Die Kfz-Versicherung – wie alles begann
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Die Kfz-Versicherung – wie alles begann

Einmal nicht aufgepasst – und schon beim Ausparken den gegenüber abgestellten Wagen beschädigt: Gut, dass der Schaden von der Kfz-Versicherung übernommen wird. Das war nicht immer so. Das Auto setzte sich nach seiner Erfindung (Benz Patent-Motorwagen, 1886) nur langsam durch, gleiches gilt für die Kfz-Versicherung. Legendär ist die Einschätzung von Kaiser Wilhelm II. um das Jahr 1897: „Ich glaube an das Pferd. Das Automobil ist eine vorübergehende Erscheinung.“ So kann man sich irren.

Die Kfz-Versicherung kommt aus der Seefahrt

Schon die antiken Griechen haben ihre Handelsschiffe und vor allem die Ladung gegen die Unwägbarkeiten der Seefahrt mit sogenannten See-Darlehen abgesichert. Ab dem 17. Jahrhundert kamen im Zuge der Industrialisierung Feuer-, Glas-, Maschinen- und weitere Versicherungen dazu. Ab 1899 bot der Allgemeine Deutsche Versicherungs-Verein in Stuttgart eine erste Haftpflicht- und Unfallversicherung an, kurz darauf folgte eine Karambolage-Zusatzversicherung. Nur zwei Jahre später zog die Versicherungsgesellschaft Agrippina mit einer Fahrzeugversicherung nach, die der Kaskoversicherung entspricht, wie wir sie heute kennen.

Gesetze verhelfen der Kfz-Versicherung zum Durchbruch

1902 führte der Gesetzgeber für Fahrzeughalter die Kfz-Haftpflichtversicherung ein. Sie galt zunächst aber nur freiwillig. Allerdings sorgte ab 1909 das Gesetz zur Gefährdungshaftung für eine deutlich gestiegene Nachfrage nach diesen Versicherungen.  Erst ab 1939 verlangte der Gesetzgeber mit der „Allgemeinen Versicherungspflicht für Kraftfahrzeughalter“ den Nachweis einer Kfz-Haftpflichtversicherung. Für die Versicherungsgesellschaften öffnete sich das Tor zum Paradies.

Heute gibt es sechs verschiedene Kfz-Versicherungen

Die Versicherungsgesellschaften haben längst einen ganzen Versicherungszweig rund ums Auto geschaffen. Er umfasst folgende Versicherungen:

  • Haftpflicht – deckt bei einem Unfall fremde Personen- und Sachschäden
  • Teilkasko – zahlt Schäden am eigenen Kraftfahrzeug bei Diebstahl, Elementarschäden, Zusammenstößen mit Haarwild
  • Vollkasko – deckt selbstverursachte Schäden am eigenen Fahrzeug und bei Vandalismus
  • Gepäck – versichert das Reisegepäck bei Diebstahl aus dem verschlossenen Fahrzeug
  • Unfallinsassen – reguliert Schäden an Personen, die zum Zeitpunkt eines selbstverschuldeten Unfalls im Fahrzeug des Versicherungsnehmers sitzen
  • Verkehrsrechtschutz – kommt für Gerichts- und Anwaltskosten bei verkehrsrechtlichen Streitigkeiten auf. Stellt im Ausland nötige Kautionen.

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