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Krankengymnastik in Friedrichsthal Saar (77 Treffer)

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Häufige Fragen

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Die Frist, um ein Rezept für Krankengymnastik einzulösen, beträgt in allen Bundesländern vier Wochen, also auch in Friedrichsthal (Saar). Einzige Ausnahme ist, wenn auf dem Rezept ein abweichendes Gültigkeitsdatum angegeben wird. Hin und wieder hört man, ein Rezept sei nur zwei Wochen gültig, doch diese Regelung ist überholt. Die Frist wurde von zwei auf vier Wochen verlängert.

Bis 1994 war die Berufsbezeichnung für Physiotherapeuten Krankengymnast. Der Begriff Krankengymnast ist heutzutage kaum mehr gebräuchlich. Der Zentralverband der Krankengymnasten heißt sogar bereits seit 1979 Deutscher Verband für Physiotherapie, kürzt sich aber immer noch mit ZVK ab. Krankengymnastik selbst ist heute ein Teilbereich der Physiotherapie.

Das Alter ist bei der Verschreibung von Krankengymnastik unerheblich, schon Kinder können sie in Anspruch nehmen. Voraussetzung ist, dass es ein physisches Problem gibt, das durch Krankengymnastik gebessert werden kann. Einige Physiotherapie-Praxen haben sich sogar ganz auf Kinder und Jugendliche spezialisiert. Ob es in Friedrichsthal (Saar) solche Praxen gibt, siehst du hier.

Meistens dauert eine Therapie mehrere Wochen oder Monate. Wie lange genau, hängt von der Schwere der Beeinträchtigung ab und auch davon, wie schnell dein Körper sich erholt. Ärzte und Krankengymnasten überwachen deine Entwicklung und können dir sagen, wie lange es noch dauert. Stelle dich aber auf mehrere Wochen ein. Das erste Rezept gilt meistens für sechs Anwendungen.

Wurde die Krankengymnastik ärztlich verschrieben, wird ein Großteil der Kosten für die Krankengymnastik von der Krankenkasse übernommen. Im Regelfall übernimmt die Kasse 90 Prozent der Gebühren. Zehn Prozent müssen also selbst gezahlt werden, außerdem eine einmalige Gebühr von 10 Euro. Für eine Einheit von 15 bis 25 Minuten werden üblicherweise rund 27 Euro berechnet, von denen 2,70 Euro vom Patienten übernommen werden müssen. Eine Stunde Krankengymnastik kostet damit etwa 7 bis 8 Euro. Bei Vorsorgeleistungen wie Rückenschulen beteiligen sich die Krankenkassen teilweise ebenfalls. Wenn du kein Rezept hast und die Krankenkasse auch keinen Zuschuss zahlt, musst du die Krankengymnastik leider selbst übernehmen.

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