Wann lohnt sich ein Einspruch gegen ein Bußgeldverfahren?
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Wann lohnt sich ein Einspruch gegen ein Bußgeldverfahren?

Die Behörde hat Ihnen einen Bußgeldbescheid zugestellt? Dann kann es schnell teuer werden. Allerdings: Oft ist ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid sinnvoll. So können Sie viel Geld einsparen. Doch wann lohnt sich ein Einspruch überhaupt? Kann ein Einspruch den Bußgeldbescheid verteuern?

Wann erhalten Sie einen Bußgeldbescheid?

Die Behörden verhängen einen Bußgeldbescheid, wenn Sie eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen haben. Die möglichen Delikte sind dabei vielfältig und können je nach Schwere des Vergehens hinsichtlich der Höhe variieren. Bußgelder werden neben einer zu hohen Geschwindigkeit auch für zahlreiche weitere Zuwiderhandlungen verhängt. Typische Bußgeldbescheide behandeln die folgenden Verstöße:

  • Alkoholfahrt
  • Befahren einer Umweltzone ohne Plakette
  • Telefonieren am Steuer
  • Mängel am Kfz
  • Parken im Halteverbot
  • Geschwindigkeitsverstoß
  • zu geringer Abstand

Die meisten Geldbußen sind relativ niedrig, bei schweren Verstößen können diese aber bis zu 1.000 Euro hoch sein.

Welche Informationen enthält ein Bußgeldbescheid?

Ein Bußgeldbescheid enthält verschiedene Informationen. Dazu gehören:

  • Ihre persönlichen Daten
  • die Rechtsgrundlage für den Verstoß
  • Ort und Zeit des Vergehens
  • Art des Vergehens
  • Berechnung der Geldbuße, der Auslagen und der Kosten
  • Aktenzeichen
  • ausstellende Behörde
  • Rechtsbehelfsbelehrung

Den Bußgeldbescheid stellt die Bußgeldstelle aus, nicht aber das Gericht.

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Was passiert bei einem Einspruch?

Möchten Sie sich gegen einen Bußgeldbescheid wehren, müssen Sie einen Einspruch einlegen. Erkennt die Behörde Ihren Einspruch an, hebt sie das Bußgeld auf. Ansonsten müssen Sie mit weiteren Bearbeitungsgebühren rechnen, die die Behörde für die Bearbeitung des erfolglosen Einspruchs erhebt. Denken Sie daran, dass der Einspruch Sie (vorerst) von der Pflicht befreit, die Geldbuße zu bezahlen.

Die Geldbuße fällt erst nach Abschluss des Verfahrens an. Sie müssen nach einem Einspruch weder die Geldbuße zahlen noch beginnt die Frist für ein ausgesprochenes Fahrverbot. Sollte die Behörde Ihren Einspruch ablehnen, bleibt Ihnen nur noch der Klageweg. Dann entscheidet ein Verwaltungsrichter, ob der Bußgeldbescheid gerechtfertigt war oder nicht. Hier sollten Sie einen Rechtsanwalt mit einer Klage beauftragen.

Wie legen Sie einen Einspruch ein?

Jeder Bußgeldbescheid ist mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen. Diese klärt Sie darüber auf, wie Sie einen Einspruch einlegen können. Beachten Sie unbedingt die Frist von (zumeist) einem Monat. Legen Sie den Einspruch nach Ablauf der angegebenen Frist ein, ist dieser wirkungslos. Ihre Rechte sind sozusagen „verjährt“, da Sie zu spät reagiert haben. Grundsätzlich gilt, dass Sie den Einspruch innerhalb eines Monats ab Zustellung des Bescheids einlegen müssen.

Sie müssen den Bescheid schriftlich an die ausstellende Behörde richten. Vorsichtshalber können Sie den Einspruch per Einschreiben versenden. So können Sie in einem späteren Gerichtsverfahren beweisen, dass Sie den Einspruch tatsächlich eingelegt haben. Normalerweise lassen die Behörden einen Einspruch aber nicht „verschwinden“. Führen Sie im Einspruch das Aktenzeichen und das Datum des Bußgeldbescheides auf und überschreiben Sie das Dokument mit „Einspruch“. Ihre Unterschrift ist nicht zwingend notwendig, sollte aber enthalten sein. Begründen Sie Ihren Einspruch ausführlich und teilen Sie der Behörde mit, aus welchen Gründen Sie sich gegen den Bußgeldbescheid wenden.

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Bußgeldbescheide sollten Sie immer sorgfältig auf Korrektheit untersuchen.

Wann sollten Sie einen Einspruch einlegen?

