Welche Sturmschäden nicht von der Versicherung gedeckt sind
Sturmschäden: Versicherung zahlt erst ab Windstärke 8
Sturmschäden werden von Versicherung grundsätzlich erst ab Windstärke 8 ersetzt. Unterhalb dieser Grenze, Mindestwindgeschwindigkeit 62 km/h, die der Deutsche Wetterdienst für die konkrete Region ermittelt haben muss, zahlt lediglich die Vollkasko für selbstverschuldete Unfälle aufgrund von starkem Wind.
Sturmschäden: Versicherung für Wohngebäude zahlt nicht in diesen Fällen
Die Wohngebäudeversicherung zahlt für Sturmschäden am Haus nur, wenn diese in der Police eingeschlossen sind. Nebengebäude sind darin einzeln aufzuführen. Folgeschäden des Sturms zum Beispiel durch starken Regen und Überschwemmungen bekommt derjenige erstattet, wer eine Zusatzversicherung gegen Elementarschäden abschließt. Diese ist an die Wohngebäudeversicherung oder die Hausratversicherung gekoppelt
Sturmschäden am Mobiliar – in diesen Fällen zahlt die Hausratversicherung nicht
Deckt der Sturm Dächer ab und verwüstet anschließend das Innere von Gebäuden, greift die Hausratversicherung nur, wenn die Schadensminderungspflicht befolgt wurde. Der Versicherte ist verpflichtet, das Loch am Dach schnellstens mit einer Plane abzudecken, um Folgeschäden etwa durch Regenwasser zu verhindern. Schäden durch eigenes Verschulden wie offene Fenster werden nicht ersetzt. Gegenstände außerhalb von Gebäuden wie Terrassenmöbel, im Freien abgestellte Fahrräder und Kinderwagen, Blumenkübel und Skulpturen sind ebenfalls nicht gegen Sturmschäden versichert.
Sturmschäden durch Bäume – wenn weder Haftpflicht noch Gebäudeversicherung greifen
Fällt vom Nachbargrundstück ein Baum über den Gartenzaun, muss der Geschädigte für das Zersägen und Entsorgen des Baumes aufkommen. Die eigene Gebäudeversicherung zahlt nur, wenn Bäume durch eine Zusatzklausel in der Police als „versicherte Sache“ aufgenommen wurden. Ausnahme: War der Baum des Nachbarn sichtbar morsch, krank oder nicht mehr standfest, haftet der Nachbar für Sturmschäden.
Für Sturmschäden bei Dritten durch Bäume oder Gegenstände vom eigenen Grundstück, Dach oder Balkon ist eine Privathaftpflichtversicherung nötig.
Sturmschäden am eigenen Auto – nur mit Kasko gedeckt
Nur wer eine (Teil-)Kaskoversicherung abgeschlossen hat, erhält Sturmschäden an seinem Auto oder Motorrad ersetzt. Auch hier gilt wieder Windstärke 8 als Mindestvoraussetzung.