Versicherungen: Änderungen im Jahr 2023
Versicherungen 2023: Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung
Ein derzeit vorliegender Gesetzesentwurf der Bundesregierung sieht vor, die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zu stabilisieren. Die derzeitige Problematik in der Finanzierung der GKV liegt darin, dass die Einnahmen der Krankenversicherung immer weniger werden, gleichzeitig wachsen allerdings die Ausgaben. Dieser Verlauf ist laut Bundesregierung auch für die kommenden Jahre zu erwarten, unter anderem wegen des Fachkräftemangels, des demografischen Wandels und des medizinisch-technischen Fortschritts. Der Gesetzesentwurf wurde verabschiedet, um infolgedessen eine enorme Beitragserhöhung für die Versicherten zu verhindern. Damit die Beitragszahler:innen die aufkommenden Lasten nicht allein tragen müssen, sollen diese auf mehrere Schultern verteilt werden.
Quelle: Bundesregierung.de
Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung: Diese Maßnahmen sind geplant
Zu den wesentlichen Inhalten des Gesetzesentwurfs gehören einerseits die Erhöhung der Einnahmen durch einen Zuschuss an den Gesundheitsfonds der Bundesregierung um 2 Milliarden Euro (derzeit liegt er bei 14,5 Milliarden Euro) sowie durch ein Darlehen von 1 Milliarde Euro. Zudem soll laut Bundesregierung die hohe Kostendynamik im Gesundheitsbereich gebremst werden. Dies soll durch eine Erhöhung des Arzneimittel-Herstellerabschlags sowie eine Verlängerung des Preismoratoriums für Arzneimittel geschehen. Weiterhin soll es bei den Regelungen zum Pflegebudget Anpassungen geben, ebenso wie die Aussetzung der Neupatientenregelung und die Begrenzung der Honorare für vertragszahnärztliche Leistungen.
Quelle: Bundesregierung.de
Versicherungen 2023: Die Sozialversicherungs-Rechengrößenordnung 2023
Ein Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sieht einige wichtige Änderungen im Sozialversicherungswesen vor. Darunter sind Anpassungen in der Bezugsgröße für die Sozialversicherung, der Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung sowie in der Versicherungspflichtgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung vorgesehen. Als Basis für die Sozialversicherungs-Rechengrößenordnung 2023 benennt das Bundesministerium die Lohnentwicklung im Jahr 2021: Diese lag in Westdeutschland bei 3,1 Prozent und im gesamten Bundesgebiet bei 3,30 Prozent.
Quelle: BMAS.de: Sozialversicherungs-Rechengrößenordnung
Änderungen in der Bezugsgröße für die Sozialversicherung
Der Referentenentwurf sieht vor, die Bezugsgröße für die Sozialversicherung anzuheben. Grundsätzlich wird die Bezugsgröße für viele Maßnahmen im Sozialversicherungswesen benötigt. So bildet die Bezugsgröße immer das Durchschnittsentgelt aus dem vorherigen Kalenderjahr ab.
Quelle: Tk.de
Die Bezugsgröße für die Sozialversicherung soll laut dem Entwurf von 3.290 Euro monatlich auf 3.395 Euro monatlich (West) angehoben werden. Im Osten Deutschlands soll die Bezugsgröße von 3.150 Euro auf 3.290 Euro monatlich angehoben werden.
Quelle: BMAS.de: Sozialversicherungs-Rechengrößenordnung
Änderung der Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung und die gesetzliche Krankenversicherung
Auch die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung sowie die gesetzliche Rentenversicherung soll laut dem Entwurf angehoben werden. Die Beitragsbemessungsgrenze ist eine Rechengröße für das Sozialversicherungswesen und gibt an, bis zu welchem Betrag die beitragspflichtigen Einnahmen für die Berechnung des Beitrages zur Sozialversicherung genutzt werden.
Quelle: Wikipedia.org: Beitragsbemessungsgrenze
So soll die Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung im Jahr 2023 von 7.050 Euro auf 7.300 Euro monatlich (West) bzw. von 6.750 Euro auf 7.100 Euro monatlich (Ost) steigen. Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung soll von 4.837,50 Euro auf 4.987,50 Euro monatlich steigen.
Quelle: BMAS.de: Sozialversicherungs-Rechengrößenordnung
Änderung der Versicherungspflichtgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung
Die sogenannte Versicherungspflichtgrenze wird auch Jahresarbeitsentgeltgrenze genannt und reguliert, wann sich ein:e Arbeitnehmer:in pflichtig oder freiwillig (privat) versichern kann. Bemessen wird dies an der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG), also dem Betrag, wie viel ein:e Arbeitnehmer:in im Jahr verdient.
Quelle: Tk.de
Laut Entwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales soll die bundesweit einheitliche Versicherungspflichtgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung 2023 von 64.350 Euro auf 66.000 Euro steigen.
Quelle: BMAS.de: Sozialversicherungs-Rechengrößenordnung
Versicherungen 2023: Änderungen in den KFZ-Regionalklassen
Auch in den Regionalklassen soll es im Jahr 2023 Änderungen geben. Regionalklassen werden anhand der Schadensbilanzen von den Versicherungen festgelegt – somit werden auch die Beiträge für die Autoversicherung geregelt. Die in Deutschland ansässigen Zulassungsbezirke werden den unterschiedlichen Regionalklassen zugeordnet. Die Beiträge zur Autoversicherung werden dabei anhand der statistischen Schadensbilanz in einem bestimmten Bezirk durch den Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ermittelt.
Laut ADAC werden sich mit den Regionalklassen 2023 folgende Änderungen ergeben: Rund 26,8 Millionen Autofahrer:innen müssen keine Änderungen befürchten. Für 10,1 Millionen Versicherte sind günstigere Beiträge zur Autoversicherung zu erwarten, für 5,5 Millionen Autofahrer:innen wird es künftig teurer.
Eine Übersicht zu den verschiedenen Regionalklassen nach Bundesländern geordnet, finden Sie auf der Website des GDV.
Versicherungen 2023: Änderungen in den KFZ-Typklassen
2023 sollen sich laut GDV auch die Typklassen ändern. Die Typklasse wird – ebenso wie die Regionalklasse – zur Kalkulation des erforderlichen Beitrags für die Autoversicherung (Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung herangezogen. Die Typklasse richtet sich genauer nach der Schadens- und Unfallbilanz des jeweiligen Automodells. Je nach dem, in welche Typklasse der Wagen eingestuft ist, müssen die Versicherten einen bestimmten Betrag zahlen. Je höher die Typklasse eines Fahrzeugs, desto teurer.
Laut ADAC werden 2023 knapp 8,1 Millionen Autofahrer:innen in eine höhere Typklasse eingestuft und müssen künftig mehr für ihre Autoversicherung zahlen. Rund 29,3 Millionen Versicherte müssen keine Änderungen befürchten. 4,8 Millionen Autofahrer:innen werden in ihrer Typklasse abgestuft, müssen also weniger bezahlen.
Quelle: ADAC.de
Auf der Website des GDV erfahren Sie im Detail, welche Automodelle von den Änderungen der Typklassen 2023 betroffen sind und welche nicht.