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Krankengymnastik in Hopsten (7 Treffer)

Häufige Fragen

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Die Frist, um ein Krankengymnastikrezept einzulösen, beträgt in allen Bundesländern 28 Tage, also auch in Hopsten. Anders ist es, wenn auf dem Rezept ein abweichendes Gültigkeitsdatum angegeben wird. Dann gilt dieses Datum. Oft wirst du hören, ein Rezept müsse innerhalb von zwei Wochen eingelöst werden, doch diese Regelung ist nicht mehr aktuell. Der Zeitraum wurde von 14 auf 28 Tage verlängert.

Hast du ein Rezept vom Arzt, übernimmt die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten. Die verbleibenden 10 Prozent plus eine Gebühr von 10 Euro musst du selbst tragen. Daneben bezuschussen viele Krankenkassen vorbeugende Krankengymnastik, insbesondere Rückenschulen. Nicht selten werden 80 bis 100 Prozent der Kosten erstattet. Genaue Auskunft bekommst du bei deiner Krankenkasse.

Auch der Hausarzt kann ein Rezept für Krankengymnastik ausstellen. Oft sind es aber Orthopäden, die Krankengymnastik verordnen. Auch Chirurgen und Neurologen verschreiben oft Physiotherapie, beispielsweise nach einer Knie-OP oder einem Schlaganfall.

Unter Krankengymnastik versteht man in erster Linie Übungen, die bei körperlichen Einschränkungen wie zum Beispiel nach einem Unfall oder nach einer Operation die Bewegungsfähigkeit wiederherstellen und Schmerzen reduzieren sollen. Dazu zählen beispielsweise Bewegungs- und Dehnübungen, bei denen die Patienten aktiv mitwirken. Ergänzend dazu gibt es passive Methoden, bei denen der Therapeut beispielsweise die Muskeln dehnt.

Im offiziellen Heilmittelkatalog werden vier Arten von Krankengymnastik unterschieden. Neben der allgemeinen Krankengymnastik (KG) gibt es noch die gerätegestützte Krankengymnastik (KG-Gerät), jene zur Behandlung von schweren Atemerkrankungen (KG-Muko) sowie die zur Behandlung des Rückenmarks und des zentralen Nervensystems (KG-ZNS). Die Krankengymnastik selbst ist wiederum ein Segment der Physiotherapie. Zu dieser gehört daneben noch die Manuelle Therapie sowie verschiedene medizinische Massagen.

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