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Krankengymnastik in Spiesen-Elversberg (69 Treffer)

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Häufige Fragen

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Bei Vorliegen eines Rezeptes finanziert die Krankenkasse 90 Prozent der Kosten für Krankengymnastik. 10 Prozent musst du also selbst zahlen. Oben drauf kommt noch eine Rezeptgebühr in Höhe von 10 Euro. Vor allem bei Rückenschulen und ähnlichen vorbeugenden Kursen gelten aber andere Regeln. Hier brauchst du kein Rezept. Viele Kassen zahlen aber trotzdem einen Großteil oder sogar alle Gebühren.

28 Tage bleiben Zeit, um ein Krankengymnastikrezept einzulösen. Das bestimmt die Heilmittelverordnung. Die Regelung gilt für alle Bundesländer, also auch für das Saarland. Anders ist es, wenn auf dem Rezept ein konkretes Datum angegeben wird. Manchmal wirst du hören, dass eine Behandlung innerhalb von 14 Tagen begonnen werden muss. Doch diese Frist ist nicht mehr aktuell.

Auch nach der Krankengymnastik kannst du, wie nach anderen sportlichen Anstrengungen, einen Muskelkater bekommen. Dies trifft insbesondere zu, wenn der Trainingszustand mangelhaft ist. Aber meistens wird es mit der Zeit besser, und du bekommst keinen Muskelkater mehr. Das gilt auch für andere Schmerzen. Im Regelfall hast du den schmerzenden Teil deines Körpers lange nicht mehr bewegt und es muss sich erst daran gewöhnen. Sprich trotzdem mit deinem Physiotherapeuten darüber.

Krankengymnastik ist ein bewährtes und erfolgreiches Mittel bei Rückenschmerzen. Oft kann der Aufbau der Rückenmuskulatur die Schmerzen verringern. Krankengymnastik kann dabei auch vorbeugend helfen. Weil diese Rückenschulen nicht auf Rezept verschrieben werden, ist die Kostenerstattung anders geregelt. Anstatt haben viele Krankenkassen Präventionsprogramme und übernehmen einen Großteil oder sogar alle Kosten. Genaue Fragen kann dir dazu aber nur die Krankenkasse beantworten.

Die Zahl der Behandlungen ist vor allem davon abhängig, wie schwer deine Erkrankung oder Verletzung ist und wie schnell du dich erholst. Im Normalfall erhält man zunächst sechs Termine, die ein- bis zweimal pro Woche stattfinden.

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