Herde Krankengymnastik und Massagen
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Die Krankenkasse deckt 90 Prozent der Kosten ab, wenn die Krankengymnastik ärztlich verordnet wurde. 10 Prozent musst du also selbst zahlen. Oben drauf kommt noch eine Rezeptgebühr in Höhe von 10 Euro. Vor allem bei Vorsorgeleistungen wie Rückenschulen gelten aber andere Regeln. Das sind oft freiwillige Leistungen, die von einigen Krankenkassen übernommen werden, von anderen nicht.
Krankengymnastik ist ein Teilgebiet der Physiotherapie, so wie Nordrhein-Westfalen ein Teil von Deutschland ist. Das andere Teilgebiet ist die Physikalische Therapie, bei der beispielsweise mit Kälte oder Wärme gearbeitet wird. Die Krankengymnastik gilt aber vielen als wichtigster Baustein. Wer von Physiotherapie spricht, meint deshalb meist die Krankengymnastik.
Auch nach der Krankengymnastik kannst du, wie nach anderen sportlichen Anstrengungen, Muskelkater bekommen. Vor allem trifft es Menschen, die wenig trainiert sind. Aber fast immer wird es in den späteren Sitzungen besser, und du bekommst seltener Muskelkater. Auch andere Schmerzen treten dann nicht mehr so oft auf. Oft wurde der schmerzende Teil deines Körpers lange nicht mehr bewegt und es muss sich erst daran gewöhnen.
Oft dauert eine Therapie mehrere Wochen oder Monate. Wie lange genau, hängt vom Gesundheitszustand ab und auch davon, wie schnell der Körper sich erholt. Krankengymnasten und Ärzte überwachen deine Genesung und werden dir sagen, wie lange es noch dauert. Stelle dich aber auf mehrere Wochen ein. Das erste Rezept gilt meistens für sechs Anwendungen.
Eine Befreiung von der Zuzahlung ist möglich. Das Gesetz sieht vor, dass die Ausgaben für die Zuzahlungen zwei Prozent des Jahres-Bruttoeinkommens nicht überschreiten dürfen. Dabei werden alle Zuzahlungen im Kalenderjahr zusammengerechnet, also nicht nur die für Krankengymnastik, sondern auch für Medikamente, Arztbesuche oder Krankenhausaufenthalte. Chronisch Kranke wie zum Beispiel Diabetiker oder Epileptiker können sich schon von der Zuzahlung befreien lassen, sobald die Kosten ein Prozent des Jahresbruttos überschreiten: Das bedeutet eine Zuzahlung von nicht mehr als 400 Euro (oder bei chronisch Kranken 200 Euro), wenn das Brutto-Jahreseinkommen bei 20.000 Euro liegt.