Quirin Sebastian Praxengemeinschaft Physiotherapie Krankengymnastik
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Aus der Region
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In Kleinblittersdorf und Umgebung gibt es zahlreiche Physiotherapie-Praxen, die unterschiedliche Arten der Krankengymnastik ausführen dürfen. Auch in Reha-Kliniken und Krankenhäusern gibt es Physiotherapeuten, zuständig sind die aber meist nur für die Patienten der Einrichtung selbst. Welche Praxen es in Kleinblittersdorf gibt, liest du hier bei gelbeseiten.de.
Stolze 90 Prozent der Kosten übernimmt die Krankenkasse, wenn die Krankengymnastik von einem Arzt verschrieben wurde. Nur 10 Prozent musst du selbst bezahlen. Hinzu kommt noch eine einmalige Gebühr in Höhe von 10 Euro. Vor allem bei Rückenschulen und ähnlichen Präventivleistungen gelten aber andere Bestimmungen. Hier brauchst du kein Rezept. Viele Krankenversicherungen zahlen aber trotzdem einen Großteil oder sogar alle Kosten.
Der beste Weg führt meistens über einen spezialisierten Arzt, also einen Orthopäden bei Knie- oder Gelenkschmerzen, einen Chirurgen nach einer Operation oder einen Neurologen nach einem Schlaganfall. Sie können den Therapiebedarf im Regelfall am besten beurteilen. Aber auch ein Allgemeinarzt darf ein Rezept für Krankengymnastik ausstellen.
Wie nach jeder Art von Sport kann man auch von der Krankengymnastik Muskelkater bekommen. Vor allem trifft es Menschen, die wenig trainiert sind. Aber keine Angst, meist wird es in den späteren Sitzungen besser, und du bekommst keinen Muskelkater mehr. Auch andere Schmerzen treten dann nicht mehr so oft auf. Im Regelfall hast du den schmerzenden Teil deines Körpers lange nicht mehr bewegt und es muss sich erst daran gewöhnen. Rede trotzdem mit deinem Physiotherapeuten darüber.
Neben der klassischen Krankengymnastik (KG) kennt die Heilmittelverordnung noch Krankengymnastik bei Atemwegserkrankungen (KG-Muko), Krankengymnastik am Gerät (KG-Gerät) und Krankengymnastik bei neurologischen Erkrankungen (KG-ZNS). Krankengymnastik auf neurophysiologischer Grundlage wie beispielsweise das Bobath-Konzept wird, wie reguläre Krankengymnastik, meist in Einheiten von 15 bis 25 Minuten angeboten. Die Zuzahlung pro Einheit beträgt rund 2,70 Euro. Abweichend davon werden gerätegestützte Krankengymnastik und Krankengymnastik zur Behandlung schwerer Erkrankungen der Atmungsorgane üblicherweise in Einheiten von jeweils einer Stunde durchgeführt. Entsprechend höher liegt auch die Zuzahlung, sie beträgt rund 8 Euro bei KG-Muko und etwa 5 Euro bei KG-Gerät.