sind, wenn in der Familie schon Fälle von Chromosomenstörungen aufgetreten sind, oder generell wenn die Schwangere älter als 35 Jahre ist. Auch wenn es bei einer anderen Vorsorgeuntersuchung, z.B. dem Ultraschall, Auffälligkeiten gab, wird zu einer Fruchtwasseruntersuchung geraten. In all diesen Fällen übernimmt in der Regel die Krankenkasse die Kosten für die Untersuchung.