Pflegeversicherung: Kinderlose Mitglieder zahlen mehr
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Pflegeversicherung: Kinderlose Mitglieder zahlen mehr

Die Pflegeversicherung ist die einzige Sozialversicherung, in der Kinderlose einen höheren Beitrag zahlen als Versicherte mit einem Kind oder mehr Kindern. Dies geht zurück auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2001. Zurzeit zahlen in der Pflegeversicherung Kinderlose einen Beitragszuschlag. Lesen Sie hier, wie der Aufschlag begründet und berechnet wird.

Pflegeversicherung: Seit 1995 Pflichtversicherung für den Pflegefall

Die Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung für alle Versicherten. Diese Pflegepflichtversicherung springt mit ihren Leistungen ein, sobald ein Versicherter aus Alters- oder Gesundheitsgründen pflegebedürftig wird. Dann zahlt die Pflegepflichtversicherung für ambulante oder stationäre Pflegeleistungen, deckt dabei aber nicht sämtliche Kosten ab. Den übrigen Teil der Kosten tragen die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen selbst.

Die Pflegeversicherung wurde 1995 für privat und gesetzlich Versicherte eingeführt. Wer Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist, erhält dort automatisch auch die Pflegeversicherung. Privat Krankenversicherte müssen eine private Pflegeversicherung abschließen.

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Die Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung und springt ein, wenn Menschen aufgrund von Alter oder Krankheit pflegebedürftig werden.

Pflegeversicherung: Kinderlose zahlen Beitragszuschlag zur Pflegepflichtversicherung

Zurzeit beträgt der Beitrag zur Pflegeversicherung 3,05 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Einkommens. Die Obergrenze ist dabei die sogenannte Beitragsbemessungsgrenze. Diese ist gleich hoch wie die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung.

Wie in der Renten- und Krankenversicherung auch trägt der Arbeitgeber einen Teil der Sozialversicherungsbeiträge. In der Pflegeversicherung ist dies die Hälfte: Der Arbeitgeber zahlt also 1,525 Prozent (ohne Kinderlosenzuschlag). Die andere Hälfte zahlen die Arbeitnehmer:innen mit ebenfalls 1,525 Prozent. 

Es gilt eine Besonderheit der Pflegeversicherung: Kinderlose zahlen einen Beitragszuschlag von 0,35 Prozent. Diesen Aufschlag müssen sie allein tragen, der Arbeitgeber beteiligt sich daran nicht. Damit beträgt für der Beitrag zur Pflegeversicherung für Kinderlose aktuell 3,4 Prozent (Stand: 2022). Sobald Versicherte also Eltern werden, wird ihnen die sogenannte Elterneigenschaft zugeteilt. Das bedeutet, der Beitragserlass entfällt künftig.

Dies sind die Werte für 2022 für und ohne einen Beitragszuschlag (eine Sonderregel gibt es für Sachsen):

Für Eltern (kein Kinderlosenzuschlag):

  • Arbeitgeberanteil Pflegeversicherung 1,525 Prozent
  • Arbeitnehmeranteil Pflegeversicherung 1,525 Prozent
  • Beitragssatz insgesamt 3,05 Prozent

Für Kinderlose (Kinderlosenzuschlag):

  • Arbeitgeberanteil Pflegeversicherung 1,525 Prozent
  • Arbeitnehmeranteil Pflegeversicherung 1,857 Prozent
  • Beitragssatz insgesamt 3,4 Prozent

Es gibt einige Ausnahmen. Für diese Menschen gilt der erhöhte Beitragssatz in der Pflegeversicherung für Kinderlose nicht:

  • Mitglieder, die vor 1940 geboren sind
  • junge Menschen bis 23 Jahre
  • Bezieher von Arbeitslosengeld II (Hartz IV), Wehr- oder Zivildienstleistende

In Sachsen gilt eine Sonderregelung zum Beitragszuschlag. Hier zahlen kinderlose Arbeitnehmer:innen einen Beitrag von 2,375 Prozent, der Arbeitgeber zahlt 1,025 Prozent. Personen mit der sogenannten Elterneigenschaft zahlen in Sachsen 2,025 Prozent, der Arbeitgeber zahlt auch hier 1,025 Prozent. 

Und so wird der Pflegeversicherungsbeitrag erhoben: Der Arbeitgeber subtrahiert den Beitrag direkt vom Arbeitsentgelt und führt ihn zusammen mit den anderen Sozialabgaben an die Einzugsstelle ab.

Gerichtsurteile zum erhöhten Beitrag zur Pflegeversicherung für Kinderlose

Der Aufschlag für Kinderlose wurde 2001 nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts eingeführt. Das Gericht hatte damals eine Ungleichbehandlung festgestellt, solange Kinderlose und Eltern mit Kindern die gleichen Beiträge zahlten. Kinder würden mit ihren späteren Beiträgen dafür sorgen, dass die Pflegeversicherung auch in Zukunft funktionsfähig bleibt.

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