Coutuier R. u. Wulfinghoff A.
Physiotherapie
Physiotherapie
Physiotherapie
Aus der Region
Physiotherapie
Das Alter spielt bei der Krankengymnastik keine Rolle, denn auch Kinder können sie in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist, dass es ein physisches Leiden gibt, das durch Krankengymnastik gelindert werden kann. Einige Praxen für Physiotherapie widmen sich ganz der Behandlung von Kindern und Jugendlichen. Ob es in Gersheim solche Praxen gibt, siehst du hier.
Welche weiteren Möglichkeiten es gibt, ist abhängig von deinen Zielen. Oft ist Krankengymnastik die erste Wahl, beispielsweise nach einem Schlaganfall, nach Operationen oder bei akuten Rückenschmerzen. Im Normalfall wird dein Arzt dir dann auch Krankengymnastik verschreiben. Falls er das nicht tut, frage ihn nach anderen Möglichkeiten. Legst du Wert darauf, vorbeugend für deine körperliche Gesundheit aktiv zu werden, eröffnet sich dir eine Fülle an Optionen. Für Rückenschulprogramme übernehmen einige Krankenkassen auch ohne Rezept einen Teil der Kosten. Ländliche Gebiete wie Gersheim bieten obendrein zahlreiche Vereine und viele schöne Laufstrecken, um Sport zu machen. Wenn du in Gersheim nichts findest, was dir gefällt, kannst du auch mal in Homburg schauen.
Wenn du ein Rezept vom Arzt hast, wird ein Großteil der Kosten für die Krankengymnastik von der Krankenkasse übernommen. Im Regelfall zahlt die Kasse 90 Prozent der Kosten. Zehn Prozent müssen also selbst übernommen werden, zuzüglich einer einamligen Gebühr von 10 Euro. Für eine Sitzung von 15 bis 25 Minuten werden üblicherweise ungefähr 27 Euro berechnet, von denen 2,70 Euro vom Patienten übernommen werden müssen. Eine Stunde Krankengymnastik kostet damit etwa 7 bis 8 Euro. Bei Vorsorgeleistungen wie Rückenschulen beteiligen sich die Krankenkassen teilweise ebenfalls. Wenn du kein Rezept hast und die Krankenkasse auch keinen Zuschuss zahlt, musst du die Krankengymnastik leider selbst übernehmen.
Der beste Weg führt meistens über einen Facharzt, also einen Orthopäden bei Knie- oder Gelenkschmerzen, einen Chirurgen nach einer Operation oder einen Neurologen nach einem Schlaganfall. Diese können den Bedarf an Krankengymnastik oft am besten beurteilen. Aber auch ein Hausarzt darf ein Rezept für Krankengymnastik ausstellen.
Neben der regulären Krankengymnastik (KG) kennt die Heilmittelverordnung noch Krankengymnastik am Gerät (KG-Gerät), die Krankengymnastik bei Atemwegserkrankungen (KG-Muko) und Krankengymnastik bei neurologischen Erkrankungen (KG-ZNS). Krankengymnastik auf neurophysiologischer Grundlage wie beispielsweise das Bobath-Konzept wird, wie reguläre Krankengymnastik, meist in Einheiten von 15 bis 25 Minuten angeboten. Die Zuzahlung pro Einheit beträgt rund 2,70 Euro. Abweichend davon werden Krankengymnastik zur Behandlung schwerer Erkrankungen der Atmungsorgane und gerätegestützte Krankengymnastik üblicherweise in Einheiten von jeweils einer Stunde durchgeführt. Entsprechend höher liegt auch die Zuzahlung, sie beträgt rund 5 Euro bei KG-Gerät und etwa 8 Euro bei KG-Muko.