Wildpinkeln an Karneval - Wieviel Narrenfreiheit ist erlaubt?
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Wildpinkeln an Karneval - Wieviel Narrenfreiheit ist erlaubt?

An Karneval lassen viele Narren ihren Emotionen freien Lauf. Auch der Alkohol läuft in Strömen. So manch einer befreit sich vom wachsenden Druck auf die Blase, indem er wahllos in der Stadt uriniert. Doch ist Wildpinkeln überhaupt erlaubt? Drohen dem Täter hohe Strafen?

Wildpinkeln an Karneval: Das kann nach hinten losgehen

Die ausgelassene Karnevalsstimmung führt dazu, dass so manch einer seine Hemmungen fallen lässt. Wildpinkelnde Feierwütige gehören an den Karnevalstagen zum Stadtbild dazu. Schließlich spielt sich ein Teil der Festivitäten in der Öffentlichkeit ab. Und wenn keine Toilette vorhanden ist, nehmen viele Narren spontan mit einem Baum oder einer Wiese vorlieb. Wildpinkeln ist allerdings eine Ordnungswidrigkeit. Deshalb sollten Karnevalisten lieber durchhalten und eine öffentliche Toilette aufsuchen. Große Strafen drohen ihnen aber dennoch nicht: Für das Urinieren in der Öffentlichkeit gibt es zumeist nur eine Verwarnung. Manchmal verhängen die Polizeibeamten auch ein Bußgeld von wenigen Euro.

Achtung: Kein Wildpinkeln an denkmalgeschützte Gebäude

Wildpinkler, die sich für ihr „Geschäft“ ein denkmalgeschütztes Gebäude aussuchen, haben schlechte Karten. Wer Kirchen, Denkmäler oder andere ehrwürdige Gebäude anpinkelt, wird mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro belegt. Wer seine Notdurft öffentlich verrichtet, also gezielt die Aufmerksamkeit von Dritten auf sich zieht, provoziert damit ein öffentliches Ärgernis. Dann ist im schlimmsten Fall eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr möglich. Diese dürfte aber nur Intensiv- und Wiederholungstätern drohen. Ansonsten belassen es auch die Gerichte bei einer Verwarnung oder einem Bußgeld.

Warum ist Wildpinkeln überhaupt eine Ordnungswidrigkeit?

Wildpinkeln ist eine Ordnungswidrigkeit. Dies besagt der § 118 Ordnungswidrigkeitengesetz:

„Ordnungswidrig handelt, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen.“

Wie hoch das Bußgeld für eine solche Ordnungswidrigkeit ist, bestimmt die jeweilige Kommune. Es kann also durchaus sein, dass ein Wildpinkler in Köln ein Bußgeld von 60 Euro entrichten muss, in Düsseldorf aber höhere Gebühren anfallen. In Frankfurt drohen beispielsweise 70 Euro plus 28,50 Euro Gebühren. Bei einem Erstverstoß in Wiesbaden werden 60 Euro fällig. Die Stadt Gießen ist mit einer Geldbuße von 30 Euro noch relativ gnädig. Die schwäbische Metropole Stuttgart liegt mit 55 Euro im Mittelfeld. Ob Wildpinkeln günstig oder teuer ist, hängt also ganz davon ab, in welcher Stadt Sie sich ertappen lassen.

Erhöhte Wildpinkel-Strafen am Kölner Karneval

Wussten Sie, dass die Strafen fürs Wildpinkeln an Karneval besonders hoch sind? Wer in Köln auf Grünflächen oder an Bäume uriniert, muss dafür eine Geldbuße von 60 Euro hinnehmen. Diese Geldbuße erhöht sich zur Karnevalszeit auf 85 Euro. An besonderen Orten wie Hauswänden oder Kellern steigt die Strafe auf 90 Euro an. Wer seine Notdurft auf einem Spielplatz verrichtet, muss dafür ganze 115 Euro bezahlen. Und wer an den Kölner Dom pinkelt, muss 150 Euro entrichten. Für das Wildpinkeln gibt es nicht so etwas wie einen Bußgeldkatalog. Die Strafen sind aber in der Gefahrenabwehrverordnung der jeweiligen Stadt verankert.

Wann steigen die Strafen fürs Wildpinkeln an?

Beim Wildpinkeln gibt es eine ganz einfache Faustregel: Beim ersten Vergehen gibt es eine Verwarnung oder eine milde Strafe. Wer wiederholt handelt oder unbelehrbar ist, der muss mit steigenden Strafen rechnen. Wer beispielsweise innerhalb eines Monats mehrere Male an den Kölner Dom uriniert, muss dann statt 150 Euro gleich mehrere hundert Euro bezahlen. Kann es ein Wildpinkler partout nicht sein lassen, drohen ihm Ordnungshaft oder eine Geldbuße in Höhe von bis zu 5.000 Euro. Wer kurz vor der Sonntagsmesse an die Kirchentür uriniert, muss zusätzlich mit einem Strafverfahren rechnen. Dann steht der § 183a Strafgesetzbuch im Raum, die Erregung öffentlichen Ärgernisses. Dies ist eine Straftat, die mit einer Geldstrafe oder mit Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet wird.

Ist eine Strafe auch möglich, wenn keine Toiletten in der Nähe waren?

Sie müssen dringend pullern, aber es ist weit und breit keine öffentliche Toilette in Sicht? Natürlich müssen Sie den Harndrang nicht solange zurückhalten bis sie „platzen“. Ihnen ist aber zumutbar, sich auf die Situation einzustellen und gegebenenfalls eine Toilette in einem Restaurant aufzusuchen. Bürger haben keinen Anspruch auf die Aufstellung öffentlicher Toiletten an Karneval.

So viel kostet Wildpinkeln in deutschen Städten

Aachen: 35 Euro Regensburg: 35 Euro
Dresden: 40 - 1.000 Euro Bonn: 40 Euro
Hannover: 5 - 5.000 Euro Düsseldorf: 35 Euro
Leipzig: 35 - 1.000 Euro Karlsruhe: 35 Euro
Magdeburg: 55 Euro Stuttgart: 35 - 5.000 Euro
Bremen: 50 Euro Frankfurt am Main: 70 Euro
Köln: 40 - 200 Euro Passau: 40 Euro
Wiesbaden: 60 Euro  Berlin: 20 Euro
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Matthias Wurm
Autor/-in
Neben dem Studium der Rechtswissenschaft an der Philipps-Universität Marburg schloss Matthias Wurm LL.M ein weiteres Studium in Corporate Governance and Financial Law an der Glashow University in Schottland ab. Seit 2018 promoviert er zum Dr. iur. an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. In den Themengebieten Recht und als SEO-Spezialist ist er als Fachredakteur tätig. Er ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer in Köln.
Matthias Wurm
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