Ein Einspruch ist immer dann sinnvoll, wenn ein Bußgeldbescheid inhaltlich oder formal falsch ist. Sie müssen über Argumente verfügen, die Ihnen gewisse Erfolgschancen einräumen. Überprüfen Sie den Bußgeldbescheid zunächst hinsichtlich seiner Korrektheit und Vollständigkeit. Der § 66 Ordnungswidrigkeitengesetz gibt vor, dass jeder Bußgeldbescheid die folgenden Angaben enthalten muss

  • Ihre Daten
  • die Bezeichnung der Tat
  • Zeitpunkt und Ort des Vergehens
  • die Rechtsgrundlage
  • Beweismittel (oft Fotos)
  • Geldbuße und Nebenfolgen (z.B. Fotos und Punkte im Fahreignungsregister)
  • Rechtsmittelbelehrung
  • Zahlungsfrist
  • Belehrung über die Möglichkeit von Erzwingungshaft

Sie sollten zunächst überprüfen, ob der Bußgeldbescheid rechtzeitig bei Ihnen eingegangen ist. Handelte die Behörde zu spät, ist die Ordnungswidrigkeit verjährt. Das kann je nach Ordnungswidrigkeit nach wenigen Monaten der Fall sein, oft schon nach drei Monaten. Liegt dem Bußgeldbescheid ein Foto bei, sollten Sie dieses genau ansehen. Sind Sie hier nicht deutlich erkennbar, könnte ein Einspruch sinnvoll sein.

Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung ist die Messmethode oft ungenau. Mehr als jede zweite Messung ist fehlerhaft: Hier hat ein Einspruch gute Aussicht auf Erfolg. Die Prüfung der Messergebnisse sollte am besten ein Rechtsanwalt vornehmen. Allgemein gilt: Einen Einspruch sollten Sie nur einlegen, wenn dieser hinreichend Aussicht auf Erfolg hat. Haben Sie Gegenbeweise, beispielsweise Zeugen, die den aufgeführten Sachverhalt widerlegen können, haben Sie recht gute Chancen, dass die Behörde den Bußgeldbescheid aufhebt.

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Wann sollten Sie einen Rechtsanwalt beauftragen?

Bei Bußgeldbescheiden, die lediglich ein geringes Bußgeld einfordern, benötigen Sie nicht unbedingt einen Rechtsanwalt. Anders sieht es hingegen aus, wenn Ihnen eine hohe Geldbuße droht oder die Behörde Ihnen ein Fahrverbot auferlegt. Hier kann sich ein Rechtsanwalt durchaus lohnen. Denken Sie daran, zunächst den Rechtsanwalt zu kontaktieren und die Behörde keinesfalls eigenständig zu kontaktieren. Nehmen Sie umgehend Kontakt mit dem Rechtsanwalt auf: Die Einspruchsfrist läuft auch bei Einschalten eines Rechtsanwalts nach einem Monat ab.    

Wie viel kostet ein Rechtsanwalt?

Sie möchten sich gegen einen Bußgeldbescheid wehren? Für einen Einspruch oder eine Klage vor dem Verwaltungsgericht benötigen Sie keinen Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin – dessen Hilfe steigert aber Ihre Erfolgsaussichten. Viele Rechtsanwält:innen bieten eine kostenlose Erstberatung an. Eine unverbindliche Einschätzung durch einen Rechtsanwalt kostet Sie also im Grunde erst einmal nichts.

Allerdings: Manche Rechtsanwälte erheben schon für das erste Beratungsgespräch Gebühren. Das Gesetz schreibt vor, dass diese Gebühren nicht mehr als 190 Euro zzgl. Mehrwertsteuer betragen dürfen. Wie viel der Rechtsanwalt kostet, hängt von der Höhe des Bußgeldes ab. Der Rechtsanwalt berechnet die Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Gehen Sie davon aus, dass die außergerichtlichen Gebühren sich auf knapp zehn Prozent des Bußgeldbescheids belaufen, mindestens jedoch auf 83,54 Euro.

Wenn Sie sich gerichtlich gegen einen Bußgeldbescheid wehren, fallen weitere Kosten an. Hier müssen Sie mit Kosten von mehreren hundert Euro rechnen. Allerdings: Gewinnen Sie den Prozess, übernimmt die Staatskasse sämtliche Anwalts- und Gerichtskosten. Verlieren Sie das Verfahren, müssen hingegen Sie die gesamten Kosten tragen. Hier ist eine Rechtsschutzversicherung vorteilhaft.

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Matthias Wurm
Autor/-in
Neben dem Studium der Rechtswissenschaft an der Philipps-Universität Marburg schloss Matthias Wurm LL.M ein weiteres Studium in Corporate Governance and Financial Law an der Glashow University in Schottland ab. Seit 2018 promoviert er zum Dr. iur. an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. In den Themengebieten Recht und als SEO-Spezialist ist er als Fachredakteur tätig. Er ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer in Köln.
Matthias Wurm
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