Meiworm Albrecht Krankengymnastik und Massagen
Physiotherapie
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Massagen
Unter Krankengymnastik versteht man in erster Linie Übungen, die nach einer Operation, nach einem Unfall oder bei anderen körperlichen Problemen Schmerzen reduzieren und die Bewegungsfähigkeit wiederherstellen sollen. Bestandteil sind sowohl aktive Bewegungs- und Dehnübungen, bei denen die Patienten selbst mitwirken, als auch passive Maßnahmen, bei denen der Therapeut oder die Therapeutin die Muskeln mobilisiert.
Bis 1994 war die offizielle Berufsbezeichnung für Physiotherapeuten Krankengymnast. Heutzutage ist die Bezeichnung Krankengymnast im Gebrauch. Der Zentralverband der Krankengymnasten heißt sogar schon seit 1979 Deutscher Verband für Physiotherapie, kürzt sich aber immer noch mit ZVK ab. Krankengymnastik selbst ist heutzutage ein Teilgebiet der Physiotherapie.
Die Frist, um ein Krankengymnastikrezept einzulösen, beträgt bundeseinheitlich 28 Tage, also auch in Finnentrop. Einzige Ausnahme ist, wenn auf dem Rezept ein abweichendes Gültigkeitsdatum angegeben wird. Dann gilt diese Gültigkeit. Hin und wieder hört man, ein Rezept müsse innerhalb von 14 Tagen eingelöst werden, doch das ist veraltet. Der Zeitraum wurde vom Gesetzgeber von 14 auf 28 Tage verlängert.
Adressen von Krankengymnastik-Praxen in Finnentrop sind hier auf gelbeseiten.de zusammengestellt. Um Krankengymnastik anbieten zu dürfen, ist eine Qualifikation zum Physiotherapeuten erforderlich. Erst ab 1994 wurden die damals noch als Krankengymnasten bezeichneten Fachkräfte zu Physiotherapeuten umbenannt. Daneben gehören zur Physiotherapie auch weitere Therapieformen, etwa die Manuelle Therapie oder Massagen.
Liegt ein Rezept vom Arzt vor, wird ein Großteil der Gebühren für die Krankengymnastik von der Krankenkasse erstattet. Im Normalfall zahlt die Kasse 90 Prozent der Gebühren. Zehn Prozent müssen also selbst übernommen werden, außerdem eine einmalige Gebühr von 10 Euro. Für eine Sitzung von 15 bis 25 Minuten werden üblicherweise ca. 27 Euro berechnet, von denen 2,70 Euro vom Patienten übernommen werden müssen. Eine Stunde Krankengymnastik kostet damit etwa 7 bis 8 Euro. Bei Vorsorgeleistungen wie Rückenschulen beteiligen sich die Krankenkassen teilweise ebenfalls. Wenn du kein Rezept verschrieben bekommst und die Krankenkasse auch keinen Zuschuss zahlt, musst du die Krankengymnastik leider selbst stemmen.