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Krankengymnastik in Kirchhundem (13 Treffer)

Häufige Fragen

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Die Frist, um ein Rezept für Krankengymnastik einzulösen, beträgt bundeseinheitlich 28 Tage, also auch in Kirchhundem. Einzige Ausnahme ist, wenn auf dem Rezept ein abweichendes Gültigkeitsdatum angegeben wird. Oft hört man, ein Rezept sei nur 14 Tage gültig, doch diese Regelung ist veraltet. Der Zeitraum wurde vom Gesetzgeber von 14 auf 28 Tage verlängert.

In Kirchhundem und in Lennestadt gibt es zahlreiche Physiotherapie-Praxen, die unterschiedliche Arten der Krankengymnastik durchführen. Auch in Reha-Kliniken und Krankenhäusern gibt es Physiotherapeuten, diese sind aber meistens nur für die Patienten dieser Einrichtungen zuständig. Damit Sie die passende Praxis für sich finden, sind hier auf gelbeseiten.de die Adressen und Kontakte für Sie gelistet.

Im Regelfall musst du bei der Krankengymnastik einen Teil der Gebühren selbst zahlen. Das soll die Patienten dazu motivieren, auf die Kosten zu achten und zu begreifen, dass so eine Therapie Geld kostet. Außerdem muss für den Besuch im Fitnessstudio oder die Mitgliedschaft im Sportverein auch Geld bezahlt werden. Und was nichts kostet, ist in den Augen vieler Menschen auch nichts wert.

Auch der Hausarzt kann ein Rezept für Krankengymnastik ausstellen. Oft verlangt der aber zunächst eine Untersuchung durch einen Spezialisten, etwa einen Orthopäden. Dieser stellt dann das Rezept für Krankengymnastik aus. Auch Neurologen und Chirurgen verschreiben oft Physiotherapie, beispielsweise nach einer Knie-OP oder einem Schlaganfall.

Ob man sich von der Zuzahlung befreien lassen kann, hängt vom Einkommen und den Gesundheitsausgaben ab. Um chronisch Kranken und Geringverdiener zu schützen, wurde eine Ausgaben-Obergrenze eingeführt. Mehr als zwei Prozent des Jahres-Bruttoeinkommens muss nicht für Zuzahlungen aufwendet werden. Bei chronisch Kranken liegt die Obergrenze sogar bei 1,0 Prozent. Dabei werden sowohl Zuzahlungen für Krankengymnastik als auch für Arztbesuche und Medikamente zusammengerechnet. Bei einem Brutto-Jahreseinkommen von 20.000 Euro müssen also nicht mehr als 400 Euro an Zuzahlungen geleistet werden, bei chronisch Kranken 200 Euro.

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