Rentmeister-Bruns u. Blaauw Krankengymnastik
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Normalerweise werden maximal zwei Rezepte ausgestellt. Weil jedes meistens für sechs Termine gilt, sind das insgesamt zwölf Sitzungen. Nach größeren Verletzungen und Operationen werden teilweise auch drei Rezepte ausgestellt. Eine größere Anzahl von Rezepten muss vom Arzt begründet werden, ist aber möglich.
Pro Woche werden oft ein bis zwei Sitzungen abgehalten. Im Krankenhaus oder auf der Reha können es auch mal mehr sein. Wer Krankengymnastik in einer Praxis für Physiotherapie macht, erhält meistens zunächst sechs Anwendungen. Die Behandlung kann bei Bedarf jedoch verlängert werden.
Muskelkater nach dem Training ist nichts Ungewöhnliches, da macht die Krankengymnastik keine Ausnahme. Das ist hauptsächlich der Fall, wenn dir die nötige Kondition fehlt. Aber keine Angst, meist wird es mit der Zeit besser, und du bekommst nur noch selten Muskelkater. Auch andere Schmerzen treten dann nicht mehr so oft auf. Meistens hast du den schmerzenden Teil deines Körpers lange nicht mehr bewegt und es muss sich erst daran gewöhnen. Rede trotzdem mit deinem Physiotherapeuten darüber.
Nach Angaben der AOK leidet jeder dritte an Rückenschmerzen. Auch wenn die Einwohner in Mittelstädten wie Rheine als gesund gelten, sind auch hier Rückenschmerzen für viele ein Problem. Hast du ein Rezept vom Arzt bekommen, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die anderen 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Daneben bezuschussen viele Krankenkassen vorbeugende Krankengymnastik wie Rückenschulen. Nicht selten werden 80 bis 100 Prozent der Kosten erstattet. Genaue Auskunft kann darüber aber nur deine Krankenkasse geben.
Wurde die Krankengymnastik vom Arzt verschrieben, wird ein Großteil der Gebühren für die Krankengymnastik von der Krankenkasse erstattet. Im Normalfall übernimmt die Kasse 90 Prozent der Kosten. Zehn Prozent müssen also selbst gezahlt werden, außerdem eine einmalige Gebühr von 10 Euro. Für eine Sitzung von 15 bis 25 Minuten werden üblicherweise ungefähr 27 Euro berechnet, von denen 2,70 Euro vom Patienten übernommen werden müssen. Eine Stunde Krankengymnastik kostet damit etwa 7 bis 8 Euro. Bei Vorsorgeleistungen wie Rückenschulen beteiligen sich die Krankenkassen teilweise ebenfalls. Wenn du kein Rezept verschrieben bekommst und die Krankenkasse auch keinen Zuschuss zahlt, musst du die Krankengymnastik leider selbst stemmen.