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Krankengymnastik in Lennestadt (13 Treffer)

Häufige Fragen

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Das Alter spielt bei der Krankengymnastik keine Rolle, denn auch Kinder können davon profitieren. Voraussetzung ist, dass es eine physische Beschwerde gibt, die mit Krankengymnastik gebessert werden kann. Einige Praxen für Physiotherapie widmen sich ganz der Behandlung von Kindern und Jugendlichen. Ob es in Lennestadt solche Praxen gibt, siehst du hier.

Die Krankenkasse deckt 90 Prozent der Kosten ab, wenn die Krankengymnastik ärztlich angeordnet wurde. Die anderen 10 Prozent musst du selbst bezahlen. Oben drauf kommt noch eine einmalige Gebühr in Höhe von 10 Euro. Vor allem bei Vorsorgeleistungen wie Rückenschulen gelten aber andere Regeln. Das sind oft freiwillige Leistungen, die von einigen Krankenkassen übernommen werden, von anderen nicht.

Krankengymnastik darf nur von speziell dafür qualifizierten Physiotherapeuten durchgeführt werden. Dafür ist eine Ausbildung (3 Jahre) oder ein abgeschlossenes Physiotherapie-Studium notwendig. Einige Behandlungen dürfen auch von medizinischen Bademeistern oder medizinischen Masseuren ausgeübt werden. Adressen von Physiotherapie-Praxen in Lennestadt findest du hier bei gelbeseiten.de.

Die Zahl der Behandlungen ist vor allem davon abhängig, wie schwer deine Erkrankung oder Verletzung ist und wie schnell du dich erholst. Üblich sind zunächst sechs Termine, die im Normalfall ein- bis zweimal pro Woche stattfinden.

Neben der "normalen" Krankengymnastik (KG) kennt die Heilmittelverordnung noch Krankengymnastik bei Atemwegserkrankungen (KG-Muko), Krankengymnastik am Gerät (KG-Gerät) und Krankengymnastik bei neurologischen Erkrankungen (KG-ZNS). Neurologische Krankengymnastik kommt zum Beispiel nach Schlaganfällen oder bei Parkinson-Erkrankten zum Einsatz. Besonders bekannt ist hier das Bobath-Konzept, benannt nach der Physiotherapeutin Bertha Bobath. Wie bei der "normalen" Krankengymnastik dauert eine Einheit hier rund 20 Minuten, entsprechend ist auch die Zuzahlung mit rund 2,70 Euro je Einheit gleich hoch. Abweichend davon werden Krankengymnastik zur Behandlung schwerer Erkrankungen der Atmungsorgane und gerätegestützte Krankengymnastik üblicherweise in Einheiten von jeweils einer Stunde durchgeführt. Entsprechend höher liegt auch die Zuzahlung, sie beträgt rund 5 Euro bei KG-Gerät und etwa 8 Euro bei KG-Muko.

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