Behandlungsfehler beim Arzt: Das können Sie tun
Behandlungsfehler beim Arzt: Das sage die Zahlen
Laut einer Statistik der Bundesärztekammer gab es im Jahr 2020 (gegenüber 2019) 11,4 Prozent weniger Anträge aufgrund von vermuteten Behandlungsfehlern. Vor allem die Behandlung von Knie- und Hüftgelenkarthrosen sind betroffen. Behandlungsfehler von Ärzten kommen leider vor, und der Leidensdruck bei den Patienten ist hoch. Grundsätzlich ist es nicht leicht, zu beurteilen, ob bei Ihnen ein ärztlicher Behandlungsfehler vorliegt oder nicht. Den Erfolg seiner Behandlungsmethode kann schließlich kein Arzt und keine Ärztin garantieren. Trotzdem gilt natürlich die Verpflichtung zur Behandlung nach dem allgemein anerkannten fachlichen Standard. Wenn Sie trotzdem den Verdacht hegen, Sie wurden falsch behandelt, können Sie sich an folgende Ansprechpartner:innen wenden:
Behandlungsfehler beim Arzt? So gehen Sie vor
Verschlechtern sich Ihre Symptome immer mehr und Sie haben den Eindruck, Ihrem Arzt ist ein Behandlungsfehler unterlaufen, wenden Sie sich zunächst an diese Ansprechpartner:innen:
- Den behandelnden Arzt/ die Ärztin bzw. das Krankenhaus (das Beschwerdemanagement ist im Krankenhaus zuständig)
- Ihre gesetzliche Krankenkasse
Bringt auch ein klärendes Gespräch mit Ihrem behandelnden Arzt oder Ihrer Ärztin nichts, können Sie sich an Ihre Krankenkasse wenden. Sie ist dazu verpflichtet, Patient:innen bei einem Verdacht auf einen Behandlungsfehler kostenlos zu beraten. Die Kasse beauftragt im Falle den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK), ein medizinisches Gutachten über Ihre Behandlung zu erstellen. Das Gutachten ist kostenlos und soll ermitteln, ob es sich bei Ihnen um einen Behandlungsfehler handelt. Sie haben gute Chancen, vor Gericht einen Schadensersatz zugesprochen zu bekommen, wenn Sie ein Gutachten vom MDK vorweisen können, das Ihren Verdacht bestätigt. Es bleibt natürlich das Risiko, dass Sie den Prozess trotzdem verlieren. Sie sollten sich daher unbedingt auch gleichzeitig an die Schlichtungsstelle der Ärztekammer wenden.
Streit um Behandlungsfehler: Schlichterstellen helfen
Mit der Schlichterstelle können Sie – und auch Ihr Arzt – unnötige Kosten vermeiden, dann nämlich, wenn Ihr Fall gar nicht erst vor Gericht kommt. Die Ärzteschaft hat daher folgende Institutionen eingerichtet:
- eine Schlichterstelle und
- eine Gutachterkommission
Patientinnen und Patienten können sich an die Schlichterstelle wenden, wenn sie den Verdacht eines Behandlungsfehlers haben. Schlichtungsstellen kennen Sie vielleicht von Mietstreitigkeiten. Dort sind unabhängige Jurist:innen angestellt, die Ihre Schadensersatzansprüche beurteilen. Die Gutachterkommissionen untersuchen das ärztliche Handeln in Ihrem Fall. Wenden Sie sich immer an die jeweilige Schlichtungsstelle Ihrer Landesärztekammer.