Keil Maria Krankengymnastik
Physiotherapie
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28 Tage bleiben Zeit, um ein Rezept für Krankengymnastik einzulösen. Das legt die sogenannte Heilmittelverordnung fest. Die Regelung gilt für alle Bundesländer, also auch für Rheinland-Pfalz. Anders ist es natürlich, wenn auf dem Rezept ein konkretes Datum angegeben wird. Teilweise wirst du hören, dass ein Rezept innerhalb von zwei Wochen eingelöst werden muss. Doch diese Frist ist nicht mehr aktuell.
Krankengymnastik ist ein Unterbereich der Physiotherapie, so wie Rheinland-Pfalz ein Teil von Deutschland ist. Das andere Segment ist die Physikalische Therapie, bei der beispielsweise mit Wärme oder Kälte gearbeitet wird. Die Krankengymnastik gilt aber vielen als wichtigster Baustein. Wer von Physiotherapie spricht, meint deshalb meist die Krankengymnastik.
Stolze 90 Prozent der Kosten übernimmt die Krankenkasse, wenn die Krankengymnastik von einem Arzt verschrieben wurde. 10 Prozent musst du also selbst zahlen. Dazu kommt noch eine Rezeptgebühr in Höhe von 10 Euro. Besonders bei Rückenschulen und ähnlichen Präventivleistungen gelten aber andere Vorgaben. Hier brauchst du kein Rezept. Viele Kassen zahlen aber trotzdem einen Großteil oder sogar alle Gebühren.
Krankengymnastik wird im Normalfall nicht über die Krankenkasse beantragt, sondern wird vom Arzt verschrieben. Das ist oft ein Spezialist, meist ein Neurologe, Chirurg oder Orthopäde. Auch der Hausarzt darf jedoch Rezepte für Krankengymnastik ausstellen. Anders sieht es bei Vorsorgemaßnahmen wie Rückenschulen aus. Hier ist kein Rezept notwendig, die Krankenkasse zahlt aber oft einen Zuschuss oder übernimmt sogar alle Kosten. Informiere dich dazu bei deiner Krankenversicherung.
Neben der "normalen" Krankengymnastik (KG) kennt die Heilmittelverordnung noch Krankengymnastik am Gerät (KG-Gerät), die Krankengymnastik bei Atemwegserkrankungen (KG-Muko) und Krankengymnastik bei neurologischen Erkrankungen (KG-ZNS). Krankengymnastik auf neurophysiologischer Grundlage wie beispielsweise das Bobath-Konzept wird, wie reguläre Krankengymnastik, meist in Einheiten von 15 bis 25 Minuten angeboten. Die Zuzahlung pro Einheit beträgt rund 2,70 Euro. Bei Krankengymnastik zur Behandlung schwerer Atemwegserkrankungen und gerätegestützter Krankengymnastik dauert eine Sitzung meist rund eine Stunde. Deshalb liegt auch die Zuzahlung höher, nämlich bei rund 5 Euro für Geräte-Krankengymnastik und rund 8 Euro für eine Einzelbehandlung wegen Atemwegserkrankungen.